Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28;B-VG Art133 Abs4;VStG §44a Z1;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2014/11/0053 Ra 2014/11/0054 Ra 2014/11/0057 Ra 2014/11/0056 Ra 2014/11/0055
Rechtssatz: In den vorliegenden außerord... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;VwGG §28 Abs3 idF 2013/I/033;VwGG §34 Abs1 idF 2013/I/033;VwGG §34 Abs1a idF 2013/I/033;
Rechtssatz: Die geltend gemachten Verfahrensmängel der mangelnden Anberaumung einer (weiteren) mündlichen Verhandlung und der Verletzung des Parteiengehörs zeigen eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht auf; ... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 17. Juli 2013 wurde der Revisionswerber als gewerberechtlicher Geschäftsführer des Unternehmens T GmbH dreier Übertretungen des Güterbeförderungsgesetzes 1995, BGBl Nr 593/1995 (GütbefG), für schuldig erkannt und über ihn - für jede dieser Übertretungen auf Grundlage des § 23 Abs 1 und Abs 4 GütbefG - eine Geldstrafe von EUR 363,-- (im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von je 16 Stunden) verhängt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem pauschalen Hinweis, wonach das angefochtene Erkenntnis für die Rechtsgemeinschaft derart stoßend sei, dass die außerordentliche Revision jedenfalls gerechtfertigt sei, vermag der Revisionswerber schon deshalb keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung darzutun, weil ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen, die ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen, die ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat im angefochtenen Erkenntnis ausgesprochen, dass die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig ist. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Recht... mehr lesen...
Die Revision wird zurückgewiesen. 1. Die Revisionswerberin, eine irakische Staatsangehörige, beantragte am 8. April 2010 internationalen Schutz. Mit Bescheid vom 21. Mai 2010 erkannte ihr das Bundesasylamt den Status einer subsidiär Schutzberechtigten zu. Ihr Antrag auf Zuerkennung des Status einer Asylberechtigten wurde hingegen abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit dem angefochtenen Erkenntnis ab. Gleichzeitig sprach es aus, dass di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs5B-VG Art144 Abs1VwGG §28 Abs3
Rechtssatz: Wird der Verwaltungsgerichtshof mit einer Revision angerufen, die ausschließlich eine Rechtsverletzungsbehauptung aufstellt, wie sie in Art. 144 Abs. 1 B-VG als Prozessvoraussetzung für ein Beschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof umschrieben ist, liegt seine Zuständigk... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4B-VG Art133 Abs5EURallgVwGG §28 Abs3
Rechtssatz: Werden in der Zulassungsbegründung neben den verfassungsrechtlichen Bedenken auch solche geltend gemacht, die sich aus dem Unionsrecht ergeben sollen, wäre die Revision zulässig, soweit den diesbezüglichen Rechtsfragen grundsätzliche Bedeutung zukäm... mehr lesen...
Index: E3L E1910301010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §2 Abs1 Z22AsylG 2005 §34 Abs2AsylG 2005 §34 Abs6 Z2B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs332011L0095 Status-RL Art2 litj32011L0095 Status-RL Art3
Rechtssatz: Art. 2 lit. j der Richtlinie 2011/95/EU (Statusrichtlinie) verlangt in Bezug auf "Familienangehörige", dass die Familie bereits im Herkun... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. November 1994 erteilte der Bürgermeister der Stadt Villach dem Bauwerber Oswald S. die Baubewilligung für die Errichtung einer Sonderbestattungsanlage auf einem näher genannten Grundstück. Mit Eingabe vom 15. Juli 2013 brachte die Revisionswerberin eine Berufung gegen den oben genannten Bescheid vom 17. November 1994 ein. Begründend führte sie im Wesentlichen aus, sie hätte im Baubewilligungsverfahren Parteistellung gehabt, weil das Eigentum ihres Cousins Oswald S... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/05/0004 B 24. Juni 2014 RS 1 Stammrechtssatz Die Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision hat der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen der dafür in der Revision vorgebrachten
Gründe: (§ 28 Abs. 3 VwGG) zu überprüfen. Dem in § 28 Abs. 3 VwGG normierten... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: BFA-VG 2014 §21 Abs7;B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1a;VwGVG 2014 §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/01/0033 B 18. Juni 2014 RS 1 Stammrechtssatz Soweit in den außerordentlichen Revisionen zu den Gründen des § 28 Abs. 3 VwGG (nur) allgemein behau... mehr lesen...
