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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §38 Abs1;Rechtssatz
Eine beim Verwaltungsgerichtshof anhängige Beschwerde gegen eine wirksam gewordene rechtskräftige Versetzung rechtfertigt es nicht, ein Verhalten (Unterlassen), das objektiv geeignet ist, einen Versagungstatbestand iSd § 34 Abs 1 zweiter Satz RVG zu erfüllen, anders zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989120166.X08Im RIS seit
20.11.2000