Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Mit dem bloßen Hinweis auf eine uneinheitliche Judikatur der Verwaltungsgerichte wird für sich genommen noch keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015040025.L02 Im RIS... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs1a;
Rechtssatz: Die für die Zulässigkeit allein maßgebliche gesonderte Darstellung der Zulässigkeitsbegründung (vgl. B 25. März 2014, Ra 2014/04/0001) erschöpft sich im Vorbringen, die Rechtsprechung zu näher angeführten Normen des KFG 1967 erweise sich als durchaus uneinheitlich,... mehr lesen...
Der Zweitmitbeteiligte stellte einen Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot-Karte als besonders Hochqualifizierter gemäß § 12 AuslBG" für die Tätigkeit als "EDV-Berater, Leiter" bei der Erstmitbeteiligten. Diesen Antrag wies die Revisionswerberin mit Bescheid vom 5. März 2014 ab. Aufgrund der dagegen erhobenen Beschwerden der Mitbeteiligten erließ die Revisionswerberin eine Beschwerdevorentscheidung; sie gab den Beschwerden keine Folge. Die wesentliche Begründung: lau... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. November 2003 stellte das Bundesdenkmalamt fest, dass die Erhaltung des ehemaligen Hauerhofes in H, X-Straße, Gst. Nr. xx, EZ ..4, sowie Gst. Nr. xy, EZ ..3, gemäß § 1, § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes (DMSG) im öffentlichen Interesse gelegen sei. Dem Bescheid war die Einholung eines Amtssachverständigengutachtens und mehrfacher Schriftverkehr (Äußerungen des Revisionswerbers, Stellungnahmen des Amtssachverständigen) im Zuge der Einräumung des P... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs1a;
Rechtssatz: Soweit sich die Revisionswerberin in ihrer Zulässigkeitsbegründung gegen die im Einzelfall vorgenommene - und nicht als grob fehlerhaft erkennbare - Beweiswürdigung des VwG wendet (vgl. B 8. Jänner 2015, Ra 2014/08/0064), gelingt es ihr nicht, eine über den Einzelf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4;FSG 1997 §14 Abs8;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die - nachträgliche - Feststellung des maßgeblichen Wertes des Atemluftalkoholgehalts führt auch dann zur Anwendung des § 14 Abs. 8 FSG 1997, wenn der Lenker im Lenkzeitpunkt die Alkoholresorption noch nicht abgeschlossen, sondern sich (n... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs1a;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung erfolgt die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision durch den VwGH ausschließlich anhand des Vorbringens in der Zulassungsbegründung (vgl. B 25. April 2014, Ro 2014/10/0029). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 11. Juli 2014 wurde über den Mitbeteiligten wegen Übertretung des Glücksspielgesetzes (GSpG) gemäß § 52 Abs. 1 Z 5 GSpG iVm § 50 Abs. 4 GSpG eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Der Mitbeteiligte erhob dagegen Beschwerde. Ohne ein weiteres Verfahren durchzuführen, sprach das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis vom 12. August 2014 aus, der Beschwerde werde gemäß §... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/04/0012 B 17. Juni 2014 RS 1 Stammrechtssatz In den gemäß § 28 Abs. 3 VwGG bei einer außerordentlichen Revision gesondert vorzubringenden Gründen ist konkret auf die vorliegende Rechtssache bezogen aufzuzeigen, welche Rechtsfrage von grundsätzlicher B... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2014/04/0022 B 26. Februar 2014 RS 1 Stammrechtssatz Beschränken sich die Ausführungen zur Zulässigkeit der Revision auf die bloße Wiedergabe der verba legalia des Art. 133 Abs. 4 B-VG, ohne eine für die vorliegende Revisionssache relevante Rechtsfrage von grundsätzlich... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1a VwGG ist der Verwaltungsg... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht der Beschwerde des Mitbeteiligten gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See Folge gegeben und das gegen den Mitbeteiligten geführte Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 38 VwGVG in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Z. 3 VStG eingestellt. Das Verwaltungsgericht sprach aus, dass gegen das Erkenntnis gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zul... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Beschränkt sich die gesonderte Darstellung der
Gründe: für die Zulässigkeit der Revision nach § 28 Abs. 3 VwGG auf die bloße (auszugsweise) Wiedergabe von verba legalia des Art. 133 Abs. 4 B-VG, ohne eine für die vorliegende Revisionssache relevante Rechtsfrage von grundsätzlicher... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1a VwGG ist der Verwaltungsg... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. April 2014, Zl. 2012/05/0004, zu verweisen, mit dem der Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien vom 29. August 2011, Zl. MA 64-1560/2011, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde. In der Folge dieses Erkenntnisses erließ das Verwaltungsgericht Wien (VwG), das gemäß Art. 151 Abs. 51 Z 8 B-VG zur Entscheidung über die nunmehr wieder offene Berufung zuständig gew... mehr lesen...
Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist Ar... mehr lesen...
Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 10. Jänner 2014 wurde gemäß § 12c Abs. 1 Z. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54 (im Folgenden: GehG) der Entfall der Bezüge des Revisionswerbers ab dem 30. November 2013 bis auf weiteres "verfügt". Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 21. August 2014 wies das Bundesverwaltungsgericht die vom Revisionswerber gegen diesen Bescheid erho... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §52;B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;VwGG §28 Abs3 idF 2013/I/033;VwGG §34 Abs1 idF 2013/I/033;VwRallg;
Rechtssatz: Soweit der Revisionswerber aus § 52 BDG 1979 eine Verpflichtung der Dienstbehörde bzw. in der Folge des VwG zur Verfügung einer neuerlichen Untersuchun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;VwGG §28 Abs3 idF 2013/I/033;VwGG §34 Abs1 idF 2013/I/033;
Rechtssatz: Die Frage, ob auf Basis eines konkret vorliegenden Standes des Ermittlungsverfahrens ein "ausreichend ermittelter Sachverhalt" vorliegt, oder ob weitere amtswegige Erhebungen erforderlich sind, stellt ... mehr lesen...
1. Der Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 10. Juli 2012 zweier Übertretungen der StVO für schuldig erkannt. Wegen einer Übertretung des § 99 Abs 3 lit b StVO (Strafdrohung: Geldstrafe bis zu 726 Euro) wurde über den Revisionswerber eine Geldstrafe von EUR 150,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 75 Stunden) verhängt, wegen einer Übertretung des § 99 Abs 2 lit a StVO (Strafdrohung nach der im Revisionsfall maßgebenden Fassung vor der Novelle BGB... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1a VwGG ist der Verwaltungsg... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1a VwGG ist der Verwaltungsg... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1a VwGG ist der Verwaltungsg... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §3 Abs1;B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird in der außerordentlichen Revision zu den Gründen des § 28 Abs. 3 VwGG geltend gemacht, das Bundesverwaltungsgericht habe im angefochtenen Erkenntnis keine Feststellungen über die Zwangsrekrutierungspraxis der Taliban in Afghanis... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Landesverwaltungsgericht Kärnten nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung der Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt, mit dem er als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) zur Vertretung nach außen befugte Organ eines namentlich genannten Unternehmens wegen 16 Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit a iVm § 3 Abs. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/0051;VwGG §25a Abs1 idF 2013/I/033;VwGG §28 Abs3 idF 2013/I/033;VwGG §34 Abs1a idF 2013/I/033;
Rechtssatz: Der vom Revisionswerber unter dem Gesichtspunkt einer erheblichen Rechtsfrage aufgezeigte Umstand, dass das LVwG seinen Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG lediglich ... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...