1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Vorgeschichte 1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 7. März 2019 (Revisionswerberin) wurde der Mitbeteiligte einer Übertretung von § 2 Abs. 1 des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes (AGesVG) schuldig erkannt und mit einer Geldstrafe in der Höhe von € 70,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: ein Tag und 11 Stunden) bestraft. 2 Ihm wurde zur Last gelegt, am 11. August 2018 an einem näher umschriebenen öffentlichen Ort seine Gesichtszüge durch „Tragen einer Sturmhau... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6VwGG §25a Abs4VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/22/0102 E 9. August 2018 RS 1 Stammrechtssatz Die "Bagatellgrenze" des § 25a Abs. 4 VwGG erfasst nicht auch Amtsrevisionen, sodass eine Amtsrevision zur Sicherung der Einheit und Gesetzmäßigkeit der Vollziehung u... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 28. November 2018 wurde der Revisionswerber unter anderem einer Übertretung des § 82 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) schuldig erkannt (Spruchpunkt 4.) und über ihn deswegen eine Geldstrafe in der Höhe von € 250,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen verhängt. 2 Die dagegen vom Revisionswerber erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht Wien mit dem angefochtenen Erkenntnis ab und sprach aus, d... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis (verkündet am 23. Oktober 2019, ausgefert... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 lit. ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck wurde der Mitbeteiligte einer näher umschriebenen Ehrenkränkung zulasten des Revisionswerbers gemäß § 20 lit. c iVm § 21 Abs. 1 Tiroler Landes-Polizeigesetz schuldig erkannt und mit einer Geldstrafe von EUR 50,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 12 Stunden) bestraft. 2 Der dagegen erhobenen Beschwerde des Mitbeteiligten gab das Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwG) mit dem angefochtenen Erkenntnis Folge, hob das St... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1B-VG Art133 Abs6 Z2VwGG §25a Abs4
Rechtssatz: Die Revisionsbeschränkung des § 25a Abs. 4 VwGG ist eine absolute. Sie bezieht sich allerdings ausschließlich auf die Revision wegen Verletzung in Rechten im Sinne des Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG (vgl. etwa VwGH 28.10.2019, Ra 2019/16/0135, mwN). Die Amtsrevision zur Sicherhe... mehr lesen...
Index: L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung Polizeistrafen TirolL40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LPolG Tir 1976 §20 litcLPolG Tir 1976 §21 Abs1LPolG Tir 1976 §21 Abs2LPolG Tir 1976 §21 Abs3VStG §56VStG §56 Abs3VwGG §25a Abs4
Rechtssatz: Das Verwaltungsdelikt der Ehrenkränkung nach § 20 lit. c Tir LPolG 1976 ist nur über Straf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §25a Abs4
Rechtssatz: Der Begriff der "Verwaltungsstrafsache" im Sinne des § 25a Abs. 4 VwGG schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein, weshalb auch die vorliegende Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags und die Zurückweisung der Beschwerde wegen Verspätung davon erfasst sind (vgl. etwa VwGH 1.12.2015, ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 11. Februar 2019 legte die Landespolizeidirektion Tirol dem Revisionswerber einen Verstoß gegen § 47 Abs. 1 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) zur Last und verhängte über ihn gemäß § 162 Abs. 1 EisbG eine Geldstrafe von EUR 80,-- (bzw. eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe). 2 Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019 beantragte der Revisionswerber bei der Landespolizeidirektion Tirol die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Beschwerdefrist gegen das oben... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 38 Abs. 5 iVm § 3... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 38 Abs. 5 iVm § 3... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 10. Jänner 2019 erklärte der Präsident des Landesgerichtes Linz das zur Einbringung einer Geldstrafe eingeleitete Ermittlungsverfahren für geschlossen, forderte den Mitbeteiligten auf, die Geldstrafe samt Einhebungsgebühr binnen Frist bei sonstiger zwangsweiser Einbringung einzuzahlen, sprach aus, dass der Zahlungsauftrag ein Exekutionstitel im Sinne der österreichischen Exekutionsordnung sei (Spruchpunkte I. bis III.) und verhängte über den Mitbeteiligten gemäß... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1B-VG Art133 Abs6 Z2VwGG §25a Abs4
Rechtssatz: Die Revisionsbeschränkung des § 25a Abs. 4 VwGG bezieht sich ausschließlich auf die Revision wegen Verletzung in Rechten im Sinn des Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG. Eine Amtsrevision kommt in diesen Fällen daher dennoch in Betracht (Mayer/Muzak, B-VG5, Anm. IV.5. zu § 25a VwGG m... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §35GEG §6b Abs1VwGG §25a Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/20/0347 B 17. Jänner 2018 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Verhängung einer Mutwillensstrafe handelt es sich um keine Verwaltungsstrafsache im Sinne des § 25a Abs. 4 VwGG (vgl. schon VwGH 22.1.1930, 439/29, VwSlg. 15960 A, ebenso 24.3.1997, 95/19/1705... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretungen der §§ 5... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Vater des Revisionswerbers, G O, wurde mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaf... mehr lesen...
