Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem Vollzug zugänglich und könnten die Revisionswerber nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise im Ausmaß von 14 Tagen jederzeit nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem Vollzug zugänglich und könnten die Revisionswerber nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise im Ausmaß von 14 Tagen jederzeit nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.02.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Der RW ist XXXX Staatsangehöriger, seine Identität steht aufgrund der Ausstellung eines EU-Laissez-Passers fest. Die hier angefochtene Entscheidung bildet die Grundlage dafür, dass der RW w... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 04.01.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Im Hinblick darauf, dass in keinster Weise – auch nicht vom Bundesverwaltungsgericht – eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung angenommen wird, wird bis zur endgültigen En... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unverz... mehr lesen...
Begründung: Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 09.12.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich und befürchtet der Revisionswerber, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen werden. Das angefochten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit am 04.12.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachtem Schriftsatz, brachte der Revisionswerber eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die Umsetzung der angefochtenen Entscheidung, nämlich die Abschiebung des Revisionswerbers nach Afghanistan würde aber jedenfalls einen unverhältnismäß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit am 02.12.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz, brachte der Revisionswerber eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revisionswerber beantragt daher die aufschiebende Wirkung des Erkenntnisses des BVwG und führt an, dass bei einer Interessenabwägung die Konsequenz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.08.2020, W250 2231630-4/5E, wurde gemäß § 22a Abs. 4 BFA-Verfahrensgesetz – BFA-VG festgestellt, dass die Voraussetzungen für die weitere Anhaltung der revisionswerbenden Partei in Schubhaft vorliegen und dass die Aufrechterhaltung der Schubhaft im Zeitpunkt der Entscheidung verhältnismäßig ist. 2. Mit Schriftsatz vom 01.12.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revisi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Vor Ausbruch der C0VID-19-Pandemie fanden notorisch alle zwei bis drei Wochen Massenabschiebungen nach Afghanistan statt. Wann dies... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erkannte mit Bescheid vom 11.11.2019 dem Revisionswerber den mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 27.08.2009 zuerkannten Status des Asylberechtigten ab (Spruchpunkt I.) und den Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zu (Spruchpunkt II.); weiters erteilte es keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 (Spruchpunkt III.), erließ eine Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt IV.), stellt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Es wird in der Folge der Antrag gestellt, der gegenständlichen außerordentlichen Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Es wird auf die oben genannten Ausführungen verwiesen, insbes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Durch die nunmehr ergangene negative Entscheidung endet das mit dem aufrechten Verfahren verbundenes Bleiberecht. Der Zwang, Österreich zu verlassen und wieder nach Bangladesch zurückzukehren, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis des BVwG wurde auch die vom BFA erlassene Rückkehrentscheidung gegen den RW rechtskräftig, weshalb der RW gem. § 30 Abs. 2 VwGG den Antrag auf Zue... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Bescheid des Bundesamtes ist bereits einem Vollzug zugänglich. Zwingende öffentliche Interessen stehen einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Ein solches zwing... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den Bescheiden vom 02.06.2017, Zl. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , und ZI. XXXX , wies das Bundesasylamt die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen ab und erließ gegen alle eine Rückkehrentscheidung. 2. Die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2017, L 513 2162605-1/4E, L 513 2162628-1/4E, L 513 2162618-1/4E, L 513 2162625-1/4E, L 513 2162607-1/4E, L 513 216261... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den Bescheiden vom 02.06.2017, Zl. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , und ZI. XXXX , wies das Bundesasylamt die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen ab und erließ gegen alle eine Rückkehrentscheidung. 2. Die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2017, L 513 2162605-1/4E, L 513 2162628-1/4E, L 513 2162618-1/4E, L 513 2162625-1/4E, L 513 2162607-1/4E, L 513 216261... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den Bescheiden vom 02.06.2017, Zl. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , und ZI. XXXX , wies das Bundesasylamt die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen ab und erließ gegen alle eine Rückkehrentscheidung. 2. Die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2017, L 513 2162605-1/4E, L 513 2162628-1/4E, L 513 2162618-1/4E, L 513 2162625-1/4E, L 513 2162607-1/4E, L 513 216261... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den Bescheiden vom 02.06.2017, Zl. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , und ZI. XXXX , wies das Bundesasylamt die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen ab und erließ gegen alle eine Rückkehrentscheidung. 2. Die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2017, L 513 2162605-1/4E, L 513 2162628-1/4E, L 513 2162618-1/4E, L 513 2162625-1/4E, L 513 2162607-1/4E, L 513 216261... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den Bescheiden vom 02.06.2017, Zl. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , und ZI. XXXX , wies das Bundesasylamt die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen ab und erließ gegen alle eine Rückkehrentscheidung. 2. Die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2017, L 513 2162605-1/4E, L 513 2162628-1/4E, L 513 2162618-1/4E, L 513 2162625-1/4E, L 513 2162607-1/4E, L 513 216261... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den Bescheiden vom 02.06.2017, Zl. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , und ZI. XXXX , wies das Bundesasylamt die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen ab und erließ gegen alle eine Rückkehrentscheidung. 2. Die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2017, L 513 2162605-1/4E, L 513 2162628-1/4E, L 513 2162618-1/4E, L 513 2162625-1/4E, L 513 2162607-1/4E, L 513 216261... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den Bescheiden vom 02.06.2017, Zl. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , und ZI. XXXX , wies das Bundesasylamt die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen ab und erließ gegen alle eine Rückkehrentscheidung. 2. Die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2017, L 513 2162605-1/4E, L 513 2162628-1/4E, L 513 2162618-1/4E, L 513 2162625-1/4E, L 513 2162607-1/4E, L 513 216261... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den Bescheiden vom 02.06.2017, Zl. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , und ZI. XXXX , wies das Bundesasylamt die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen ab und erließ gegen alle eine Rückkehrentscheidung. 2. Die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2017, L 513 2162605-1/4E, L 513 2162628-1/4E, L 513 2162618-1/4E, L 513 2162625-1/4E, L 513 2162607-1/4E, L 513 216261... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.10.2020, W266 2165563-1/36E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Vorarlberg, vom 23.6.2017, Zl. XXXX , mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: , wenn durch sie Interessen anderer Parteien berührt werden. Wenn sich die Voraussetzungen, die für die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Revision maßgebend waren, wesentlich geändert haben, ist von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei neu zu entscheiden." Gegenständlich ist kein zwingendes öffentliches Interesse erkennbar, das der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Revision entgegenstünde. Nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen mit d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 28.10.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Dadurch, dass es im erstinstanzlichen
Spruch: heißt, „die freiwillige Ausreise hat binnen 14 Tagen stattzufinden“ und dieser
Spruch: durch das Erkenntnis des BVwG keine Änderung erfahren ha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 22.10.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Durch den Vollzug der gegenständlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist der RW mit der unmittelbaren Verbringung in das afghanische Bundesgebiet konfrontiert und wäre dies ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 05.10.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat das Verwaltungsgericht bis zur Vorlage der Revision – ab der Vorlage der Revision dem Verwaltungsgerichtshof – auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.09.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Eine Abschiebung nach Mazar-e Sharif würde den RW aus seinem aufgebauten Berufsleben als Bekleidungsfertiger ausreißen und einen schweren Einbruch in seinem Leben bedeuten. Er müsste si... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit am 07.09.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.07.2019, W238 2177887-1/15E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich und befürchtet der Beschwerdeführer, dass gegen ihn in naher Zukunft aufent... mehr lesen...