1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau vo... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau vo... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7.Oktober 2021, mit dem der Revisionswerber einer Übertretung gemäß § 28 erster Satz Salzburger Landessicherheitsgesetz (ungebührliche Erregung störenden Lärms) schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von 100 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag und 12 Stunden) verhängt worden war, als unbegründet abgewiesen. 2... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) idF BGBl. I Nr. 136/2020 am 17. Jänner 2021 eine Geldstrafe in der Höhe von € 200,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von zwei Tagen und 19 Stunden verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Die Einschreiterin wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. ... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) idF BGBl. I Nr. 136/2020 am 17. Jänner 2021 eine Geldstrafe in der Höhe von € 200,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von zwei Tagen und 19 Stunden verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Die Einschreiterin wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 25. Novembe... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 25. Novembe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1VwGG §25a Abs4VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Ist die Revision gemäß § 25a Abs. 4 VwGG als absolut unzulässig nach § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen, so erübrigt sich eine Prüfung der Rechtzeitigkeit der Revision (vgl. VwGH 25.6.2015, Ra 2015/07/0072). European Case Law Identifi... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen angefochtenen Erkenntnis verhängte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich über den Revisionswerber gemäß § 8 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz (COVID-19-MG), BGBl. I Nr. 12/2020 in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2020, eine Verwaltungsstrafe von 50 Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe). 2 Die dagegen mit E-Mail vom 4. Jänner 2022 und mit Schriftsatz vom 26. Jänner 2022 erhobene Revision ist unzulä... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom 7. September 2021 wurde über den Einschreiter nach § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geldstrafe von 200 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Im Erkenntnis wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 25a Abs. 4 VwGG eine Revision wegen Verletzung in Rechten gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG nicht zulässig sei. 2 Der Einschrei... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom 7. September 2021 wurde über die Einschreiterin nach § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geldstrafe von 200 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Im Erkenntnis wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 25a Abs. 4 VwGG eine Revision wegen Verletzung in Rechten gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG nicht zulässig sei. 2 Die Einschr... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom 7. September 2021 wurde über den Einschreiter nach § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geldstrafe von 200 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Im Erkenntnis wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 25a Abs. 4 VwGG eine Revision wegen Verletzung in Rechten gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG nicht zulässig sei. 2 Der Einschrei... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom 7. September 2021 wurde über den Einschreiter nach § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geldstrafe von 200 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Im Erkenntnis wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 25a Abs. 4 VwGG eine Revision wegen Verletzung in Rechten gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG nicht zulässig sei. 2 Der Einschrei... mehr lesen...
1 Über den Revisionswerber wurden mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 10. November 2020 wegen Übertretung des § 8 Abs. 4 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. 2 Die gegen die Höhe der verhängten Strafe erhobene Beschwerde des Revisionswerbers wies das Verwaltungsgericht Wien mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis als unbegründet ab und erklärte die Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig. In der... mehr lesen...
