Im Hinblick auf die - vorliegend relevante - Bestrafung des Revisionswerbers wegen Übertretung des § 81 Abs. 1 erster Satz Sicherheitspolizeigesetz (SPG) sind die Voraussetzungen des § 25a Abs. 4 VwGG erfüllt und ist die als Revision zu wertende Eingabe des Revisionswerbers daher absolut unzulässig (vgl. für viele etwa VwGH 25.8.2022, Ra 2022/01/0208, mwN). Die Revision war daher bereits aus diesem Grund gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückzuweisen. Wien, am 20. März 2023 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 20. Oktober 2020 verhängte die belangte Behörde gegen den Erstrevisionswerber zwei Verwaltungsstrafen wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes (GSpG). Er habe es als unbeschränkt haftender Gesellschafter der Zweitrevisionswerberin zu verantworten, dass mit zwei näher bezeichneten Glücksspielgeräten verbotene Ausspielungen gemäß § 2 Abs. 4 GSpG zur Teilnahme vom Inland aus unternehmerisch zugänglich gemacht worden seien. Die Zweitrevisionswerberin ha... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 5. Jänner 2022 wurde der Revisionswerber zu Spruchpunkt 3 einer Übertretung nach § 23 Abs. 2 Z 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG) schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 100,-- bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. In diesem Straferkenntnis wurden dem Revisionswerber in weiteren Spruchpunkten auch Übertretungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft und dem Kraftfahrge... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung der „§ 5 Abs 1 und 4 COVID-19-MG, idF BGBl I Nr 255/2021, iVm § 14 der 6. COVID-19-SchuMaV, idF BGBl II Nr 602/2021, iVm § 2 Abs 1 der 6. COVID-19-SchuMaV, idF BGBl II Nr 24/2022“ gemäß „§ 8 Abs 5a Z 2 COVID-19-MG, idF BGBl I Nr 255/2021“ eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt, sie zur Zahlung eines Beitrage... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §25a Abs4 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zule... mehr lesen...
1 Gegen das ihm am 12. Oktober 2022 zugestellte Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten vom 26. September 2022 erhob der Revisionswerber mit E-Mail vom 25. Oktober 2022 mit näherer Begründung: „Einspruch“, der als Revision zu werten ist. 2 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt wer... mehr lesen...
1 Gegen das ihm am 12. Oktober 2022 zugestellte Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten vom 26. September 2022 erhob der Revisionswerber mit E-Mail vom 25. Oktober 2022 mit näherer Begründung: „Einspruch“, der als Revision zu werten ist. 2 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt wer... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Mit dem gegenständlichen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten wurde über d... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Mit dem gegenständlichen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten wurde über d... mehr lesen...
1 Mit Strafverfügung der belangten Behörde vom 28. Februar 2022 wurde der Revisionswerber u.a. einer Übertretung nach § 11 Tiroler Landes-Polizeigesetz (Verletzung des öffentlichen Anstandes) schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von 80 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe: drei Tage und zwei Stunden) verhängt. 2 Ein vom Revisionswerber dagegen erhobener Einspruch wurde mit Bescheid der belangten Behörde als verspätet zurückgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde hat da... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im Revisionsfall - soweit vorliegend relevant (nur der § 81 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz [SPG] betreffende Teil der Verwaltungss... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im Revisionsfall - soweit vorliegend relevant (nur der § 81 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz [SPG] betreffende Teil der Verwaltungss... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich den Antrag des Revisionswerbers u.a. auf Wiederaufnahme eines Verfahrens betreffend eine Übertretung nach dem Oberösterreichischen Parkgebührengesetz mangels Parteistellung zurück. 2 Gegen diesen Beschluss richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision. 3 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 9. August 2022, KLVwG-294/4/2022, wies das Landesverwaltungsgericht Kärnten (Landesverwaltungsgericht) die Beschwerde des Einschreiters ab und bestätigte das angefochtene Straferkenntnis der belangten Behörde vom 12. Jänner 2022 mit der Maßgabe, dass es die Strafsanktionsnorm auf „§ 8 Abs. 2 Z 1 COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 12/2020, idF BGBl. I Nr. 90/2021“ änderte. Der Einschreiter wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. darauf hingewiesen, d... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 9. August 2022, KLVwG-294/4/2022, wies das Landesverwaltungsgericht Kärnten (Landesverwaltungsgericht) die Beschwerde des Einschreiters ab und bestätigte das angefochtene Straferkenntnis der belangten Behörde vom 12. Jänner 2022 mit der Maßgabe, dass es die Strafsanktionsnorm auf „§ 8 Abs. 2 Z 1 COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 12/2020, idF BGBl. I Nr. 90/2021“ änderte. Der Einschreiter wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. darauf hingewiesen, d... mehr lesen...
