Der Beschwerdeführer beantragte zur Einbringung einer Beschwerde gegen den nunmehr angefochtenen Bescheid der Tiroler Landesregierung die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Dieses Ansuchen langte beim Verwaltungsgerichtshof am 7. Oktober 1993 ein. Mit Beschluß vom 14. Oktober 1993, der dem Beschwerdeführer - nach Ausweis des Rückscheines - am 25. Oktober 1993 zugestellt wurde, wurde der Antrag auf Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Beschwerde gegen den nunmehr angefochtenen Bescheid ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994060005.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat in seiner am 9. September 1993 zur Post gegebenen Beschwerde als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 29. Juli 1993 - einen Donnerstag - bezeichnet. Die Beschwerde schien daher innerhalb der sechswöchigen Beschwerdefrist und damit rechtzeitig erhoben, sodaß der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 20. September 1993 das Vorverfahren eingeleitet hat. In ihrer Gegenschrift vom 21. Oktober 1993 hat jedoch die belangte Behörde darauf hingewi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993130195.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat in seiner am 9. September 1993 zur Post gegebenen Beschwerde als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 29. Juli 1993 - einen Donnerstag - bezeichnet. Die Beschwerde schien daher innerhalb der sechswöchigen Beschwerdefrist und damit rechtzeitig erhoben, sodaß der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 20. September 1993 das Vorverfahren eingeleitet hat. In ihrer Gegenschrift vom 21. Oktober 1993 hat jedoch die belangte Behörde darauf hingewi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993130195.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Schreiben vom 21. August 1991 stellte das Arbeitsamt Feldkirch (im folgenden Arbeitsamt) bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (im folgenden BH) den Antrag, gegen die Firma A ein Strafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz einzuleiten. Die genannte Firma habe es verabsäumt, den Antrag auf Verlängerung der Arbeitsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen G. fristgerecht beim Arbeitsamt einzureichen. Die Arbeitsbewilligung für G. sei mit 30. Juni 1991 abgelaufen,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs5;VStG §24;VStG §49 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zweck der Normierung der Berufungsfrist liegt darin, daß ein spätester Zeitpunkt für die Erhebung der Berufung festgesetzt wird. Die Behörde und allfällige andere Parteien des Verwaltungsverfahrens sollen... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (der belangten Behörde) vom 5. März 1993 wurde dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 10 Abs. 1 Z. 2 und 4 FrG die Erteilung eines am 8. Oktober 1992 beantragten Sichtvermerkes versagt. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer am 19. August 1992 über Ungarn direkt von der Türkei mit einem Bus nach Österreich eingereist sei. Er sei im Besitz einer Aufent... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (der belangten Behörde) vom 5. März 1993 wurde dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 10 Abs. 1 Z. 2 und 4 FrG die Erteilung eines am 8. Oktober 1992 beantragten Sichtvermerkes versagt. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer am 19. August 1992 über Ungarn direkt von der Türkei mit einem Bus nach Österreich eingereist sei. Er sei im Besitz einer Aufent... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist ein Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Bescheides nicht zu erbringen, so muß im Zweifel von der Rechtzeitigkeit der Beschwerde ausgegangen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993180231.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist ein Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Bescheides nicht zu erbringen, so muß im Zweifel von der Rechtzeitigkeit der Beschwerde ausgegangen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993180231.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der am 24. März 1992 erfolgten Überladung sowohl des Lkws als auch des Anhängers eines Kraftwagenzuges zweier Verwaltungsübertretungen nach § 103 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG schuldig erkannt. Es wurden Geldstrafen von S 1.560,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) und S 2.210,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt. Hiegegen erhob der Beschwerdef... mehr lesen...
Mit dem am 26. Oktober 1993 zur Post gegebenen Schriftsatz erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 23. August 1993, Zl. 12/27-1/1993. Mit Verfügung vom 12. November 1993 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides vorzulegen und dabei auch anzugeben, wann ihm dieser Bescheid zugestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 1993 übersandte der Beschwerdeführer eine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Ein Auftrag zur Mängelverbesserung der Beschwerde erübrigt sich, wenn die Beschwerde auch nach Mängelbehebung zurückgewiesen werden müßte (Hinweis B 19.1.1967, 1757, 1758/66, VwSlg 7060 A/1967). Schlagworte Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:199310021... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 idF 1990/458;KFG 1967 §103 Abs1 idF 1990/458;KFGNov 13te;VStG §44a;VStG §52a Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 92/02/0081 1 Stammrechtssatz Erläßt die Berufungsbehörde einen auf § 52a Abs 1 VStG gestützten Bescheid, mit dem eine Neufassung des Bescheidspruch... mehr lesen...
