RS Vwgh 1994/1/13 93/18/0231

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Veröffentlicht am 13.01.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ist ein Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Bescheides nicht zu erbringen, so muß im Zweifel von der Rechtzeitigkeit der Beschwerde ausgegangen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180231.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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