Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994190804.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994190742.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 26 Abs 3 VwGG stellt ausdrücklich auf eine meritorische Erledigung (Stattgebung oder Abweisung) des Verfahrenshilfeantrages ab (Hinweis B 12.11.1993, 93/17/0235). Wird der - fristgerecht eingebrachte - Verfahrenshilfeantrag vom Bf nach Ablauf der im § 26 Abs 1 VwGG genannten Beschwerdefrist von 6 Wochen zurückgezoge... mehr lesen...
Nach der (ergänzenden) Beschwerdebehauptung wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 21. Dezember 1993, einem Dienstag, zugestellt. Die sechswöchige Beschwerdefrist des § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG endete daher - unter Bedachtnahme auf § 32 Abs. 2 AVG in Verbindung mit § 62 Abs. 1 VwGG - am Dienstag, dem 2. Februar 1994. Die vorliegende Beschwerde wurde aber erst am 4. Februar 1994 zur Post gegeben. Ergänzend sei bemerkt, daß zwar in diesen Fristenzeitraum auch die Weihnac... mehr lesen...
Mit der am 17. November 1993 verfaßten und laut Eingangsstempel am selben Tag beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Eingabe erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 9. Dezember 1992, mit dem seine Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid, betreffend Feststellung der Flüchtlingseigenschaft abgewiesen und ausgesprochen wurde, daß Österreich dem Beschwerdeführer kein Asyl gewähre. Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994190804.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994190742.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 20. Jänner 1994 wurde dem Beschwerdeführer nach dessen eigener Behauptung und nach dem Inhalt des von der belangten Behörde übermittelten Rückscheines zu Handen seines Rechtsvertreters am 24. Jänner 1994 zugestellt. Die sechswöchige Frist zur Erhebung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen diesen Bescheid endete somit gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG am Montag, dem 7. März 1994. Die mit diesem Tag datierte Beschwerde wurde vom Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §62 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/18 91/03/0095 1 Stammrechtssatz Wird ein an die Frist gebundener Schriftsatz nicht unmittelbar beim VwGH, sondern bei einer anderen Stelle eingebracht und von dieser an den VwGH we... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 17. November 1992 zugestellt, der letzte Tag der sechswöchigen Beschwerdefrist nach § 26 Abs. 1 VwGG war daher der 29. Dezember 1992. Die an den Verfassungsgerichtshof gerichtete Beschwerde wurde am 28. Dezember 1992 zur Post gegeben und langte am 29. Dezember 1992 ein. Der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtshof haben keine gemeinsame Einlaufstelle, aufgrund welcher ein bei dieser eingelangter S... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Gefahr der Weiterleitung des (zweiten) Rechtsmittels an die zuständige Stelle und damit verbunden die Folgen einer allfälligen Verspätung treffen auch dann den Rechtsmittelwerber, wenn ein Schriftsatz, der in Wahrheit zwei Beschwerden einschließt, nur bei einer der für die Behan... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0093 B 28. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein Rechtsmittel bei der unzuständigen stelle (hier: beim Verfassungsgerichtshof, welcher mit dem Verwaltungsgerichtshof KEINE gemeinsame Einlaufstelle besitzt) eingebracht, so erfolgt die Weiterleitung an die... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerdebehauptung, der angefochtene Bescheid sei dem Beschwerdeführer am 13. April 1993 zugestellt worden, wurde das Vorverfahren eingeleitet. Nunmehr hat sich aber nach Vorlage der Verwaltungsakten durch die belangte Behörde herausgestellt, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 3 Zustellgesetz im Wege der Hinterlegung bereits mit Wirksamkeit vom 9. April 1993 zugestellt wurde, weshalb die sechswöchige Beschwerdefrist des § 26 Abs. 1 Z. 1 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993010450.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerdebehauptung, der angefochtene Bescheid sei dem Beschwerdeführer am 13. April 1993 zugestellt worden, wurde das Vorverfahren eingeleitet. Nunmehr hat sich aber nach Vorlage der Verwaltungsakten durch die belangte Behörde herausgestellt, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 3 Zustellgesetz im Wege der Hinterlegung bereits mit Wirksamkeit vom 9. April 1993 zugestellt wurde, weshalb die sechswöchige Beschwerdefrist des § 26 Abs. 1 Z. 1 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993010450.