Mit dem Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1973 die Gewerbeberechtigung für das "Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973" im Standort W, X-Gasse 43, entzogen. Dieser Bescheid wurde, wie sich aus dem in den Verwaltungsakten erliegenden entsprechenden Rückschein ergibt, der Beschwerdeführerin nicht, wie in der Beschwerde behauptet, am 24. Fe... mehr lesen...
Mit der am 8. April 1993 beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer, den im Spruch: genannten Bescheid aufzuheben und ihm - sinngemäß - Mietzinsbeihilfe nach den Bestimmungen des Wiener Sozialhilfegesetzes nachzuzahlen bzw. für die Zukunft zu leisten. Dazu brachte der Beschwerdeführer sinngemäß vor, er sei im Jänner 1993 darauf aufmerksam gemacht worden, daß der Bescheid der Wiener Landesregierung vom 14. September 1992 nicht der Rechtslage ents... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin behauptet, der im Spruch: dieses Beschlusses genannte, nunmehr angefochtene Bescheid sei ihr am 27. Mai 1993 zugestellt worden. Wie sich jedoch - nach Einleitung des Vorfahrens - sowohl aus der Gegenschrift der belangten Behörde, in der (auch) die kostenpflichtige Zurückweisung der Beschwerde beantragt wird, als auch aus den Verwaltungsakten ergibt, ist der angefochtene Bescheid am 21. Mai 1993 durch Hinterlegung zugestellt worden. Die im § 26 Abs 1 Z 1 VwGG ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Unkenntnis von der Möglichkeit anwaltlicher Vertretung im Rahmen der Verfahrenshilfe sowie die Erkrankung des Bf, die überdies erst mehr als drei Monate nach Ablauf der Beschwerdefrist eingetreten ist, vermögen am Lauf der Beschwerdefrist nichts zu ändern, diese insbesondere nicht zu unterbrechen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993040065.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140114.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1973 die Gewerbeberechtigung für das "Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973" im Standort W, X-Gasse 43, entzogen. Dieser Bescheid wurde, wie sich aus dem in den Verwaltungsakten erliegenden entsprechenden Rückschein ergibt, der Beschwerdeführerin nicht, wie in der Beschwerde behauptet, am 24. Fe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin behauptet, der im Spruch: dieses Beschlusses genannte, nunmehr angefochtene Bescheid sei ihr am 27. Mai 1993 zugestellt worden. Wie sich jedoch - nach Einleitung des Vorfahrens - sowohl aus der Gegenschrift der belangten Behörde, in der (auch) die kostenpflichtige Zurückweisung der Beschwerde beantragt wird, als auch aus den Verwaltungsakten ergibt, ist der angefochtene Bescheid am 21. Mai 1993 durch Hinterlegung zugestellt worden. Die im § 26 Abs 1 Z 1 VwGG ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993040065.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140114.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der am 31. Oktober 1947 geborene Beschwerdeführer ist Revierinspektor bei der Gendarmerie und war zuletzt dem Gendarmerieposten N zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung vorläufig vom Dienst suspendiert. Gemäß der Begründung: dieses Bescheides wurde der Beschwerdeführer verdächtigt, "1. am 1.4.1992 gegen 9.00 Uhr die Vorstandsdirekt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;VwGG §23;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;ZPO §64 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/13 91/18/0010 2
Verstärkter Senat Stammrechtssatz § 26 Abs 3 VwGG hat nur den Fall der erstmaligen Bestellung eines Verfahrenshelfers im Auge, während für den Fall einer Bestellung eines anderen Verfah... mehr lesen...
Mit dem von der beschwerdeführenden Partei angefochtenen Bescheid vom 29. Jänner 1993 wurde ihre Berufung gegen den Bescheid der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien vom 20. Juli 1992 abgewiesen; gleichzeitig wurden Feststellungsanträge der beschwerdeführenden Partei zurück- bzw. abgewiesen. Mit ihrer Gegenschrift hat die belangte Behörde dem Verwaltungsgerichtshof am 7. Mai 1993 den "Klaglosstellungsbescheid" vom 19. April 1993 vorgelegt. Mit diesem Bescheid hat die belangte B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §33 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):93/09/0092 B 1. Juli 1993 93/09/0091 B 1. Juli 1993
Rechtssatz: Erläßt die belangte Behörde nach Erhebung der VwGH-Beschwerde einen auf § 68 Abs 2 AVG gestützten Bescheid, mit ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 2. Februar 1993 gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit den §§ 24, 51 Abs. 1 und 51e Abs. 2 VStG als unzulässig zurückgewiesen. Die vorliegende Beschwerde enthält die Erklärung, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 29. März 1993 zugestellt wurde. Der Verwaltungsgerichtshof darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030115.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Zu 1): Gemäß dem Einleitungssatz des § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen. Sie beginnt zufolge § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer bloß mündlich verkündet wurde, mit dem Tag der Verkündung. Entsprechend dem im Verwaltung... mehr lesen...
Zu 1): Gemäß dem Einleitungssatz des § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen. Sie beginnt zufolge § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer bloß mündlich verkündet wurde, mit dem Tag der Verkündung. Entsprechend dem im Verwaltung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;AVG §71 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993050009.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;AVG §71 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993050009.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. Jänner 1993 den Beschwerdeführer mit Wirksamkeit der Zustellung dieses Bescheides nach § 20 Abs. 1 lit. b der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972) in den zeitlichen Ruhestand versetzt und gleichzeitig den Ruhegenuß berechnet. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer behauptet, der angefochtene Bescheid sei ihm am 29. Jänner 1993 zugestellt worden. D... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;DPL NÖ 1972 §20;VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993120083.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. Jänner 1993 den Beschwerdeführer mit Wirksamkeit der Zustellung dieses Bescheides nach § 20 Abs. 1 lit. b der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972) in den zeitlichen Ruhestand versetzt und gleichzeitig den Ruhegenuß berechnet. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer behauptet, der angefochtene Bescheid sei ihm am 29. Jänner 1993 zugestellt worden. D... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;DPL NÖ 1972 §20;VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993120083.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde wurde am 3. Februar 1993 zur Post gegeben und langte am 4. Februar 1993 beim Verwaltungsgerichtshof ein. In ihr wird ausgeführt, der angefochtene, oben näher bezeichnete Bescheid sei am 23. Dezember 1992 zugestellt worden. Demzufolge leitete der Verwaltungsgerichtshof über die Beschwerde gemäß den §§ 35 und 36 VwGG das Vorverfahren ein. Wie sich nun aus den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens ergibt, wurde der angefochte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993060038.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde dem vom Beschwerdeführer im Abgabenverfahren zustellbevollmächtigten Wirtschaftstreuhänder H laut dem in den Verwaltungsakten befindlichen Rückschein am 23. September 1992 rechtswirksam zugestellt. Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen diesen Bescheid (§ 26 Abs. 1 VwGG) endete daher am Mittwoch, dem 4. November 1992. Da die vorliegende Beschwerde erst am 5. November 1992 zur Post gegeben wurde, war ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992130270.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen und beginnt in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Entsprechend den im Verwaltungsakt erliegenden Rückscheinen wurde der angefochtene Bescheid dem Erstbeschwerdeführer am 27. Oktober 1992 und der Zweitbeschwerdeführerin am 29. Oktober 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992050314.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...