1 Über den Revisionswerber wurden mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 10. November 2020 wegen Übertretung des § 8 Abs. 4 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. 2 Die gegen die Höhe der verhängten Strafe erhobene Beschwerde des Revisionswerbers wies das Verwaltungsgericht Wien mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis als unbegründet ab und erklärte die Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig. In der... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 17. April 2... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 17. April 2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1VwGG §25a Abs4 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/03/0283 B 28. Jänner 2022 RS 2 Stammrechtssatz Bei der im Sinne des § 25a Abs. 4 Z 1 VwGG in der Strafdrohung vorgesehenen "Freiheitsstrafe" muss es sich um eine primäre Freiheitsstrafe handeln. Auf den Umstand, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichke... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 28. April 2021, mit dem die Revisionswerberin einer Übertretung gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 8 Abs. 2 Z 1 COVID-19-Maßnahmengesetz iVm § 5 Abs. 1 Z 2 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von 50 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden) verhängt worden war, als unbegründet ab... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 25. Jänner 2021, mit dem der Revisionswerber einer Übertretung gemäß § 68 Abs. 2 lit. n iVm § 45 Abs. 1 und 2 Vorarlberger Jagdgesetz schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von 300 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Tagen und sechs Stunden) verhängt worden war, als unbegründet abgewiesen. 2 Dagegen richte... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 23. Juni 2021, mit dem die Revisionswerberin einer Übertretung gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 8 Abs. 2 Z 1 COVID-19-Maßnahmengesetz iVm § 5 Abs. 1 Z 2 und Abs. 5 Z 2 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von 150 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 43 Stunden) verhängt worden war, als... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 23. Juni 2021, mit dem die Revisionswerberin einer Übertretung gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 8 Abs. 2 Z 1 COVID-19-Maßnahmengesetz iVm § 5 Abs. 1 Z 2 und Abs. 5 Z 2 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von 150 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 43 Stunden) verhängt worden war, als... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1VwGG §25a Abs4 Z1
Rechtssatz: Bei der im Sinne des § 25a Abs. 4 Z 1 VwGG in der Strafdrohung vorgesehenen "Freiheitsstrafe" muss es sich um eine primäre Freiheitsstrafe handeln. Auf den Umstand, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit (nicht nur gesetzlich angedroht war, sondern) auch verhängt wurde, kommt ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22. Juni 2021, mit dem die Revisionswerberin einer Übertretung gemäß § 40 Abs. 2 iVm § 15 Epidemiegesetz 1950 iVm § 13 Abs. 1 und § 13 Abs. 4 Z 1 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von 200 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 67 Stunden) verhängt worden war, als unbegründet... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22. Juni 2021, mit dem die Revisionswerberin einer Übertretung gemäß § 40 Abs. 2 iVm § 15 Epidemiegesetz 1950 iVm § 13 Abs. 1 und § 13 Abs. 4 Z 1 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von 200 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 67 Stunden) verhängt worden war, als unbegründet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z1COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z2EpidemieG 1950 §40 Abs2VwGG §25a Abs4VwGG §25a Abs4 Z1VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/09/0197 B 27. August 2021 RS 3 (hier: § 8 Abs. 2 Z 1 COVID-19-MaßnahmenG 2020) Stammrechtssatz Bei der iSd. § 25a Abs. 4 Z 1 VwGG in der Strafdrohung vorgesehenen "... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z1COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z2EpidemieG 1950 §40 Abs2VwGG §25a Abs4VwGG §25a Abs4 Z1VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/09/0197 B 27. August 2021 RS 3 (hier: § 8 Abs. 2 Z 1 COVID-19-MaßnahmenG 2020) Stammrechtssatz Bei der iSd. § 25a Abs. 4 Z 1 VwGG in der Strafdrohung vorgesehenen "... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z1COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z2VwGG §25a Abs4VwGG §25a Abs4 Z1VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/09/0197 B 27. August 2021 RS 3 (hier: § 8 Abs. 2 Z 1 COVID-19-MaßnahmenG 2020) Stammrechtssatz Bei der iSd. § 25a Abs. 4 Z 1 VwGG in der Strafdrohung vorgesehenen "Freiheitsstrafe" muss e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z1COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z2VwGG §25a Abs4VwGG §25a Abs4 Z1VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/09/0197 B 27. August 2021 RS 3 (hier: § 8 Abs. 2 Z 1 COVID-19-MaßnahmenG 2020) Stammrechtssatz Bei der iSd. § 25a Abs. 4 Z 1 VwGG in der Strafdrohung vorgesehenen "Freiheitsstrafe" muss e... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 6. Oktober 2021 wurden über den Revisionswerber gemäß § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) zwei Verwaltungsstrafen von je 120 Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen von je vier Stunden) verhängt. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht Wien mit dem angefochtenen Erkenntnis gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurück, weil einem von ihm zuvor erteilten Auftrag zur Behebung von Mängel vom Re... mehr lesen...