1 Mit Strafverfügung vom 25. Juli 2018 legte die revisionswerbende Partei dem Mitbeteiligten zur Last, er habe am 21. Juli 2018 um 11.02 Uhr an einer näher bezeichneten Stelle auf der A1 Westautobahn mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 55 km/h überschritten. Dadurch habe der Mitbeteiligte § 20 Abs. 2 StVO verletzt, weshalb die revisionswerbende Partei gemäß § 99 Abs. 2e StVO über ihn eine Geldst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6B-VG Art133 Abs9VwGG §25a Abs4VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/22/0102 E 9. August 2018 RS 1 Stammrechtssatz Die "Bagatellgrenze" des § 25a Abs. 4 VwGG erfasst nicht auch Amtsrevisionen, sodass eine Amtsrevision zur Sicherung der Einheit und Gesetzmäßigkeit d... mehr lesen...
1 Mit einer als "Straferkenntnis" bezeichneten Erledigung vom 10. Jänner 2019 legte die revisionswerbende Partei dem Mitbeteiligten zur Last, er habe ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug außerhalb eines Parkplatzes nicht parallel zum Fahrbahnrand zum Halten aufgestellt, obwohl sich aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen anderes ergeben habe. Dadurch habe der Mitbeteiligte § 23 Abs. 2 StVO verletzt, weshalb gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO über ihn eine Geldstr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6B-VG Art133 Abs9VwGG §25a Abs4VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/22/0102 E 9. August 2018 RS 1 Stammrechtssatz Die "Bagatellgrenze" des § 25a Abs. 4 VwGG erfasst nicht auch Amtsrevisionen, sodass eine Amtsrevision zur Sicherung der Einheit und Gesetzmäßigkeit d... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde - in Bestätigung eines entsprechenden Straferkenntnisses der belangten Behörde - die Revisionswerberin zweier Übertretungen des § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes, mit dem Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, BGBl. I Nr. 152/2013, für schuldig erkannt; über sie wurden zwei Geldstrafen von jeweils Euro 100,-- verhängt. ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu 750 EUR und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu 400 EUR verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Dem angefochtenen Beschluss liegt eine dem Revisionswerber vorgeworfene Übertretung des Tiroler Par... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde, durch Bestätigung des Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 23. August 2017, der Revisionswerber der Übertretung des § 42 Abs. 2 Tiroler Gemeindesanitätsdienstgesetzes in sechs Fällen schuldig erkannt, weil er es in seiner Funktion als nach außen vertretungsbefugtes Organ der Bestattungsanstalt X., die ihrerseits persönlich haftende Gesellschafterin der Bestattungsanstalt KG mit Sitz in I. sei, zu verantworten habe, dass die letztge... mehr lesen...
1 Die Revisionswerber, ein aus Georgien stammendes Ehepaar, stellten am 12. Februar 2018 Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. Begründend brachten sie vor, Georgien aufgrund einer lebensbedrohlichen Krebserkrankung des Zweitrevisionswerbers verlassen zu haben, weil dieser dort keine finanziell leistbare Behandlung bekommen hätte. Die Erstrevisionswerberin brachte keine eigenen Verfolgungsgründe vor. 2 Mit Bescheiden jeweils vom 7. Juni 2018 wies das Bundesamt für F... mehr lesen...
Index: L94017 Gemeindesanitätsdienst Sprengelärzte Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GdSanG Tir 1952 §42 Abs2GdSanG Tir 1952 §50 idF 2017/026VStG §1 Abs2VwGG §25a Abs4VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Als günstigeres Recht iSd § 1 Abs. 2 VStG war für die gegenständlich zur Last gelegte Übertretung des § 42 Abs. 2 Tir GdSanG 1952 die im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisse... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §35B-VG Art133 Abs4VwGG §25a Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/20/0347 B 17. Jänner 2018 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Verhängung einer Mutwillensstrafe handelt es sich um keine Verwaltungsstrafsache im Sinne des § 25a Abs. 4 VwGG (vgl. schon VwGH 22.1.1930, 439/29, VwSlg. 15960 A, ebenso 24.3.19... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Spruchpunkt I. des angefochtenen Erkenntnisses wegen e... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Tirol vom 23. September 2015 wurde gegenüber der erstmitbeteiligten Partei gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme von zwei näher bezeichneten Glücksspielgeräten sowie zwei Steckschlüsseln und zwei Kassenschlüsseln angeordnet und ausgesprochen, dass der Kasseninhalt von 975 EUR entnommen wurde. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwG) die dagegen erhobene Beschw... mehr lesen...