Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art132;UniversitätsG 2002 §123;UniversitätsG 2002 §4;UniversitätsG 2002 §6 Z7;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit der generellen Benennung der Universität als juristischer Person öffentlichen Rechts als belangte Behörde wird keine Säumnis eines bestimmten Organs geltend gem... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0211 B 25. August 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGG ist bei Säumnisbeschwerden nach Art. 132 B-VG als belangte Behörde die oberste Behörde zu bezeichnen, deren Entscheidung in der Rechtssache verlangt wurde. Sinn dieser Besti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 6. Juni 2003 war der Wiener Linien GmbH & Co KG die Inanspruchnahme von Grundstücken des Beschwerdeführers durch zwangsweise Einräumung von näher bezeichneten Dienstbarkeiten gemäß § 17 Abs 1 EisbEG bewilligt worden. Am 10. August 2004 erging gegenüber dem Beschwerdeführer ein Bescheid, der als bescheiderlassende Behörde das "AMT DER WIENER LANDESREGIERUNG, Magistratsab... mehr lesen...
Der Bürgermeister der Stadtgemeinde M wies den Antrag der Beschwerdeführerin vom 8. Mai 1998 auf Festsetzung der Getränkesteuer sowie auf Rückerstattung der in den Jahren 1995 bis 1997 abgeführten Getränkesteuer (Filiale W) mit Bescheid vom 22. Mai 1998 als unbegründet ab. Mit Bescheid vom 20. Juli 2004 gab die NÖ Landesregierung der in dieser Sache erhobenen Vorstellung Folge, behob den bekämpften Bescheid der Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 7. Mai 2001 und verwies die Angele... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;GdO NÖ 1973 §36;LAO NÖ 1963 §48;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/16/0181 B 21. September 2005
2005/16/0182 B 21. September 2005
2005/... mehr lesen...
Das Finanzamt Feldkirch schrieb dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 10. September 2004 Grunderwerbsteuer in der Höhe von EUR 6.090,-- vor. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. September 2004 das Rechtsmittel der Berufung mit dem Antrag, den Bescheid abzuändern und eine Grunderwerbsteuer in der Höhe von EUR 5.512,50 vorzuschreiben. Mit Schriftsatz vom 4. August 2005 brachte der Beschwerdeführer Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ei... mehr lesen...
Das Finanzamt Feldkirch schrieb der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 10. September 2004 Grunderwerbsteuer in der Höhe von EUR 6.090,-- vor. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 28. September 2004 das Rechtsmittel der Berufung mit dem Antrag, den Bescheid abzuändern und eine Grunderwerbsteuer in der Höhe von EUR 5.512,50 vorzuschreiben. Mit Schriftsatz vom 4. August 2005 brachte die Beschwerdeführerin Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGG ist bei Säumnisbeschwerden nach Art. 132 B-VG als belangte Behörde die oberste Behörde zu bezeichnen, deren Entscheidung in der Rechtssache verlangt wurde. Sinn dieser Bestimmung ist es, in einer jeden Zweifel ausschließenden Art und Weise den Verwaltungsgerichtshof erkennen zu lassen, welcher Behörde Säumnis vorgeworfen wird. Welche Behörde belangte Behörde des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann allerdings - wie der Verwaltungsger... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0211 B 25. August 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGG ist bei Säumnisbeschwerden nach Art. 132 B-VG als belangte Behörde die oberste Behörde zu bezeichnen, deren Entscheidung in der Rechtssache verlangt wurde. Sinn dieser Besti... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmittelbar erschlossen werden kann (Hinweis B 20. Jänner 1989, 88/17/0183, und die dort zitierte Rechtsprechung, und B 20. Februar 1992, 92/08/0005). Diese Beurteilung gilt angesichts desselben dahinterstehenden Regelungszweckes sowohl für die Bezeichnun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 idF 2002/I/097;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0211 B 25. August 2005 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei der von ihr vorgenommenen Bezei... mehr lesen...
In der vorliegenden Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wird Folgendes vorgebracht: Die Steiermärkische Krankenanstalten GmbH (KAGES) sei rechtskräftig verurteilt worden, dem Beschwerdeführer EUR 50.000,-- samt Anhang zu bezahlen. In einem daraufhin gegen die KAGES geführten Exekutionsverfahren (zuletzt bezüglich noch aushaftender Kosten von EUR 946,32 und EUR 27,26) sei der Beschwerdeführer vom Exekutionsgericht aufgefordert worden, eine Erklärung im Sinne des § 15 EO von der zustä... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 6. Mai 1998, Zl. 131/86-007-1, erteilte der Bürgermeister der Gemeinde N dem beteiligten Bauwerber die baubehördliche Bewilligung für eine Reihe von Baumaßnahmen sowie weitere für deren Vornahme nötige Ausnahmegenehmigungen und Abstandsnachsichten nach dem Vorarlberger Baugesetz - BauG, LGBl. Nr. 39/1972. Der dagegen von der Beschwerdeführerin als Nachbarin erhobenen Berufung gab die Berufungskommission der genannten Gemeinde mit Bescheid vom 5. Oktober 1998 (... mehr lesen...
Index: L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BerufungskommissionsV Nüziders 1991 §1;B-VG Art132;GdG Vlbg 1985 §26 Abs1 lite;GdG Vlbg 1985 §50 Abs1 lita Z13;GdG Vlbg 1985 §50 Abs1 lita Z14;GdG Vlbg 1985 §53;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem Vlbg GdG 1985 in Verbindung mit der Berufungskommis... mehr lesen...
