Gemäß § 27 VwGG läuft die Sechs-Monats-Frist für die Erhebung einer Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG von dem Tag, an dem der Antrag auf Sachentscheidung bei der Stelle eingelangt ist, bei der er einzubringen war. Gemäß § 28 Abs. 3 Satz 3 VwGG ist glaubhaft zu machen, daß die sechsmonatige Frist des § 27 leg. cit. abgelaufen ist. Da den erhobenen Säumnisbeschwerden diesbezüglich die gesetzlich notwendigen Bescheinigungen fehlten, wurde die Beschwerdeführerin mit hg. Verfüg... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0129
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Binnen 6 Monaten
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung -
Einstellung European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Nach der Sachverhaltsdarstellung in der Säumnisbeschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen stellte der Beschwerdeführer mit dem an den Magistrat der Stadt Wien gerichteten Schriftsatz vom 11. März 1993 einen Antrag auf "bescheidmäßigen Zuspruch einer Wohnbeihilfe von ö.S. 106.176,-- pro Jahr". Im Schriftsatz heißt es unter anderem auch: "Ich beantrage auch die bescheidmäßige Rückzahlung dieses Betrages an von mir zuviel bezahlten Steuern und Abgaben, die nicht in die Zuständigkeit... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §311 Abs2;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §243 Abs2;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs1 Z6;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Liegt ein Devolutionsantrag iSd § 27 VwGG nicht vor und läßt auch der allgemein formulierte Antrag des Bf an die Verwaltungsbehörde (h... mehr lesen...
In der vorliegenden Säumnisbeschwerde brachte die Beschwerdeführerin vor, das Finanzamt für Körperschaften in Wien habe einen sie betreffenden "Körperschaftsteuerfestsetzungsbescheid und Gewerbesteuerfestsetzungsbescheid" jeweils für das Jahr 1990 erlassen. Dagegen habe die Beschwerdeführerin durch ihren Vertreter - vorerst ohne Begründung: - Berufung erhoben. Einer Aufforderung des Finanzamtes sei die Beschwerdeführerin nachgekommen. Daraufhin sei eine Berufungsvorentscheidung ergange... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/02/26 92/01/0004 1 Stammrechtssatz Eine reine Behauptung reicht für die gemäß § 28 Abs 3 VwGG vom Gesetz ausdrücklich geforderte Glaubhaftmachung ebensowenig aus wie die bloße Vorlage einer Fotokopie einer Berufung ohne Eingangsstampiglie bzw ohne Nachweis der Postaufgabe. ... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der Gemeinde F erließ gegenüber dem Beschwerdeführer einen Bescheid vom 14. Oktober 1991, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Gemäß § 199 der Salzburger Landesabgabenordnung idgF wird die gegen den Abgabenbescheid der Gemeinde F vom 26. Juli 1991, Zl 1013/1991 - Ob., eingebrachte Berufung vom 8. August 1991 als gegenstandslos erklärt, da der endgültige Bescheid, gerichtet an Frau MJ, dem Berufungsbegehren vollinhaltlich Rechnung trägt." Gegen diesen Bescheid erhob... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/02/22 90/17/0181 2 Stammrechtssatz Auch in Säumnisbeschwerdefällen - wenn aus der Beschwerde in ihrem Gesamtzusammenhang (einschließlich allfälliger Beilagen, wie zB Berufung an die säumige Behörde) zweifelsfrei hervorgeht, we... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, gegen den "Landeshauptmann von Oberösterreich Dr. Josef Ratzenböck, p.A. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Sanitätsrecht, Klostergasse 7, 4020 Linz" als belangte Behörde gerichteten Beschwerde machen die Beschwerdeführerinnen geltend, daß sie gegen eine Pflegegebührenrechnung des öffentlichen Krankenhauses A fristgerecht Einspruch erhoben hätten, dem mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz keine Folge gegeben worden sei. Ge... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, gegen den "Landeshauptmann von Oberösterreich Dr. Josef Ratzenböck, p.A. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Sanitätsrecht, Klostergasse 7, 4020 Linz" als belangte Behörde gerichteten Beschwerde machen die Beschwerdeführerinnen geltend, daß sie gegen eine Pflegegebührenrechnung des öffentlichen Krankenhauses A fristgerecht Einspruch erhoben hätten, dem mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz keine Folge gegeben worden sei. Ge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs3 Satz2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0314 B 16. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Säumnisbeschwerde nach § 27 VwGG 1965 ist insbesondere nur zulässig, wenn die belangte Behörde verpflichtet war, über den bei ihr eingebrachten Antrag mittels Bescheides zu entscheiden. Die Entscheidungspflicht trifft dan... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0314 B 16. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Säumnisbeschwerde nach § 27 VwGG 1965 ist insbesondere nur zulässig, wenn die belangte Behörde verpflichtet war, über den bei ihr eingebrachten Antrag mittels Bescheides zu entscheiden. Die Entscheidungspflicht trifft danach - ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschft Bruck an der Mur vom 9. Oktober 1989 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzarrest 6 Tage) verhängt, weil er seit 1. November 1981 bis dato das auf dem Grundstück Nr. 1134/12 der KG R befindliche Wohnhaus benutzt habe, obwohl keine Benützungsbewilligung erteilt worden sei. Aufgrund des Einspruchs des Beschwerdeführers wurde das ordentliche Verfahren eingeleitet. Mit Straferkenntnis der Bezirkshaupt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bringen vor, sie hätten 1988 die Wiederaufnahme der Abgabenfestsetzungsverfahren beantragt. Der Antrag sei vom Finanzamt abgewiesen worden. Hiegegen hätten sie Berufung erhoben. Diese enthielt, wie einer mit der Beschwerde vorgelegten Ablichtung zu entnehmen ist, den Berufungsantrag, die belangte Behörde wolle das Verfahren wiederaufnehmen. Ihre Berufungen seien nach vier Jahren vom Finanzamt zurückgewiesen worden. Den mit der Beschwerde vorgelegten Ablichtungen v... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §13 Abs1 Z2;VwGG §27;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0078 E VS 21. März 1986 VwSlg 12088 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde belangte Behörde des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung des Beschwerdeführers ersehen werden, sondern gegebenenfa... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1;BAO §307 Abs4;B-VG Art132;VwGG §27 Abs6;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z6;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Stellt der Bf in der Säumnisbeschwerde ein Sachbegehren, das er vor der belangten Behörde nicht gestellt hat (hier: festzustellen, daß keine Abgabenschuldigkeit be... mehr lesen...
