RS Vwgh 1993/12/20 93/10/0210

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Veröffentlicht am 20.12.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Ein Auftrag zur Mängelverbesserung der Beschwerde erübrigt sich, wenn die Beschwerde auch nach Mängelbehebung zurückgewiesen werden müßte (Hinweis B 19.1.1967, 1757, 1758/66, VwSlg 7060 A/1967).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993100210.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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