1. In der vorliegenden Säumnisbeschwerde gemäß Art 132 B-VG wird Folgendes vorgebracht: Die Bundespolizeidirektion Wien habe mit Feststellungsbescheid vom 3. Juli 2001 gemäß § 14 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr festgestellt, dass der näher bezeichnete Taxilenkerausweis des Beschwerdeführers ungültig sei und dieser daher unverzüglich bei der Behörde abgeliefert werden müsse. Der Beschwerdeführer habe dem entsprochen, gleichzeitig aber gegen diesen Beschei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §73 Abs2;GelVerkG 1996 §16 Abs6 idF 1999/I/135;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Da (auf dem Boden des Beschwerdevorbringens) der Landeshauptmann über den in Rede stehenden Eventualantrag im Devolutionsweg in erster Instanz entschieden hat, liegt ein Fall im S... mehr lesen...
I. Mit der vorliegenden, am 20. Dezember 2004 zur Post gegebenen Beschwerde macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Bundespolizeidirektion Wien (die belangte Behörde) mit dem Vorbringen geltend, dass mit Bescheid der belangten Behörde vom 12. September 2003 seine Anträge vom 14. Mai 2002 und 16. August 2002 auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung zum Zweck "Familiengemeinschaft mit Österreicher" gemäß § 49 Abs. 1 iVm § 47 Abs. 2 des Fremdenge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH hat nach dem Inhalt ihrer Beschwerdeschrift am 20. August 2003 Berufung gegen Bescheide betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 1998 bis 2000 bzw. gegen die Wiederaufnahme der entsprechenden Verfahren sowie gegen ihre Heranziehung zur Haftung für Kapitalertragsteuer erhoben. In der vorliegenden am 24. März 2004 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde bezeichnet die Beschwerdeführerin das Finanzamt Innsbruck als belangte Behörde und führt begründend aus,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §28 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 28 Abs. 3 VwGG ist bei Säumnisbeschwerden nach Art. 132 B-VG als belangte Behörde die oberste Behörde zu bezeichnen, deren Entscheidung in der Rechtssache verlangt wurde. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sinn dieser Bestimmu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/05/0131 B 24. September 1991 RS 1 Stammrechtssatz Eine falsche Bezeichnung der belangten Behörde bei Erhebung einer Säumnisbeschwerde ist nicht verbesserungsfähig, weshalb die Beschwerde ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen war. Schlagworte ... mehr lesen...
In der am 5. April 2004 eingelangten Säumnisbeschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer habe als Eigentümer des Grundstückes Nr. 592/9, KG Klausen-Leopoldsdorf, der Baubehörde mit Schreiben vom 28. April 2000 mitgeteilt, dass auf dem benachbarten Grundstück Nr. 593/4 KG Klausen-Leopoldsdorf ein "Anbau" sowie eine Mauer ohne Bewilligung errichtet worden seien. Der Bürgermeister der Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf habe hierauf mit Bescheid vom 10. Oktober 2000 festgestellt, dass für... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §73 Abs2;BauO NÖ 1996 §2 Abs1 idF 8200-3;B-VG Art132;GdO NÖ 1973 §60 Abs2;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf S... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 20. November 2002, Zl 2002/16/0257, wurde der Antragsteller unter anderem zur Beseitigung der der oben genannten Beschwerde anhaftenden Mängel aufgefordert glaubhaft zu machen, dass die im § 27 VwGG bezeichnete Frist abgelaufen ist. Mit Eingabe vom 16. Dezember 2002 wurde daraufhin eine Kopie des Antrags auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt. Da durch eine solche Vorlage der Kopie des Rechtsmittels - ohne Eingangsstampi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs3;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 46 Abs 1 VwGG ist einer Partei, die durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiederein... mehr lesen...
Mit einem an den "Magistrat Graz Finanzrechtsabteilung" gerichteten und dort am 24. November 2000 eingelangten Schriftsatz erhob die Beschwerdeführerin Berufung gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Graz vom 24. Oktober 2000 betreffend Abweisung eines Stundungsansuchens. Mit Schriftsatz vom 16. November 2001 erhob die Beschwerdeführerin Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof. Im Rubrum dieses Schriftsatzes wurde als belangte Behörde die "Stadt Graz (... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/17/0181 B 22. Februar 1991 RS 2 Stammrechtssatz Auch in Säumnisbeschwerdefällen - wenn aus der Beschwerde in ihrem Gesamtzusammenhang (einschließlich allfälliger Beilagen, wie zB Berufung an die säumige Behörde) zweifelsfrei hervorgeht, welcher... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;
Rechtssatz: Es ist unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmittelbar erschlossen werden kann. Diese Beurteilung gilt angesichts desselben dahint... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §28 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0079 B 31. März 1999 RS 1 Stammrechtssatz Sinn des § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGG ist es, in einer jeden Zweifel ausschließenden Art und Weise den VwGH erkennen zu lassen, welcher Behörde Säumnis vorgeworfen wird. Welche Behörde belang... mehr lesen...
Die vorliegende Säumnisbeschwerde behauptet die Verletzung der Entscheidungspflicht in vier Fällen, wobei als belangte Behörde ausdrücklich der Stadtsenat der Stadt Salzburg in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Beschwerdeführerin eine andere Behörde als belangt ansehen könnte, zumal auch Beilagen der Beschwerde nicht angeschlossen sind. Nach ständiger hg. Judikatur ist Sinn der Bestimmung des § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGG (wona... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27 Abs1;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/16/0246 2001/16/0248 2001/16/0247 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/05/0131 B 24. September 1991 RS 1 Stammrechtssatz Eine falsche Bezeichnung der belangten Behörde bei Erhebung einer Säumnisbeschwerde ist nicht ve... mehr lesen...