RS Vwgh 2015/1/30 Ra 2015/02/0013

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Veröffentlicht am 30.01.2015
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs4;
VwGG §28 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/04/0022 B 26. Februar 2014 RS 1

Stammrechtssatz

Beschränken sich die Ausführungen zur Zulässigkeit der Revision auf die bloße Wiedergabe der verba legalia des Art. 133 Abs. 4 B-VG, ohne eine für die vorliegende Revisionssache relevante Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu konkretisieren, ist dies unzureichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015020013.L02

Im RIS seit

07.04.2015

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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