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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/20/0003 B 23.03.2017Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/06/0128 B 29. Jänner 2016 RS 1Stammrechtssatz
Die vorliegende Revision enthält die Ausführungen zur Begründetheit der Revision wortident auch als Ausführungen zur Zulässigkeit der Revision. Damit wird dem Erfordernis der gesonderten Darlegung von in § 28 Abs. 3 VwGG geforderten Gründen, aus denen entgegen dem Ausspruch des Verwaltungsgerichts die Revision für zulässig erachtet wird, nicht entsprochen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016190300.L01Im RIS seit
03.07.2019Zuletzt aktualisiert am
03.07.2019