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Antragstellerin hatte in der Verbesserungsfrist das Formular über das Vermögensbekenntnis zwar ausgefüllt, aber ohne Unterfertigung (Unterschrift) vorgelegt. Der Antrag um Bewilligung der Verfahrenshilfe wurde daraufhin mit Beschluß vom 24. Jänner 1994, VH 93/14/0008-4, zurückgewiesen, weil ohne Unterschrift kein Vermögensbekenntnis im Sinne des Gesetzes vorliegt. Dieser Beschluß wurde der Antragstellerin am 17. Februar 1994 zugestellt. In ihrem am 23. Februar 1994 zur Post ge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/11/22 90/09/0007 2 Stammrechtssatz Bei der sechswöchigen Beschwerdefrist des § 26 Abs 1 VwGG handelt es sich um eine gesetzlich normierte unerstreckbare Frist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:VH1994140003.V03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid der Nö Landesregierung vom 22. Dezember 1993 wurde dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers am 27. Dezember 1993 zugestellt. Die 6-wöchige Frist, innerhalb der gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen ist, ist daher am Montag, den 7. Februar 1994 abgelaufen. Die vorliegende Beschwerde wurde am 8. Februar 1994 bei der Post aufgegeben. Die Beschwerde ist damit nicht rechtzeitig erhoben worden und war gemäß § 34 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994050038.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid der Nö Landesregierung vom 22. Dezember 1993 wurde dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers am 27. Dezember 1993 zugestellt. Die 6-wöchige Frist, innerhalb der gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen ist, ist daher am Montag, den 7. Februar 1994 abgelaufen. Die vorliegende Beschwerde wurde am 8. Februar 1994 bei der Post aufgegeben. Die Beschwerde ist damit nicht rechtzeitig erhoben worden und war gemäß § 34 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994050038.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt in seiner am 21. Jänner 1994 zur Post gegebenen Beschwerde vor, der angefochtene Bescheid sei ihm am 9. Dezember 1993 durch Hinterlegung zugestellt worden. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung der Beschwerde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tage der Zustellung. Die Frist zur Beschwerdeerhebung ist somit im Beschwerdefall mit Ablauf des 20. Jä... mehr lesen...
Die vom Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 27. Dezember 1993, zur Post gegeben am Tag darauf, erhobene Beschwerde "wegen Verwarnung gemäß § 25 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes" nimmt Bezug auf ein behördliches "Schreiben vom 21. Dezember 1993", welches der Beschwerdeführer am 24. Dezember 1993 erhalten habe. Zugleich stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Mit Beschluß vom 11. Jänner 1994 bewilligte der Verwaltungsgerichtshof die Verfahrenshilf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090020.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Frist für Bescheidbeschwerden handelt es sich um eine unerstreckbare Frist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150247.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt in seiner am 21. Jänner 1994 zur Post gegebenen Beschwerde vor, der angefochtene Bescheid sei ihm am 9. Dezember 1993 durch Hinterlegung zugestellt worden. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung der Beschwerde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tage der Zustellung. Die Frist zur Beschwerdeerhebung ist somit im Beschwerdefall mit Ablauf des 20. Jä... mehr lesen...
Die vom Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 27. Dezember 1993, zur Post gegeben am Tag darauf, erhobene Beschwerde "wegen Verwarnung gemäß § 25 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes" nimmt Bezug auf ein behördliches "Schreiben vom 21. Dezember 1993", welches der Beschwerdeführer am 24. Dezember 1993 erhalten habe. Zugleich stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Mit Beschluß vom 11. Jänner 1994 bewilligte der Verwaltungsgerichtshof die Verfahrenshilf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090020.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Frist für Bescheidbeschwerden handelt es sich um eine unerstreckbare Frist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150247.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...