Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 05.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für mich mit der Gefahr der Abschiebung nach Afghanistan und einer Gefährdung meines Lebens und meiner Gesundheit verbunden. Dies stel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 03.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung all... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 29.01.2020, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 31.01.2020, brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich. Gegen die RW können sofort aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen we... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des österreichischen Generalkonsulats Istanbul vom 22.12.2016, Zl. ISTANBUL-GK/KONS/1128/2016, wurde der Antrag des Antragstellers auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 26 FPG iVm § 35 AsylG abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 12.01.2017 erhob der Antragsteller Beschwerde gegen den Bescheid des österreichischen Generalkonsulats Istanbul vom 22.12.2016, Zl. ISTANBUL-GK/KONS/1128/2016. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorent... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 31.01.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Gem. § 30 Abs. 2 VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde auf Antrag aufschiebende Wirkung zuerkennen, wenn dieser nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Ausü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.12.2019, Zlen. XXXX, wurde der Revision die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt. Mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.01.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am 16.01.2020 eingelangt, wurde der gegenständliche dritte Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der revisionswerbenden Partei zuständigkeitshalber an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt. Im neuerl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.12.2019, Zlen. XXXX, wurde der Revision die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt. Mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.01.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am 16.01.2020 eingelangt, wurde der gegenständliche dritte Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der revisionswerbenden Partei zuständigkeitshalber an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt. Im neuerl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.01.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Mit dem sofortigen Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses droht mir die Abschiebung nach Afghanistan und stellt dies für mich einen unverhältnismäßigen Nachteil dar. Der Zuerkennung de... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 14.01.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Revisionswerber beantragt, seiner Revision die aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG mit der Wirkung zuzuerkennen, dass die Schubhaft nicht (mehr) zulässig ist. Das angefoc... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit am 09.01.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.10.2019, W238 2177476-1/12E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Es ist wahrscheinlich, dass der Revisionswerber im Falle seiner Absch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 08.01.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für den RW mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden, da ihm die Abschiebung nach Afghanistan droht. Er ist dabei der G... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbende Partei ist ein sich rechtswidrig im Bundesgebiet aufhältiger Fremder, welcher nach rechtskräftiger Abweisung des Antrages auf internationalen Schutz und der rechtskräftigen Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ihrer Verpflichtung zum Verlassen des Bundesgebietes über einen mehrjährigen Zeitraum nicht entsprach. Mit im Akt ersichtlichen Bescheid wurde der revisionsführenden Partei aufgetragen, gem. § 57 Abs. 1 FPG bis zur A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei im Wesentlichen aus, dass das angefochtene Erkenntnis nunmehr einem Vollzug zugänglich sei. Der Revisionswerber befürchte daher, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen we... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: erwähnte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Verwaltungsgerichtshof ist nach Vorlage der Revision gemäß § 30 Abs. 2 VwGG zur Entscheidung über den Antrag, der außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zust... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zur
Begründung: dieses Antrages führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Die mit dem hier angefochtenen Erkenntnis bestätigte Rückkehrentscheidung ist durchsetzbar, sodass sich die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung als einzig taugliches Mittel darstellt, um die Außerlandesbring... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25.07.2019, Zl. W231 2180348-1/15E, beim Bundesverwaltungsgericht ein. Zur
Begründung: dieses Antrages führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den RW vollzogen... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.11.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: erwähnte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: " Infolge des sich aus dem Akteninhalt ergebenden Umstands, dass der RW (a) seit beinahe dreieinhalb Jahren im Bundesgebiet aufhältig ist, (b) stets seinen gesetzlichen M... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.11.2019 brachte der Revisionswerber im Wege seines Rechtsvertreters eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.08.2019, Zl. W246 2152769-1/27E, ein. Zum Antrag, der Beschwerde (gemeint wohl: Revision) die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, führte der Revisionswerber an, dass der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses seine Abschiebung nach Afghanistan zur Folge hätte, w... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbende Partei stellte am 30.05.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des BFA vom 04.10.2016 wurde der Antrag sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005, als auch bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß §8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 08.11.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.05.2019, Zl. W231 2139392-1/18E, beim Bundesverwaltungsgericht ein. Zur
Begründung: dieses Antrages führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für mich mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden, da mir die Abschiebung nac... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 08.11.2019, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.09.2019, Zlen. W211 2219324-1/11E und W211 2219323-1/6E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien folgendes an: "Nach § 30 Abs. 1 VwGG hat die Revision keine aufschiebende Wirkung. Der Verwalt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 08.11.2019, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.09.2019, Zlen. W211 2219324-1/11E und W211 2219323-1/6E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien folgendes an: "Nach § 30 Abs. 1 VwGG hat die Revision keine aufschiebende Wirkung. Der Verwalt... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Schriftsatz eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 22.10.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 01.07.2019, W170 2198356-1/12E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Die Umsetzung der angefochtenen Entscheidung, nämlich die Abschiebung des Revisionswerbe... mehr lesen...
Begründung: Mit am 21.08.2019 verkündeten Erkenntnis, ausgefertigt am 02.09.2019, wurde der Beschwerde des Gruppeninspektor XXXX gegen den oben genannten Bescheid der LPD Wien Folge gegeben und dieser dahingehend abgeändert, dass dem Antrag des BF dahingehend stattgegeben werde, dass dessen regelmäßige Wochendienstzeit ab Rechtskraft dieser Entscheidung bis 31.05.2020 auf 36 Stunden herabgesetzt werde. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. Nach Verkün... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.09.2019 brachte XXXX (im Folgenden: Revisionswerber) eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.08.2019, GZ: W186 2221856-1/7E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte der Revisionswerber aus: "Tritt die Rechtwidrigkeit des die Grundlage für die weitere Anhaltung des Revisionswerbers bietenden Fortsetzungsausspruchs im Erkenntnis des Bundesverwaltungsgeric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 29.12.2017, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 02.01.2018, erhob der Antragsteller Beschwerde gegen den Bescheid des Landesgeschäftsführers des Amtes des Arbeitsmarktservices Kärnten, vom 15.11.2017, GZ. LGSKtn/PER/2017. Mit Schriftsatz vom 29.03.2019, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 04.04.2019, stellte der Antragsteller beim Bundesverwaltungsgericht einen Fristsetzungsantrag im Wesentlichen mit der Begründu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.09.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen den Spruchpunkt A) II.) des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.06.2019, Zl. W201 2192390-2/8E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich und befürchtet der Revisionswerber, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeende... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller brachte beim Bundesverwaltungsgericht mit Schriftsatz vom 03.09.2019 unter einem (I.) einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.07.2019, L516 2119586-1/20E, (II.) eine außerordentliche Revision und (III.) einen Antrag, der gegen jenes Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes gleichzeitig erhobenen außerorden... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.06.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.03.2019, L502 2188349-2/7E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendete Maßnahmen gegen den unbescholtenen RW vollzogen werden können. Der V... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Revisionswerber (RW) stellte am 04.01.2017 den Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl vom 10.04.2018 Zl. 1139533400-170015765, wies das BFA den Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des St... mehr lesen...