1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/01/0308 Ra 2017/01/0307 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/01/0242 B 24. August 2017 RS 1 Stammrechtssatz Die vorliegende Revision enthält keine Zulässigkeitsgründe im Sinne des § 2... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeri... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/07/0006 B 30. März 2017 RS 1 Stammrechtssatz Mit einer Vorgangsweise, bei der letztlich das gesamte Revisionsvorbringen ausschließlich als Zulässigkeitsvorbringen gemäß § 28 Abs. 3 VwGG unterbreitet wird, wird dem Erfordernis nach § 28 Abs. 3 VwGG, die G... mehr lesen...
1 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich (im Folgenden: Verwaltungsgericht) wurde der Beschwerde der revisionswerbenden Parteien gegen einen näher genannten Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde hinsichtlich eines Bauansuchens und einer Bauanzeige teilweise stattgegeben und dessen Spruchpunkt II. dahingehend abgeändert, dass die Berufung in Bezug auf einen "Lager-/Geräteschuppen" mit einer Fläche von 16,24 m2 als... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §25a Abs1;VwGG §28 Abs1;VwGG §28 Abs2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2017/03/0001 B 31. Jänner 2017 RS 4 Stammrechtssatz Nach § 28 Abs 1 und 2 VwGG entspricht der Inhalt einer außerordentlichen Revision grundsätzlich dem Inhalt der ordentlichen Revision. Die vom VwGH vorzunehmende Kontrolle einer v... mehr lesen...
1 1. Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung (belangte Behörde) vom 19. Dezember 2014 wurde der L GmbH (mitbeteiligte Partei) gemäß den §§ 3 und 7 des Oö. Starkstromwegegesetzes 1970 (im Folgenden: Oö. StWG 1970) die elektrizitätsrechtliche Bau- und Betriebsbewilligung betreffend (insbesondere) eine näher bezeichnete 110 kV-Freileitung sowie den Neubau eines Umspannwerks unter Vorschreibung von Bedingungen und Auflagen erteilt. Die... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien wurde die Beschwerde des Revisionswerbers als Miteigentümer der Liegenschaft W.Straße 12 gegen die Baubewilligung zur Errichtung einer mechanischen Kälteanlage im Innenhof der W.Straße 10 mangels Parteistellung zurückgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, verfahrensgegenständlich sei aufgrund des Bauansuchens und der daraufhin erfolgten Baubewilligung nach § 61 der Bauordnung für Wien (BO) ausschlie... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 17. März 2017 wies das Landesverwaltungsgericht Kärnten im Beschwerdeverfahren - soweit für das vorliegende Revisionsverfahren von Interesse - einen Antrag des Revisionswerbers auf Erteilung einer Bewilligung zur Haltung der "Buckfast"-Biene an bestimmten Standorten gemäß § 11 Abs. 2 K-BiWG ab und verpflichtete den Revisionswerber - auf näher bestimmte Art und Weise - gemäß § 19 Abs. 5 K-BiWG zur "Umweiselung" seiner nicht der Rasse Carnica ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 9. Jänner 2012 wies das Bundesasylamt (nunmehr: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, BFA) den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz vom 22. Juli 2011 als unbegründet ab und wies den Revisionswerber nach Nepal aus. Die dagegen erhobene Beschwerde erledigend, hob der Asylgerichtshof den Bescheid mit Erkenntnis vom 4. November 2013 auf und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung sowie zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Bunde... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Staatsangehörige Armeniens, stellte am 16. Juni 2016 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Es stellte sich heraus, dass der Revisionswerberin ein tschechisches Schengen-Visum für den Zeitraum vom 23. Mai 2016 bis zum 18. Juni 2016 ausgestellt worden war. 2 Mit Bescheid des BFA vom 13. September 2016 wurde der gegenständliche Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig zurückgewiesen und festgestellt, dass die Tschechische ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/20/0054 B 2. August 2016 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH ist als Rechtsinstanz grundsätzlich nicht zur Überprüfung der Beweiswürdigung berufen. Diese ist nur dahingehend der Kontrolle des VwGH unterworfen, ob der maßgebliche Sachverhalt ausreichend ermi... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde - insoweit in Bestätigung und teilweiser Abänderung eines entsprechenden Straferkenntnisses der belangten Behörde - dem Revisionswerber eine Übertretungen des AÜG angelastet, weil er als inländischer Beschäftiger ihm von der B K s.p. (iF auch: BK s.p.) grenzüberschreitend überlassener, in Österreich nicht sozialversicherungspflichtiger Arbeitskräfte erforderliche Unterlagen (nämlich das Sozialversicherungsdokument A1 und eine Abschrift d... mehr lesen...
Index: E1E10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVRAG 1993 §7dB-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs312010E056 AEUV Art56 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/11/0185 B 20. Februar 2017 RS 1 Stammrechtssatz Mit dem Vorbringen, es sei "eine große Zahl von Fällen betroffen", nämlich eine Vielzahl von Dienstleistungsanbietern aus anderen EU-Staaten, ... mehr lesen...
1 Das bisherige Verfahren stellt sich nach den Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis bzw. der Aktenlage - auf das Wesentlichste zusammengefasst - wie folgt dar: 2 Dem Revisionswerber, einem Staatsangehörigen der Russischen Föderation mit tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit, wurde mit rechtskräftig gewordenem Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 1. Februar 2011 der (infolge seines – ersten - Antrags auf internationalen Schutz im Jahr 2009 zuerkannte) Status d... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Erstrevisionswerber schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Zweitrevisionswerberin mit Sitz in G zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Beschäftigerin entgegen § 7d Abs. 2 AVRAG für die ihr von der deutschen Firma Innenausbau T. mit Sitz in L überlassenen - insgesamt 25 namentlich angeführten - Arbeitnehmer am 21. Apri... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. 2 Mit Schreiben der Niederösterreichischen Landesregierung vom 20. Juni 2016 wurden ihm folgende Weisungen erteilt: „1. In Hinblick auf die im amtsärztlichen Gutachten von Dr. X vom 20. Juni 2016 attestierte Dienstfähigkeit werden Sie aufgefordert, sich sofort bei Ihrer Dienststelle ... zum Dienstantritt zu melden. 2. Sie haben Ihre physikalischen Therapien zeitlich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwGG §34 Abs1a Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/12/0009 B 18. Februar 2015 RS 1 Stammrechtssatz Die nicht weiter substantiierte Behauptung des Vorliegens von Verfahrensmängeln reicht nicht aus, um eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung aufzuzeigen, von deren Lösung das rechtliche Sch... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind R... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind R... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind R... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind ... mehr lesen...