Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §6 Abs1;VerfGG 1953 §15 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1;VwGG §62 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/02/0291
Rechtssatz: In der unrichtigen Adressierung einer Beschwerde an ... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer vertritt die Ansicht, er habe gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 15. April 1992, mit welchem sein Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses abgewiesen worden war, rechtzeitig Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, und bezeichnet seine nunmehr eingebrachte Beschwerde gegen diesen Bescheid als "Wiedervorlage der Beschwerde". In Wahrheit hat der Beschwerdeführer einen am 29. Mai 1992 beim Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §34 Abs2;VwGG §61 Abs1;VwRallg;ZPO §66 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/18/0487
Rechtssatz: Die Tatsache, daß der Schriftsatz des Bf ("Antrag auf Rechtshilfe und Gebührenbefreiung, Antrag auf Ver... mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen wurde der angefochtene Bescheid den Beschwerdeführern am 11. Juli 1994 (Montag) zugestellt. Die in § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG normierte sechswöchige Frist zur Erhebung der Beschwerde endete gemäß § 32 Abs. 2 AVG (§ 62 Abs. 1 VwGG) am Montag, dem 22. August 1994. Die erst am 26. August 1994 an den Verwaltungsgerichtshof zur Post gegebene Beschwerde war daher wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen. ... mehr lesen...
Mit seiner am 7. Februar 1994 zur Post gegebenen, mit 5. Februar 1994 datierten Eingabe legte der Beschwerdeführer den angefochtenen Bescheid vom 15. Dezember 1993 vor und beantragte die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Mit Beschluß vom 8. April 1994 wurde - nach Durchführung eines Verbesserungsverfahrens - die Verfahrenshilfe bewilligt. Der Bescheid der Rechtsanwaltskammer, mit dem Rechtsanwalt Dr. G zum Vertreter bestellt wurde, wurde diesem am 6. Mai 1994 zugestellt. Am 17. Juni 19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994100095.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994100128.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen wurde der angefochtene Bescheid den Beschwerdeführern am 11. Juli 1994 (Montag) zugestellt. Die in § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG normierte sechswöchige Frist zur Erhebung der Beschwerde endete gemäß § 32 Abs. 2 AVG (§ 62 Abs. 1 VwGG) am Montag, dem 22. August 1994. Die erst am 26. August 1994 an den Verwaltungsgerichtshof zur Post gegebene Beschwerde war daher wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994100128.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 30. Oktober 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 die ihm in einem näher bezeichneten Standort zustehende Gewerbeberechtigung "Taxigewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens mit 4 bis 6 Sitzplätzen, einschließlich des Lenkersitzes" auf immer entzogen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies der Bundesminister für öffentliche Wir... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 30. Oktober 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 die ihm in einem näher bezeichneten Standort zustehende Gewerbeberechtigung "Taxigewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens mit 4 bis 6 Sitzplätzen, einschließlich des Lenkersitzes" auf immer entzogen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies der Bundesminister für öffentliche... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerdebehauptung, der angefochtene Bescheid sei dem Beschwerdeführer "erst am 28.10.1993 vom Leiter der Fremdenpolizei Graz ... persönlich übergeben" worden und "vorher" sei "eine Zustellung an den BF nicht erfolgt", wurde das Vorverfahren eingeleitet. Nunmehr hat sich aber nach Vorlage der Verwaltungsakten durch die belangte Behörde herausgestellt, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 3 Zustellgesetz im Wege der Hinterlegung bereits mit ... mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beträgt die Beschwerdefrist sechs Wochen, gerechnet ab Zustellung des angefochtenen Bescheides. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seinem über hg. Verbesserungsauftrag erstatteten ergänzenden Schriftsatz vom 29. Juli 1994 - auf das sich der Verwaltungsgerichtshof zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf (vgl. u.a. den hg. Beschluß vom 15. Juni 1994, Zl. 94/03/0104) - wurde der vorliegende Bescheid dem Beschwerdeführ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 30. Oktober 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 die ihm in einem näher bezeichneten Standort zustehende Gewerbeberechtigung "Taxigewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens mit 4 bis 6 Sitzplätzen, einschließlich des Lenkersitzes" auf immer entzogen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies der Bundesminister für öffentliche Wir... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993011438.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994030193.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5;GewO 1973 idF 1993/029;GewRNov 1992;VwGG §26 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/04/0213 B 23. November 1993 RS 1 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5;GewO 1973 idF 1993/029;GewRNov 1992;VwGG §26 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 21.9.1994 94/03/0171 bis 94/03/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/11/23 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 30. Oktober 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 die ihm in einem näher bezeichneten Standort zustehende Gewerbeberechtigung "Taxigewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens mit 4 bis 6 Sitzplätzen, einschließlich des Lenkersitzes" auf immer entzogen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies der Bundesminister für öffentliche... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerdebehauptung, der angefochtene Bescheid sei dem Beschwerdeführer "erst am 28.10.1993 vom Leiter der Fremdenpolizei Graz ... persönlich übergeben" worden und "vorher" sei "eine Zustellung an den BF nicht erfolgt", wurde das Vorverfahren eingeleitet. Nunmehr hat sich aber nach Vorlage der Verwaltungsakten durch die belangte Behörde herausgestellt, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 3 Zustellgesetz im Wege der Hinterlegung bereits mit ... mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beträgt die Beschwerdefrist sechs Wochen, gerechnet ab Zustellung des angefochtenen Bescheides. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seinem über hg. Verbesserungsauftrag erstatteten ergänzenden Schriftsatz vom 29. Juli 1994 - auf das sich der Verwaltungsgerichtshof zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf (vgl. u.a. den hg. Beschluß vom 15. Juni 1994, Zl. 94/03/0104) - wurde der vorliegende Bescheid dem Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993011438.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994030193.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5;GewO 1973 idF 1993/029;GewRNov 1992;VwGG §26 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/04/0213 B 23. November 1993 RS 1 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5;GewO 1973 idF 1993/029;GewRNov 1992;VwGG §26 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 21.9.1994 94/03/0171 bis 94/03/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/11/23 ... mehr lesen...
Nach den Angaben in der Beschwerde wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 21. Juni 1994 zugestellt. Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG endete daher am 2. August 1994. Die vorliegende Beschwerde wurde jedoch erst am 3. August 1994, somit nach Ablauf der Beschwerdefrist, zur Post gegeben. Die Beschwerde war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG in nichtöffentlicher Sitzung als verspätet zurückzuw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090210.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach den Angaben in der Beschwerde wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 21. Juni 1994 zugestellt. Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG endete daher am 2. August 1994. Die vorliegende Beschwerde wurde jedoch erst am 3. August 1994, somit nach Ablauf der Beschwerdefrist, zur Post gegeben. Die Beschwerde war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG in nichtöffentlicher Sitzung als verspätet zurückzuw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090210.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Frage der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne diese Angaben anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. dazu etwa den hg. Beschluß vom 30. September 1993, Zl. 93/18/0385, mit weiterem Nachweis), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am (Dienstag, den) 10. Mai 1994 zugestellt. Aufgrund des § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt die Frist ... mehr lesen...