Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1.111-1.140 von 1.547

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/26 92/09/0300

Auf Grund der Beschwerde und der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Er ist als Berufsschullehrer tätig. Mit Schreiben vom 19. Mai 1992 traf die Disziplinarkommission für Lehrer an öffentlichen Berufsschulen des Landes (belangte Behörde) nachstehende Verfügung: "Betrifft: Berufsschullehrer B; - Einlei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.1992

RS Vwgh 1992/11/26 92/09/0300

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §62 Abs4;LDG 1984 §92;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinne erledigt Am 26.11.1992 92/09/0301, 92/09/0326 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/09/0325
Rechtssatz: Die Beschwerdefrist betreffend die Überprüfung des ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1992

RS Vwgh 1992/11/26 92/09/0300

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §62 Abs4;LDG 1984 §92;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinne erledigt Am 26.11.1992 92/09/0301, 92/09/0326 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/09/0325
Rechtssatz: Die Beschwerdefrist betreffend die Überprüfung des ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/11/23 92/15/0167

Am 17. Juli 1992 langte beim Verwaltungsgerichtshof ein am 15. Juli 1992 zur Post gegebener, unter hg Geschäftszahl VH 92/15/0016, protokollierter Antrag um Bewilligung der Verfahrenshilfe ein, in dem folgendes ausgeführt wurde: "Da ich, R Geschäftsführer der S-Ges.m.b.H., mittellos bin und gegen die Entscheidung der Finanzlandesdirektion für Steiermark eine Beschwerde einbringen möchte, dies aber nur von einem Rechtsanwalt möglich ist, ersuche ich um Beistellung eines Verfahrenshelfe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.11.1992

RS Vwgh 1992/11/23 92/15/0167

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150167.X01 Im RIS seit 23.11.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/11/23 92/15/0167

Am 17. Juli 1992 langte beim Verwaltungsgerichtshof ein am 15. Juli 1992 zur Post gegebener, unter hg Geschäftszahl VH 92/15/0016, protokollierter Antrag um Bewilligung der Verfahrenshilfe ein, in dem folgendes ausgeführt wurde: "Da ich, R Geschäftsführer der S-Ges.m.b.H., mittellos bin und gegen die Entscheidung der Finanzlandesdirektion für Steiermark eine Beschwerde einbringen möchte, dies aber nur von einem Rechtsanwalt möglich ist, ersuche ich um Beistellung eines Verfahrenshelfe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.11.1992

RS Vwgh 1992/11/23 92/15/0167

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150167.X01 Im RIS seit 23.11.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/21 92/02/0258

Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 23. Jänner 1992 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Sie richtete sich nach der Sachverhaltsdarstellung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Dezember 1991, mit dem der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des KFG bestraft worden ist. Ferner wandte sich die Beschwerde gegen die Festnahme des Beschwerdeführers in den Morgenstunden des 24. Oktober 1990. Mit Beschluß vom 15. Juni 1992, B 197/92, wies der Verfassun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.10.1992

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0258

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;VwGG §26 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/02/0264
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020258.X01 Im RI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/21 92/02/0258

Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 23. Jänner 1992 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Sie richtete sich nach der Sachverhaltsdarstellung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Dezember 1991, mit dem der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des KFG bestraft worden ist. Ferner wandte sich die Beschwerde gegen die Festnahme des Beschwerdeführers in den Morgenstunden des 24. Oktober 1990. Mit Beschluß vom 15. Juni 1992, B 197/92, wies der Verfassun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.10.1992

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0258

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;VwGG §26 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/02/0264
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020258.X01 Im RI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/14 92/01/0861

Die angefochtene Berufungsentscheidung wurde der Beschwerdeführerin nach ihrem eigenen Vorbringen am 28. Juli 1992 zugestellt; die vorliegende Beschwerde wurde am 29. September 1992 zur Post gegeben. Die sechswöchige Beschwerdefrist begann gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG mit dem Tag der Zustellung des Bescheides zu laufen und endete im Beschwerdefall somit am 8. September 1992. Die Beschwerde war daher wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Ver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.10.1992

RS Vwgh 1992/10/14 92/01/0861

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010861.X01 Im RIS seit 14.10.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/14 92/01/0861

Die angefochtene Berufungsentscheidung wurde der Beschwerdeführerin nach ihrem eigenen Vorbringen am 28. Juli 1992 zugestellt; die vorliegende Beschwerde wurde am 29. September 1992 zur Post gegeben. Die sechswöchige Beschwerdefrist begann gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG mit dem Tag der Zustellung des Bescheides zu laufen und endete im Beschwerdefall somit am 8. September 1992. Die Beschwerde war daher wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Ver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.10.1992