1 Aus dem angefochtenen Beschluss ergibt sich, dass der Revisionswerber mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 26. April 2022 unter anderem einer Übertretung des § 1 Abs. 1 Z 2 Wiener Landes-Sicherheitsgesetz - WLSG schuldig erkannt und über ihn deswegen eine Geldstrafe in der Höhe von € 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) verhängt wurde. 2 Die dagegen vom Revisionswerber erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht Wien mit dem angefochtenen Beschluss ge... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Dem gegenständlichen Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich liegen ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Dem gegenständlichen Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich liegen ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7. Oktober 2020 wurde der Revisionswerber einer Übertretung des § 23 Abs. 2 Z 3 iVm § 17 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz 1959 (GütBefG) schuldig erkannt und über ihn nach § 23 Abs. 2 GütBefG eine Geldstrafe von 100 Euro sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe im Nichteinbringungsfall von einem Tag und 22 Stunden verhängt. Die dagegen vom Revisionswerber erhobene Beschwerde hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. Dezember 2020 als... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §25a Abs4 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VwGG § 25a gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art133 Abs4 B-VG Art133 Abs6 Z1 B-VG Art144 Abs3MRKZP 07te Art2 VwGG §25a Abs4 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §25a Abs4VwGVG 2014 §40 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2022/03/0096 B 25. April 2022 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff der "Verwaltungsstrafsache" im Sinne des § 25a Abs. 4 VwGG schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein (vgl. VwGH 21.2.2020, Ra 2020/03/0022, mwN), weshalb a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §25a Abs4VwGVG 2014 §32
Rechtssatz: Der Begriff der "Verwaltungsstrafsache" im Sinne des § 25a Abs. 4 VwGG schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein (vgl. VwGH 21.2.2020, Ra 2020/03/0022, mwN), weshalb auch eine Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme davon erfasst ist. ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht die Revisionswerberin zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in einem Verfahren über ihre Beschwerde gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein geladen. In diesem Straferkenntnis war über sie wegen einer Übertretung des § 40 Abs. 2 in Verbindung mit § 15 EpiG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 der 2. Novelle zur 4. CODID-19-SchuMaV gemäß § 40 Abs. 2 EpiG eine Geldstrafe... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht die Revisionswerberin zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in einem Verfahren über ihre Beschwerde gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein geladen. In diesem Straferkenntnis war über sie wegen einer Übertretung des § 40 Abs. 2 in Verbindung mit § 15 EpiG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 der 2. Novelle zur 4. CODID-19-SchuMaV gemäß § 40 Abs. 2 EpiG eine Geldstrafe... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. April 2021, mit dem dem Revisionswerber die Entrichtung einer über ihn verhängten Geldstrafe (einschließlich Kosten) iHv insgesamt 65 € in vier Teilbeträgen bewilligt wurde, wegen Verspätung zurück und sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig sei. 2 Gegen diesen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §25a Abs4VwGVG 2014 §40
Rechtssatz: Der Begriff der "Verwaltungsstrafsache" im Sinne des § 25a Abs. 4 VwGG schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein (vgl. VwGH 21.2.2020, Ra 2020/03/0022, mwN), weshalb auch die vorliegende Abweisung von Anträgen auf Beigebung eines Verfahrenshi... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnissen der belangten Behörde vom 25. Mai 2021 und 13. Juli 2021 wurde der Revisionswerber insgesamt dreier Übertretungen des § 28 Salzburger Landessicherheitsgesetzes schuldig erkannt, weil er zu näher bestimmten Zeiten an näher bestimmten Orten auf seinem Fahrrad durch lautes Spielenlassen eines Musikgerätes in ungebührlicher Weise störenden Lärm erregt habe. Über den Revisionswerber wurden nach dieser Bestimmung zwei Geldstrafen zu je 80 Euro und eine weiter... mehr lesen...