1 Mit Eingabe vom 16. Oktober 2020 erhob der Einschreiter mehrere „Beschwerden“ in der ihn betreffenden Angelegenheit nach dem Strafvollzugsgesetz, darunter vorrangig auch eine Beschwerde gegen einen näher bezeichneten Bescheid vom 6. Oktober 2020, mit dem eine Vollzugsortsänderung abgelehnt worden sei. 2 Die Eingabe war zurückzuweisen, da der Verwaltungsgerichtshof nach seinen in Art. 133 B-VG festgelegten Kompetenzen in den angesprochenen Angelegenheiten nach dem Straf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art133StVGVwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Der Einschreiter erhob mehrere "Beschwerden" in der ihn betreffenden Angelegenheit nach dem StVG, darunter vorrangig auch eine Beschwerde gegen einen näher bezeichneten Bescheid, mit dem eine Vollzugsortsänderung abgelehnt worden sei. Die Eingabe war zurückzuweisen, da der VwGH ... mehr lesen...
1 A. Die in Rede stehenden Säumnisbeschwerden vom 16. April 2019 und vom 9. Mai 2019 beziehen sich offenbar auf Angelegenheiten des Strafvollzugsgesetzes. 2 Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass der Bundesgesetzgeber von der ihm durch Art. 94 Abs. 2 B-VG eröffneten Möglichkeit, gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden einen Instanzenzug an die ordentlichen Gerichte vorzusehen, im Anwendungsbereich des Strafvollzugsgesetzes (StVG) Gebrauch gemacht hat... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art94 Abs2StVG §11StVG §119StVG §16StVG §16aVwGG §34 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):So 2019/03/0004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2017/03/0031 B 24. November 2017 RS 1 Stammrechtssatz Der Bundesgesetzgeber hat von der ihm durch Art. 94 Ab... mehr lesen...
1 Über die Revisionswerberin wurden mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 19. Februar 2015 wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes vier Geldstrafen in Höhe von jeweils EUR 6.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen jeweils 34 Stunden) verhängt. 2 Nachdem die Revisionswerberin wegen Uneinbringlichkeit aufgefordert worden war, die Ersatzfreiheitsstrafen anzutreten, beantragte sie den Aufschub des Strafvollzuges unter sinngemäßer Anwendung der §§ 53d und 54a VS... mehr lesen...
1 In seinem Schreiben vom 14. November 2017 wendet sich die einschreitende Partei näher sowohl gegen die Verköstigung in der Justizanstalt als auch die Möglichkeit, dort bestimmte Zeitschriften zu lesen. 2 Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass der Bundesgesetzgeber von der ihm durch Art. 94 Abs. 2 B-VG eröffneten Möglichkeit, gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden einen Instanzenzug an die ordentlichen Gerichte vorzusehen, im Anwendungsbereich des ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art94 Abs2;StVG §11;StVG §119;StVG §16;StVG §16a;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Bundesgesetzgeber hat von der ihm durch Art. 94 Abs. 2 B-VG eröffneten Möglichkeit, gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden einen Instanzenzug an die ordentlichen Gerichte vorzusehen, im Anwendungsbereich des Strafvollzugsgesetzes... mehr lesen...
Rechtssatz: So weit in der Mitteilung eines Strafvollzugsbeamten (erste Instanz) eine Entscheidung über ein Ansuchen (§ 119 StVG) auf eine Gewährung einer Arbeitsprämie gelegen ist (§ 22 Abs 3 StGV), handelt es sich um keinen letztinstanzlichen Bescheid, weil dem Beschwerdeführer ein Beschwerderecht gem § 121 StVG offen steht. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses Im RIS seit 07.03.2008 mehr lesen...