In der vorliegenden Beschwerde wird vorgebracht, daß der Beschwerdeführer mit Antrag vom 31. Oktober 1991 um Erteilung der Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gastgewerbe gemäß § 28 GewO 1991 angesucht habe. Da die Entscheidung über dieses Ansuchen trotz Ablaufes der in § 73 AVG vorgesehenen Entscheidungsfrist noch ausständig sei, wolle der Verwaltungsgerichtshof in der Sache selbst erkennen, dem Antrag des Beschwerdeführers Folge geben und die Nachsicht vom Befähigungsnachweis ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;GewO 1973 §28 idF 1988/399;GewO 1973 §346 Abs1 Z1 idF 1988/399;GewO 1973 §346 Abs1 Z2;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;
Rechtssatz: Der Bf macht die Verletzung der Entscheidungspflicht durch das "Amt der Steiermärkischen Landesregierung" geltend. Da nach § 346 Abs 1 Z 2 GewO 1... mehr lesen...
Mit dem nach seiner Fertigungsklausel ausdrücklich "Für den Landeshauptmann" ausgefertigten Bescheid vom 13. Februar 1992 wurde der Einspruch des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse vom 4. November 1990 gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 412 Abs. 1 ASVG als unzulässig zurückgewiesen und dieser Bescheid damit begründet, daß der Einspruch des Beschwerdeführers entgegen den bezogenen Gesetzesstellen keinen begründeten Entscheidungsantrag enthalte.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht nach ihrem Vorbringen als Richterin im Bereiche des Oberlandesgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Nach der vorliegenden Beschwerde, mit der Verletzung der Entscheidungspflicht geltend gemacht wird, habe der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien mit Bescheid vom 31. Juli 1991 den Vorrückungsstichtag der Beschwerdeführerin festgesetzt und dabei bestimmte Vordienstzeiten der Beschwerdeführerin als Rechtsanwaltsanwärt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: RDG §66 Abs3;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/24 91/05/0131 1 Stammrechtssatz Eine falsche Bezeichnung der belangten Behörde bei Erhebung einer Säumnisbeschwerde ist nicht verbesserungsfähig, weshalb die Beschwerde ohne weiteres Verfahren zurückzuwei... mehr lesen...
Mit dem vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung ausgefertigten Bescheid vom 17. Dezember 1991, in dessen Spruch: als den Bescheid erlassende Behörde ausdrücklich der "Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung" bezeichnet wird, gab der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Einspruch des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse betreffend Haftung des Beschwerdeführers für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gemäß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde bel Beh des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Beh durch den Bf ersehen werden, sondern ist auch aus de... mehr lesen...
In der Beschwerde, in der behauptet wird, die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg habe ihre Pflicht zur Entscheidung über die Berufung des Beschwerdeführers gegen den oben bezeichneten Bescheid des Finanzamtes Bregenz verletzt, wird zum Sachverhalt folgendes ausgeführt: " 1. Mit Bescheid vom 06.5.1991, Straflisten-Nr 47/91, ./1, mir zugestellt am 08.5.1991, wurde gegen mich die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs 1 FinStrG verfügt. Gegen diesen Bescheid habe ich die Besch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;VwGG §28 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §38 Abs2;VwGG §41 Abs2;
Rechtssatz: Eine dem Sinn des Gesetzes entsprechende und damit zulässige Säumnisbeschwerde liegt nur vor, wenn sie zumindest alle jene tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthält, die notwendig sind, daß der Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 13. Jänner 1992, Zl. 92/01/0004-2 wurde dem Beschwerdeführer die Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter anderem mit dem Auftrag zurückgestellt, glaubhaft zu machen, daß die im § 27 VwGG bezeichnete Frist abgelaufen ist (§ 28 Abs. 3 VwGG). Der Beschwerdeführer brachte in der gesetzten Verbesserungsfrist einen ergänzenden Schriftsatz ein, mit dem er zur Glaubhaftmachung des Ablaufes der im § 27 VwGG bezeichneten Frist eine Kopie der Berufung vom 28. Dezember 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/01/0134 B 18. März 1992
91/01/0135 B 18. März 1992
91/01/0219 B 26. Februar 1992
91/01/0220 B 26. Februar 1992
91/01/0221 B 26. Februar 1992
91/01/0230 B 26. Februar 1992
91/01/0231
91/01/0231 B 26. Februar 1992
91/01/0241
Rechtssatz: Eine reine Behauptung reicht für die gem... mehr lesen...