1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 6. Oktober 2021 wurden über den Revisionswerber gemäß § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) zwei Verwaltungsstrafen von je 120 Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen von je vier Stunden) verhängt. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht Wien mit dem angefochtenen Erkenntnis gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurück, weil einem von ihm zuvor erteilten Auftrag zur Behebung von Mängel vom Re... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über den Einschreiter wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Der Einschreiter wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. darauf hingewiesen, dass er innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof e... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über den Einschreiter wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Der Einschreiter wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. darauf hingewiesen, dass er innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof e... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über den Einschreiter wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Der Einschreiter wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. darauf hingewiesen, dass er innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof e... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über den Einschreiter wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Der Einschreiter wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. darauf hingewiesen, dass er innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof e... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Die Einschreiterin wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. darauf hingewiesen, dass sie innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichts... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Die Einschreiterin wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. darauf hingewiesen, dass sie innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z2EpidemieG 1950 §40 Abs2VwGG §25a Abs4VwGG §25a Abs4 Z1VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/09/0197 B 27. August 2021 RS 3 (hier § 40 Abs. 2 EpidemieG 1950) Stammrechtssatz Bei der iSd. § 25a Abs. 4 Z 1 VwGG in der Strafdrohung vorgesehenen "Freiheitsstrafe" muss es sich um eine primäre Fre... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z2EpidemieG 1950 §40 Abs2VwGG §25a Abs4VwGG §25a Abs4 Z1VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/09/0197 B 27. August 2021 RS 3 (hier § 40 Abs. 2 EpidemieG 1950) Stammrechtssatz Bei der iSd. § 25a Abs. 4 Z 1 VwGG in der Strafdrohung vorgesehenen "Freiheitsstrafe" muss es sich um eine primäre Fre... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Der Abweisung des Antrages auf Gewährung von Verfahrenshilfe durch das Landesverwaltungs... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Der Abweisung des Antrages auf Gewährung von Verfahrenshilfe durch das Landesverwaltungs... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu, soweit sich die Revision gegen die Bestrafung wegen Übertretung des Kraftfahrgesetzes (KFG) richt... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu, soweit sich die Revision gegen die Bestrafung wegen Übertretung des Kraftfahrgesetzes (KFG) richt... mehr lesen...
Der Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 5. November 2020 wegen einer Übertretung des § 4 Abs. 5 StVO (Spruchpunkt 1.), wegen einer Übertretung des § 4 Abs. 1 lit. a StVO (Spruchpunkt 2.) und wegen einer Übertretung des § 4 Abs. 1 lit. c StVO (Spruchpunkt 3.) schuldig erkannt. Über ihn wurde eine Geldstrafe von € 100,- (Ersatzfreiheitsstrafe ein Tag 22 Stunden) zu 1., und von je € 80,- (Ersatzfreiheitsstrafe je 17 Stunden) zu 2. und 3. verhängt... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 6. Oktober 2... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 11. August 2... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 26. August 2... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 4. Septembe... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber beantragte mit einer an die belangte Behörde gerichteten Eingabe vom 23. April 2018 unter Bezugnahme auf § 69 AVG die Wiederaufnahme eines Verfahrens, in dem die Behörde einen Regulierungsplan nach § 37 Steiermärkisches Agrargemeinschaftengesetz 1985 für eine Agrargemeinschaft erlassen hatte. Parallel dazu stellte der Revisionswerber, bezogen auf das gleiche Regulierungsverfahren, auch einen Wiederaufnahmeantrag an das Verwaltungsgericht, der auf § 32 VwGV... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §35B-VG Art133 Abs4VwGG §25a Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/20/0347 B 17. Jänner 2018 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Verhängung einer Mutwillensstrafe handelt es sich um keine Verwaltungsstrafsache im Sinne des § 25a Abs. 4 VwGG (vgl. schon VwGH 22.1.1930, 439/29, VwSlg. 15960 A, ebenso 24.3.19... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 26. März 2020 wurde dem Revisionswerber als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten „Kleinkraftrades (Mofa)“ vorgeworfen, am 19. August 2019 um 17:40 Uhr bzw. um 18:00 Uhr an näher bestimmten Orten zehn jeweils näher umschriebene Übertretungen der 1. § 52 lit. a Z 10a StVO, 2. § 102 Abs. 1 iVm § 36 lit. a KFG, 3. § 98 Abs. 1 KFG iVm § 58 Abs. 2 KDV, 4. § 37 Abs. 1 iVm § 1 Abs. 3 FSG, 5. bis 8. § 102 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 2 KFG,... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 26. März 2020 wurde dem Revisionswerber als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten „Kleinkraftrades (Mofa)“ vorgeworfen, am 19. August 2019 um 17:40 Uhr bzw. um 18:00 Uhr an näher bestimmten Orten zehn jeweils näher umschriebene Übertretungen der 1. § 52 lit. a Z 10a StVO, 2. § 102 Abs. 1 iVm § 36 lit. a KFG, 3. § 98 Abs. 1 KFG iVm § 58 Abs. 2 KDV, 4. § 37 Abs. 1 iVm § 1 Abs. 3 FSG, 5. bis 8. § 102 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 2 KFG,... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen einer Übertretung ... mehr lesen...
Index: L37068 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: ParkabgabeG Vlbg 1987VwGG §25a Abs4 Z1VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/16/0020 B 14. April 2021 RS 1 Stammrechtssatz Bei der im Sinne des § 25a Abs. 4 Z 1 VwGG in der Strafdrohung vorgesehenen "Freiheitsstrafe" muss es sich um eine primäre Freiheitsstrafe handeln (vgl. etwa VwGH 22.10.2018, ... mehr lesen...
1 Das angefochtene Erkenntnis betrifft eine dem Revisionswerber vorgeworfene Übertretung des Vorarlberger Parkabgabegesetzes, welche mit Geldstrafe bis zu 300 € geahndet wird. Über den Revisionswerber wurde eine Geldstrafe von 50 € und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. 2 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe... mehr lesen...
1 Mit dem erstangefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 11. Juni 2021 wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 24. März 2021, mit dem der Revisionswerber einer Übertretung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 iVm § 8 Abs. 2 Z 1 COVID-19-Maßnahmengesetz iVm § 3 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von 100 Euro (im Nichteinbringungsfall... mehr lesen...
1 Mit dem erstangefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 11. Juni 2021 wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 24. März 2021, mit dem der Revisionswerber einer Übertretung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 iVm § 8 Abs. 2 Z 1 COVID-19-Maßnahmengesetz iVm § 3 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von 100 Euro (im Nichteinbringungsfall... mehr lesen...
1 Mit dem erstangefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 11. Juni 2021 wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 10. März 2021, mit dem der Revisionswerber dreier Übertretungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 iVm § 8 Abs. 2 Z 2 COVID-19-Maßnahmengesetz iVm näher genannten Bestimmungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung bzw. der 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schuldig ... mehr lesen...
1 Mit dem erstangefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 11. Juni 2021 wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 10. März 2021, mit dem der Revisionswerber dreier Übertretungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 iVm § 8 Abs. 2 Z 2 COVID-19-Maßnahmengesetz iVm näher genannten Bestimmungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung bzw. der 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schuldig ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof30/01 Finanzverfassung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art131 Abs3B-VG Art132Verwaltungsgerichtsbarkeits-Nov 2012VwGG §25a Abs4VwGVG 2014 §38VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2021/09/0196 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/09/0197 B 27... mehr lesen...