Zunächst ist klarzustellen, dass die unklare Bezeichnung der belangten Behörde mit "Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 50, Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten" im Lichte der Zuständigkeit u. a. des Landeshauptmannes von Wien für die Vollziehung des § 30 Abs. 2 Z. 15 MRG dahin umgedeutet wird, dass sich die vorliegende Säumnisbeschwerde gegen diesen Landeshauptmann richtet (vgl. das hg. Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 21.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/05/0131 B 24. September 1991 RS 1(hier: nur der erste Halbsatz) Stammrechtssatz Eine falsche Bezeichnung der belangten Behörde bei Erhebung einer Säumnisbeschwerde ist nicht verbesserungsfähig, weshalb die Beschwerde ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen war. ... mehr lesen...
Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Tulln gab der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid vom 28. Oktober 2004 betreffend Grundsteuer mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Mai 2005 keine Folge. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2005 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Mit Schriftsatz vom 5. April 2007 brachte der Beschwerdeführer Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. Als belangte Behörde wird der Ge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0211 B 25. August 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGG ist bei Säumnisbeschwerden nach Art. 132 B-VG als belangte Behörde die oberste Behörde zu bezeichnen, deren Entscheidung in der Rechtssache verlangt wurde. Sinn dieser Besti... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;GdO NÖ 1973 §36;LAO NÖ 1963 §48;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0176 B 21. September 2005 RS 1
(hier Grundsteuersache; Stadtgemeinde... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und deren Beilage von Folgendem aus: In seiner Eingabe vom 1. September 2003 stellte der Beschwerdeführer an den Stadtrat der Stadtgemeinde Traun den Antrag, der Stadtrat möge feststellen, dass das Rechtsverhältnis zwischen ihm und der Stadtgemeinde Traun ungeachtet des von ihm am 5. August 2002 erklärten Austrittes aus dem Dienstverhältnis nach wie vor aufrecht und die Stadtgemeinde Traun daher verpflichtet sei, ihm über den 1.... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;B-VG Art132;DVG 1984 §12 Abs2;GdBedG OÖ 2001 §164 Abs2 idF 2002/051;GdO OÖ 1990 §95 Abs1;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die besc... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. April 1998 wies der Bürgermeister der Stadtgemeinde Mödling den Antrag der Beschwerdeführerin auf Rückerstattung von Getränke- und Speiseeissteuer für den Zeitraum Jänner 1995 bis Dezember 1997 ab. Mit Bescheid vom 7. Mai 2001 entschied der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mödling über die dagegen erhobene Berufung. Mit Bescheid vom 20. Juli 2004 wurde der dagegen erhobenen Vorstellung Folge gegeben, der Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde Möd... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;GdO NÖ 1973 §36;LAO NÖ 1977 §48 idF 3400-7;LAONov NÖ 06te 2000 3400-7 Art2 Abs2;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Sind die Voraussetzungen des Art. II Abs. 2 der Novelle LGBl ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und ihren Beilagen ergibt sich Folgendes: Die Abgabenkommission der Stadt Hohenems hat mit Bescheid vom 20. Oktober 2005 den Antrag der Beschwerdeführerin auf Rückerstattung der Getränkesteuer für alkoholische Getränke für das Jahr 1999 als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin mit der Eingabe vom 3. November 2005 Vorstellung. Mit dem beim Verwaltungsgerichtshof am 6. Juni 2006 eingelangten Schriftsatz erhob die Be... mehr lesen...
Index: L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: GdG Vlbg 1985 §81;GdG Vlbg 1985 §92;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0211 B 25. August 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGG ist bei Säumnisbeschwerden nach Art. 132 B-VG als belangte Behörde die oberste Behörde zu bezeichnen, deren Entscheidung in der Rechtssache verlangt wurde. Sinn dieser Besti... mehr lesen...
1. Mit der am 28. Dezember 2005 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde gegen "1. Universität Salzburg, Kapitelgasse 4-6, 5020 Salzburg" und "2. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur" wegen Verletzung der Entscheidungspflicht beantragte der Beschwerdeführer, der Verwaltungsgerichtshof wolle in Stattgebung der Beschwerde in der Sache selbst erkennen und mit Bescheid den positiven Abschluss des 3. Abschnittes des Habilitationsverfahrens "beschließen".... mehr lesen...