Mit der angefochtenen Erledigung der Bundesministerin für Justiz vom 26. Jänner 2006 wurde dem Leiter der Justizanstalt G mitgeteilt, dass eine Beschwerde des Beschwerdeführers vom 5. Dezember 2005 "mit dem Ersuchen um Entscheidung bzw. weitere Verfügung im eigenen Wirkungsbereich" übersendet werde. Der Beschwerdeführer sei von diesem Erlass in Kenntnis zu setzen. Auf dieser Erledigung scheint folgender Vermerk auf: "alle bisherigen Aktivitäten Krammerhofers lassen keinen Hi... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt X eine lebenslange Freiheitsstrafe u.a. wegen der Verbrechen des Mordes und des schweren Raubes. Er ist mit der (nicht inhaftierten) Zweitbeschwerdeführerin verheiratet. Am 29. März 2001 stellten die Beschwerdeführer an den Leiter der Justizanstalt X einen Antrag auf Ermöglichung von Sexualkontakten. Art. 8 und 12 EMRK sowie § 44 ABGB räumten dieses Recht ein. Die nach Art. 8 Abs. 2 EMRK geforderten Eingriffsvoraussetzungen lägen n... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §119;StVG §120;
Rechtssatz: Nach §§ 119 und 120 StVG kommt ausdrücklich nur den Strafgefangenen in Bezug auf den Strafvollzug ein Beschwerderecht bzw. ein Recht zu, Ansuchen in Bezug auf den Strafvollzug zu stellen. Die Zweitbeschwerdeführerin ist keine Strafgefangene. Die belangte Behörde hat daher die Beschwerde (bzw. das Ansuchen) der Zweitbeschwerdeführerin zur Ermöglichung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der bis 18. Februar 2004 in der Justizanstalt Sonnberg in Strafhaft angehalten wurde, erhob eine von ihm selbst verfasste, mit 25. August 2004 datierte Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, und zwar 1. "gegen den Bundesminister für Justiz ... wegen Verletzung der Entscheidungspflicht und Säumigkeiten ... in Angelegenheiten des Strafvollzuges" und 2. "gegen den Anstaltsleiter der Justizanstalt Sonnberg ... wegen Versagung der Erteilung einer Auskunft nach dem ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §119;StVG §122;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine näher bezeichnete Eingabe des Strafgefangenen wurde als Aufsichtsbeschwerde im Sinne des § 122 StVG gewertet. Dem kann schon im Hinblick auf die in dieser Beschwerde formulierten Anträge - "1. Zur Prüfung des Beschwerdevorbringens, sich alle bisher gestellten Ansuchen (§ 119 StVG) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt Graz-Karlau wegen Verurteilungen gemäß §§ 75, 83 und 127 ff StGB und anderer (zum Teil während der Strafhaft begangener) Delikte eine langjährige Freiheitsstrafe. Das urteilsmäßige Strafende fällt auf den 1. April 2006. Die Stichtage für eine bedingte Entlassung fielen auf den 16. Mai 1996 (§ 46 Abs. 1 StGB) bzw. auf den 10. September 1999 (§ 46 Abs. 2 StGB). Eine bedingte Entlassung des Beschwerdeführers wurde mit dem im Instanzenzug ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §10 Abs1 Z2;StVG §119;StVG §134 Abs6;
Rechtssatz: Begehrt ein Strafgefangener, der eine mehr als einjährige Freiheitsstrafe verbüßt, aus dem Grunde des § 10 Abs. 1 Z 2 StVG eine Änderung des Vollzugsortes und somit der Klassifizierung, so macht er ein subjektives Recht geltend; über diesen Antrag hat der Bundesminister für Justiz mit Bescheid a... mehr lesen...
I. A) Der Beschwerdeführer befand sich in den Jahren 1996 bis 1998 in der Justizanstalt Linz zunächst in Untersuchungshaft bzw. während eines bestimmten Zeitraumes in "Zwischenstrafhaft" und ab seiner Verurteilung durch das Landesgericht Linz mit Urteil vom 13. Jänner 1998 in Strafhaft. Die im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheide betreffen Vorkommnisse während der Untersuchungshaft des Beschwerdeführers in der Justizanstalt Linz. B) Die mit dem Urteil des Landesge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßte seit 20. März 2001 in der Justizanstalt Suben eine Freiheitsstrafe in der Dauer von ursprünglich drei Jahren. Auf Grund einer zwischenzeitig verhängten weiteren Freiheitsstrafe fällt das urteilsmäßige Strafende auf den 30. April 2004. Mit Eingabe vom 29. März 2001 ersuchte der Beschwerdeführer um Änderung des Vollzugsortes und Vollzug der weiteren Strafzeit in der Justizanstalt Linz, Außenstelle Asten, weil er in einer anderen Strafanstalt seine beru... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer befand sich in den Jahren 1996 bis 1998 in der Justizanstalt Linz zunächst in Untersuchungshaft bzw. während eines bestimmten Zeitraumes in "Zwischenstrafhaft" und ab seiner Verurteilung durch das Landesgericht Linz mit Urteil vom 13. Jänner 1998 in Strafhaft. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurden die vom Beschwerdeführer 1. gegen die Hausordnung der Justizanstalt Linz (Bescheid vom 12. Oktober 1998) und 2. wegen der Speisenabfolge ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich in den Jahren 1996 bis 1998 in der Justizanstalt Linz zunächst in Untersuchungshaft bzw. während eines bestimmten Zeitraumes in "Zwischenstrafhaft" und ab seiner Verurteilung durch das Landesgericht Linz mit Urteil vom 13. Jänner 1998 in Strafhaft. Mit einer an das Bundesministerium für Justiz gerichteten Beschwerde vom 30. Jänner 1998 wandte sich der Beschwerdeführer dagegen, dass es ihm sowie den anderen Inhaftierten nicht in ausreichendem Ausmaß erm... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen Teile eines Bescheides der belangten Behörde, mit denen Administrativbeschwerden der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit Akteneinsichten und dem Bezug von Bedarfsgegenständen während ihrer Strafhaft nicht Folge gegeben und ihr Ansuchen um Änderung des Vollzugsortes abgewiesen wurde. Auf Grund der mittlerweiligen Entlassung der Beschwerdeführerin aus der Strafhaft richtete der Verwaltungsgerichtshof mit Berichterverfügung vom 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Das geltend gemachte konkrete, nicht bloß theoretische Interesse der Beschwerdeführerin an einer Klärung der durch die Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen bezieht sich nur auf den angenommenen Fall, dass an ihr erneut eine Freiheitsstrafe vollzogen werden sollte. Dass dies wieder der Fall oder auch nur konkret absehbar se... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer - ein Strafgefangener mit zahlreichen beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Beschwerden sowohl in Strafvollzugs- als auch in anderen Angelegenheiten - richtete am 19. Jänner 2001 eine schriftliche Beschwerde "gemäß §§ 120, 121 Abs. 1, 1. Satz StVG" an den Leiter der Justizanstalt Wien-Josefstadt, in der er sich in seinen "Rechten insoferne verletzt" erachtete, als ihm am 9. Jänner 2001 auf näher bezeichnete Weise seine "Arbeitsstelle entzogen und eine Verleg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;StVG;VwGG §41 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/20/0301
Rechtssatz: Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes handelt eine Behörde rechtswidrig, wenn sie eine ihr unbekannte, weil im Verwaltungsverfahren verloren gegangene Eingabe mit allgemein geh... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. April 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Revierinspektor der Justizwache (mangels Option in das neue Funktionszulagenschema als Wachebeamter der Verwendungsgruppe W 2) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA). Wegen seiner zahlreichen Krankenstände (ungefähr 1400... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §143 idF 1994/550;GehG 1956 §81 Abs1 idF 1994/550 impl;StVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0316 E 8. Jänner 2002 RS 5
(hier betreffend die Wachdienstzulage nach § 143 GG; bei der
Tätigkeit des Beschwerdeführers im Bereich der Amtswirtschaft
handelt es sich um eine administrative Tätigkeit, die jene
typische Risikogeneigtheit, wie sie für den Kernbereich des
Justizwac... mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Februar 1998 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund (vgl. dazu das hg Erkenntnis vom 25. März 1998, 96/12/0296). Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Bezirksinspektor der Justizwache (Beamter der Verwendungsgruppe E2a) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA), bei der er im strittigen Zeitraum als Sachbearbeiter d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/02 Strafvollzug63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;PauschV Aufwandsentschädigung an Justizanstalten 1973 §1 idF 1993/209;StVG;
Rechtssatz: Gemäß der Aufwandentschädigungs-Pauschalierungsverordnung/Justiz 1973 gebührt "den Beamten der Justizwache und den Erziehern an Justizanstalten sowie den Beamten des Dienstzweiges 'Höherer Diens... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §81 Abs1 idF 1994/550;StVG;
Rechtssatz: Vor allem die im neunten Unterabschnitt des zweiten Abschnittes des StVG geregelten Aufgaben der "Aufsicht" (§§ 101 - 106 StVG) zusammen mit Überwachungsaufgaben im Zuge von Ausführungen (§ 98 leg. cit.) kennzeichnen den Kernbereich des Justizwachdienstes, bei dem die den Exekutivdienst (iSd § 81 GehG 1956) kennzei... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;PauschV Aufwandsentschädigung an Justizanstalten 1973 §1 idF 1993/209;StVG;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund des § 20 Abs. 1 GehG 1956 und unter Berücksichtigung der Einbeziehung von nicht dem Wachkörper angehörenden Personengruppen ist die Wendung "Vollzugsdienst" in der Aufwandentschädigungs-Pauschalierungsverordnung/Justiz 1973 in... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt G eine Freiheitsstrafe, deren voraussichtliches Ende (unter Berücksichtigung der Amnestie 1995) der 1. April 2005 ist. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 25. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer zur Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugtechniker ausnahmsweise zugelassen. Mit Erlass des Bundesministers für Justiz vom 7. November 1995 wurde festgestellt, dass kein Anlass gefunden worden sei, für de... mehr lesen...