Mit dem am 26. Oktober 1993 zur Post gegebenen Schriftsatz erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 23. August 1993, Zl. 12/27-1/1993. Mit Verfügung vom 12. November 1993 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides vorzulegen und dabei auch anzugeben, wann ihm dieser Bescheid zugestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 1993 übersandte der Beschwerdeführer eine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Ein Auftrag zur Mängelverbesserung der Beschwerde erübrigt sich, wenn die Beschwerde auch nach Mängelbehebung zurückgewiesen werden müßte (Hinweis B 19.1.1967, 1757, 1758/66, VwSlg 7060 A/1967). Schlagworte Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:199310021... mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Beschwerdefrist sechs Wochen, berechnet ab Zustellung des angefochtenen Bescheides, gemäß Abs. 3 mit der Zustellung des Bescheides über die Bestellung des Rechtsanwaltes an diesen. Nach dem Beschwerdevorbringen (und nach dem Inhalt des im hg. Akt VH 93/11/0014 einliegenden Rückscheines) wurde der vorliegende Bescheid gemäß § 26 Abs. 3 VwGG dem Verfahrenshelfer am 28. September 1993 zugestellt. Der angegebene Zustelltag war ein Dienstag. Die sechswöch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993110235.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde der Beschwerdeführerin nach ihrer Beschwerdebehauptung am 29. September 1993 zugestellt; damit endete die sechswöchige Beschwerdefrist des § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG am 10. November 1993. Die vorliegende Beschwerde wurde aber erst am 26. November 1993 zur Post gegeben. Die Beschwerde war somit wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung - und demnach ohne Durchführung der von der Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993011358.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde der Beschwerdeführerin nach ihrer Beschwerdebehauptung am 29. September 1993 zugestellt; damit endete die sechswöchige Beschwerdefrist des § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG am 10. November 1993. Die vorliegende Beschwerde wurde aber erst am 26. November 1993 zur Post gegeben. Die Beschwerde war somit wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung - und demnach ohne Durchführung der von der Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993011358.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde am 3. April 1991 vom Magistrat der Stadt Wien zu einer Anzeige des Gendarmeriepostens Himberg wegen mehrfacher Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) (Beschäftigung mehrerer polnischer Arbeitskräfte durch die M Gesellschaft m.b.H., deren handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beschwerdeführer war, an einer Baustelle in Z) als Beschuldigter einvernommen. Als sein Vertreter nahm an dieser Einvernahme der mit schriftlicher Vollmacht ausgewiese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde am 3. April 1991 vom Magistrat der Stadt Wien zu einer Anzeige des Gendarmeriepostens Himberg wegen mehrfacher Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) (Beschäftigung mehrerer polnischer Arbeitskräfte durch die M Gesellschaft m.b.H., deren handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beschwerdeführer war, an einer Baustelle in Z) als Beschuldigter einvernommen. Als sein Vertreter nahm an dieser Einvernahme der mit schriftlicher Vollmacht ausgewiese... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wenn ein mündlich verkündeter Bescheid schriftlich zugestellt worden ist, so ist für den Beginn der Beschwerdefrist der Tag dieser Zustellung allein maßgebend (Hinweis E 13.7.1948, 1079/47, VwSlg 44F/1948, E 29.9.1993, 93/02/0158). Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wenn ein mündlich verkündeter Bescheid schriftlich zugestellt worden ist, so ist für den Beginn der Beschwerdefrist der Tag dieser Zustellung allein maßgebend (Hinweis E 13.7.1948, 1079/47, VwSlg 44F/1948, E 29.9.1993, 93/02/0158). Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid vom 16. Jänner 1986 versetzte ihn die Finanzlandesdirektion für Tirol (Dienstbehörde erster Instanz; im folgenden FLD) wegen dienstlicher Verfehlungen gemäß § 38 BDG 1979 vom Zollamt L (bisherige Dienststelle) zum Zollamt S (neuer Dienstort). Im Versetzungsverfahren hatte der Beschwerdeführer zu seinen persönlichen, familiären und sozialen Verhältnissen in seiner Stellungnahme vom 16. De... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;B-VG Art131 Abs1 Z1;RGV 1955 §34 Abs1;RGV 1955 §34 Abs4;VwGG §26 Abs1;
Rechtssatz: Eine beim Verwaltungsgerichtshof anhängige Beschwerde gegen eine wirksam gewordene rechtskräftige Versetzung rechtfertigt es nicht, ein Verhalten (Unterlassen), das objektiv ge... mehr lesen...