RS Vwgh 1993/12/2 93/09/0398

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Veröffentlicht am 02.12.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwGG §26 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Wenn ein mündlich verkündeter Bescheid schriftlich zugestellt worden ist, so ist für den Beginn der Beschwerdefrist der Tag dieser Zustellung allein maßgebend (Hinweis E 13.7.1948, 1079/47, VwSlg 44F/1948, E 29.9.1993, 93/02/0158).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090398.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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