1 Das vorliegend angefochtene Erkenntnis wurde mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 28. November 2019, E 1208- 1210/2019-14, zur Gänze aufgehoben. Dadurch wurden die Revisionswerber formell klaglos gestellt (vgl. VwGH 27.11.2019, Ra 2019/01/0222 bis 0226, mwN). 2 Die Revisionswerber haben innerhalb der ihnen eingeräumten Frist keine Stellungnahme zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung abgegeben. Die Revision war daher gemäß § 33 Abs. 1 iV... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog den am 15. Jänner 2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag mit Schriftsatz vom 17. März 2020 zurück. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 22. November 2019 wies die nunmehr revisionswerbende Behörde den Antrag der mitbeteiligten Partei, einer Staatsangehörigen des Irak, vom 16. Oktober 2019 auf internationalen Schutz nach dem AsylG 2005 hinsichtlich des Status der Asylberichtigen gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück (Spruchpunkt I). Weiters wies es diesen Antrag hinsichtlich des Status der subsidiär Schutzberechtigten nach inhaltlicher Prüfung ab (Spruchpunkt II), erteilte ihr ke... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §24 Abs2aAsylG 2005 §8B-VG Art133 Abs6 Z2VwGG §33 Abs1
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall, wo der Asylwerber nach Erhebung der Amtsrevision freiwillig in den Herkunftsstaat ausreiste, wurde das Verfahren im Umfang der Entscheidung über den Status der subsidiär Schutzberechtigten sowie die rechtlich d... mehr lesen...
1 Der am 19. Dezember 2019 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde vom Antragsteller mit Schreiben vom 3. März 2020 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens offenbar wird, dass der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. 3 Da sich d... mehr lesen...
1 Der am 19. Dezember 2019 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde mit Schriftsatz vom 3. März 2020 zurückgezogen, beide Schriftsätze wurden dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklä... mehr lesen...
1 Die revisionswerbenden Parteien sind der an sie ergangenen Aufforderung vom 3. Jänner 2020, die Mängel der gegen das vorbezeichnete Erkenntnis eingebrachten Revision zu beheben, nicht fristgerecht nachgekommen. 2 Mit dem im Gefolge der genannten Aufforderung eingelangten Schriftsatz vom 11. Februar 2020 wurde folgenden Punkten der genannten Aufforderung nicht entsprochen: "4. Es sind die Rechte, in denen die revisionswerbenden Parteien verletzt zu sein behaupten (Revisio... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und stellte einen Antrag auf Zuerkennung einer Verwendungsabgeltung bzw. -zulage und Ergänzungszulage. 2 Mit Bescheid vom 16. Juni 2015 setzte die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde das Verfahren über den Antrag ("... auf Zuerkennung einer Verwendungsabgeltung/-zulage (§§ 75, 79 GehG) und Ergänzungszulage (§ 77a GehG)") gemäß § 38 AVG aus. Zur Begründung: führte sie aus, dass für die ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38AVG §73B-VG Art130 Abs1 Z3B-VG Art133 Abs1 Z2VwGG §33 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/07/0047 B 16. November 2017 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Aussetzung des Verfahrens wird bis zur Entscheidung, deren Ausgang abgewartet werden soll, die Entscheidungspflicht der aussetzenden Behörde (bzw.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38AVG §56VwGG §33 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/02/0017 E 27. Juni 2019 RS 3 Stammrechtssatz Eine Aussetzungsentscheidung verliert ihre Rechtswirksamkeit jedenfalls mit dem Eintritt des Zeitpunkts, bis zu dem die Aussetzung verfügt worden ist. Schlag... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat die versäumte Entscheidung mit Erkenntnis vom 20. Februar 2020, W227 2140176-2/7E, nachgeholt und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift samt Zustellnachweis vorgelegt. 2 Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen (vgl. VwGH 26.9.2019, Fr 2019/18/0034, mwN). 3 Die Entscheidung über den Aufwander... mehr lesen...
1 Mit hg. Beschluss vom 3. September 2019 wurde der beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte, an den Verwaltungsgerichtshof weitergeleitete und dort am 26. August 2019 eingelangte Antrag des Revisionswerbers vom 21. August 2019, ihm für die Einbringung einer außerordentlichen Revision gegen das ihm am 13. Juni 2019 zugestellte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 2019, Zlen. W164 2126726- 1/14E und W164 2126727-1/3E, die Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rech... mehr lesen...
Dem vom Antragsteller eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 14. Jänner 2020 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Angelegenheit das Erkenntnis vom 14. Februar 2020, W112 2183095-1/30E, erließ und eine Abschrift dieser Erledigung samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorlegte. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der na... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde des Antragsstellers mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 14. Februar 2020, Zl. G312 2207402-1/7Z, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. VwGH 3.10.2019, Fr 2019/01/0029, mwN). Damit hat da... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs1VwGG §33 Abs1VwGG §34 Abs1VwGG §34 Abs2VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/10/0136 B 28. Mai 2019 RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein Verfahren gem. §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 VwGG eingestellt, ist eine neuerliche Eingabe des Revisionswerbers wegen Konsumation des Revisionsrechtes g... mehr lesen...