RS Vwgh 1992/10/14 92/01/0861

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010861.X01 Im RIS seit 14.10.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/13 92/07/0172

Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu u.a. den hg. Beschluß vom 21. November 1991, Zl. 91/13/0216, mit weiterem Nachweis), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 6. August 1992 zugestellt. Auf Grund des § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde geg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.10.1992

RS Vwgh 1992/10/13 92/07/0172

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0063 B 27. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich bei Prüfung der Rechtzeitigkeit oder Beschwerdeerhebung auf die Beschwerdebehauptungen stützen, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (Hinweis auf B 21.5.1969, 1718/67, VwSlg 7572 A/1969; B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/13 92/07/0172

Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu u.a. den hg. Beschluß vom 21. November 1991, Zl. 91/13/0216, mit weiterem Nachweis), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 6. August 1992 zugestellt. Auf Grund des § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde geg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.10.1992

RS Vwgh 1992/10/13 92/07/0172

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0063 B 27. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich bei Prüfung der Rechtzeitigkeit oder Beschwerdeerhebung auf die Beschwerdebehauptungen stützen, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (Hinweis auf B 21.5.1969, 1718/67, VwSlg 7572 A/1969; B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/8 92/18/0346

Gemäß § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß der Z. 1 der genannten Bestimmung in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG mit dem Tag der Zustellung des Bescheides an den Beschwerdeführer. Im Beschwerdefall wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer nach dessen Angaben im ergänzenden Schriftsatz vom 16. September 1992 am 4. Juni 1992 zugestellt. Die dagegen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.10.1992

RS Vwgh 1992/10/8 92/18/0346

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180346.X01 Im RIS seit 08.10.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/29 92/08/0176

Mit Bescheid vom 19. November 1991 wies die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der Bauern den Antrag des Antragstellers auf Zuerkennung der Parteistellung in einem Ausgleichszulagenverfahren seiner geschiedenen Ehegattin gemäß § 8 AVG zurück. Dem dagegen vom Antragsteller erhobenen Einspruch gab der Landeshauptmann von Salzburg mit Bescheid vom 13. Februar 1992 (dem Antragsteller zugestellt am 19. Februar 1992) keine Folge und bestätigte den bekämpften Bescheid. In der Rechtsmit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/29 92/08/0176

Mit Bescheid vom 19. November 1991 wies die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der Bauern den Antrag des Antragstellers auf Zuerkennung der Parteistellung in einem Ausgleichszulagenverfahren seiner geschiedenen Ehegattin gemäß § 8 AVG zurück. Dem dagegen vom Antragsteller erhobenen Einspruch gab der Landeshauptmann von Salzburg mit Bescheid vom 13. Februar 1992 (dem Antragsteller zugestellt am 19. Februar 1992) keine Folge und bestätigte den bekämpften Bescheid. In der Rechtsmit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/29 92/08/0180

Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen; sie beginnt nach § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Gemäß § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG hat die Beschwerde die Angaben zu enthalten, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist. E... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 92/08/0180

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 96/08/0406 B VS 24. November 1998 VwSlg 15035 A/1998 RS 5; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 92/08/0176

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs2;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0066 B 20. Mai 1981 VwSlg 10456 A/1981 RS 1(diese Grundsätze gelten auch bei Zurückweisung eines auf § 46 Abs 2 VwGG gestützten Wiedereinsetzungsantrages wegen irrtümlich unrichtiger Angabe des Datums der Zustellung des im § 46 Abs 3 VwGG genannten Bescheides als ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/29 92/08/0180

Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen; sie beginnt nach § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Gemäß § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG hat die Beschwerde die Angaben zu enthalten, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist. E... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 92/08/0180

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 96/08/0406 B VS 24. November 1998 VwSlg 15035 A/1998 RS 5; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 92/08/0176

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs2;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0066 B 20. Mai 1981 VwSlg 10456 A/1981 RS 1(diese Grundsätze gelten auch bei Zurückweisung eines auf § 46 Abs 2 VwGG gestützten Wiedereinsetzungsantrages wegen irrtümlich unrichtiger Angabe des Datums der Zustellung des im § 46 Abs 3 VwGG genannten Bescheides als ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/28 92/10/0366

1. Die vorliegende, gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Juli 1992 gerichtete Beschwerde ist mit 27. August 1992 datiert und wurde auch am 27. August 1992 beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Die Beschwerde enthält im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 15. Juli 1992 zugestellt worden ist. 2. Unter Bedachtnahme auf den vom Beschwerdeführer genannten Zeitpunkt der Zustellung des angefochte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.09.1992

Entscheidungen 1.111-1.140 von 1.547

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