1 1. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Dezember 2019, Ra 2019/10/0165-12, wurde das Verfahren über eine Revision des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 20. August 2019, Zlen. LVwG-AV-604/002-2019, LVwG-AV-604/001-2019, (mangels fristgerechter Mängelbehebung) gemäß §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 VwGG eingestellt. 2 2. Dagegen richtet sich der vorliegende Antrag vom 13. Februar 2020, den genannten Beschluss ersatzlo... mehr lesen...
1 1. Bereits mit Schreiben vom 18. September 2018 erhob der Revisionswerber gegen das angefochtene Erkenntnis Revision; das Revisionsverfahren wurde mit hg. Beschluss vom 29. November 2018, Ra 2018/10/0136-5, gemäß §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 VwGG eingestellt. 2 Eine neuerliche Revision des Revisionswerbers vom 20. März 2019 wurde mit hg. Beschluss vom 28. Mai 2019, Ra 2018/10/0136-10, wegen Konsumation des Revisionsrechtes zurückgewiesen. 3 2. Nunmehr übermittelt der Revis... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat im Anschluss an die Verhandlung am 13. Jänner 2020 zur Zl. W238 2190979-1/19Z die Entscheidungen, womit - nach deren Spruch: unzweifelhaft ausschließlich nur - über die Beschwerde gegen die Spruchpunkte I. und II. des vor dem Verwaltungsgericht angefochtenen Bescheides abgesprochen wurde, durch mündliche Verkündung erlassen und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift des über die mündliche Verkündung angefertigten Protokolls vorgelegt. Insoweit ... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 5. Februar 2020, W194 2158557-1/19E, hat das Bundesverwaltungsgerichts über die bei ihm am 23. Mai 2017 eingelangte Beschwerde der Antragstellerin entschieden, somit das versäumte Erkenntnis nachgeholt und eine Abschrift desselben samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbe... mehr lesen...
1 Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 23. Jänner 2020, W272 2151956-1/20Z, hat das Bundesverwaltungsgericht das versäumte Erkenntnis innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren eingeräumten Frist nachgeholt und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die bei ihm am 21. September 2018 eingelangte Beschwerde des Antragstellers mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 5. Februar 2020, Zl. L511 2206180-1/21Z, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. etwa VwGH ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) wurde in der Sache der Antrag des Revisionswerbers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf internationalen Schutz vom 26. August 2015 vollinhaltlich abgewiesen, dem Revisionswerber kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung gegen ihn erlassen, festgestellt, dass seine Abschiebung in die Türkei zulässig sei, eine vierzehntägige Frist für die freiwillige Ausr... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat am 8. Jänner 2020 zu L519 2171253-1/37E das Erkenntnis, mit dem die Beschwerde der antragstellenden Partei - infolge nach dem Spruch: nicht eingeschränkter Beschwerdestattgebung (gerade noch) hinreichend erkennbar zur Gänze - erledigt wurde, mündlich verkündet und dem Verwaltungsgerichtshof das gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG gekürzt ausgefertigte Erkenntnis vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzu... mehr lesen...
1 1.1. Mit Bescheid vom 29. Oktober 2018 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gegenüber der revisionswerbenden Partei und der S GmbH die Betriebsschließung eines näher bezeichneten Lokals gemäß § 56a Abs. 1 und Abs. 3 Glücksspielgesetz (GSpG). Dieser Bescheid wurde der Revisionswerberin nach der Aktenlage am 8. November 2018 zugestellt. 2 1.2. Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis hob das Landesverwaltungsgericht Vo... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 2. Mai 2018 verfügte die belangte Behörde gegenüber der revisionswerbenden Partei die teilweise Betriebsschließung gemäß § 56a Glücksspielgesetz (GSpG) eines näher bezeichneten Lokals mit Wirkung ab 17. April 2018. Dieser Bescheid wurde der revisionswerbenden Partei am 7. Mai 2018 zugestellt. 2 Mit der angefochtenen Entscheidung wies das Landesverwaltungsgericht Burgenland (LVwG) die dagegen erhobene Beschwerde als unzulässig zurück (Spruchpunkt I.) und spra... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 1. Juli 2019 wurde der Revisionswerber einer Übertretung des § 36 Abs. 1 Z 31 des Niederösterreichischen Naturschutzgesetzes 2000 schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.900,-- (im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 202 Stunden) verhängt. Weiters wurde ausgesprochen, dass die Revision an den Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §33 Abs1VwGG §46 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/20/0037 B 10. September 2015 RS 1 Stammrechtssatz Wird vom Revisionswerber keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung geltend gemacht, kommt der Frage, ob dem Antrag des Revisionswerbers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattzugeben wäre, n... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog den am 27. November 2019 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 23. Jänner 2020 zurück. Das diesbezügliche Verhandlungsprotokoll wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag)... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 15. April 2019 wurde der Revisionswerber gemäß § 24 Abs. 4 FSG aufgefordert, sich innerhalb von einem Monat, gerechnet ab Rechtskraft dieses Bescheides, zum Zwecke der Überprüfung, ob die Voraussetzungen der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen noch gegeben sind, amtsärztlich untersuchen zu lassen. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg der dagegen erhobene Beschwerde des Rev... mehr lesen...
1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen einen Bescheid der belangten Behörde, mit dem die Einstellung der Notstandshilfe für einen näher genannten Zeitraum im Jahr 2015 ausgesprochen wurde, unter Bestätigung der Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab. 1.2. Die Revisionswerberin erhob - vertreten durch ihren Sachwalter - eine außerordentliche Revision und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Erke... mehr lesen...