Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Die entgeltliche Aufhebung der Treuhandbindung in Ansehung eines GmbH - Geschäftsanteiles bedarf nicht der Notariatsaktform. Entscheidungstexte 6 Ob 545/92 Entscheidungstext OGH 27.05.1992 6 Ob 545/92 Veröff: SZ 65/82 2 Ob 535/93 Entscheidungstext OGH 26.08.1993 2 Ob 535/93 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwei Kaufleute, die in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes gemeinsam ein auf das Recycling von Computerbestandteilen spezialisiertes Unternehmen betrieben, in dem der Beklagte als Techniker tätig war, beabsichtigten die Gründung einer Gesellschaft mbH, wollten dabei eine 25 % übersteigende wirtschaftliche Beteiligung nich nach außen hin aufscheinen lassen und bedienten sich deshalb jeder einer weiteren für sie schon als Mitgründer der Gesellschaft n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von Michael P*****, der im Laufe des Verfahrens verstorben ist, die Zahlung von S 62.500. Er brachte dazu im wesentlichen vor, er habe P***** am 29. Oktober 1986 beauftragt, für ihn den 1/4-Anteil der Inge H***** an der H***** & W***** GesmbH zu erwerben. Als Kaufpreis sei ein Betrag von S 62.500 vereinbart worden, den der Kläger in zwei Raten übergeben habe. In der Folge habe sich das Geschäft jedoch zerschlagen. Die beklagte Partei sei ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Egermann, Dr.Niederreiter und Dr.Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr.Theodor Strohal, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Wiesingergasse 6, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der S***** Gesellschaft mbH, ***** wider die beklagten Parteien 1.) Hüseyin G*****, 2.) Satin ... mehr lesen...
Begründung: Im Handelsregister (jetzt Firmenbuch) des Erstgerichtes ist seit 14. Februar 1980 die ***** Gesellschaft mbH (im folgenden Gesellschaft) mit dem Sitz in W***** eingetragen. Unternehmensgegenstand ist die Betriebsberatung ua. Einziger Geschäftsführer und Gesellschafter (seit 2.November 1989) iste Peter S*****, Personalberater in Düsseldorf, Deutschland. Unter Vorlage des Protokolls über die am Amtssitz des öffentlichen Notars Wolf Dieter T***** in Düsseldorf, Deutschlan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte folgende Begehren: 1. Die Beklagte schuldig zu erkennen, nachstehenden Notariatsakt zu schließen und zu unterfertigen: "Abtretungsvertrag: Erstens: Frau Margarethe H*** ist Gesellschafterin der S***-Cabarett- und Verlagsgesellschaft mbH; ihr Anteil entspricht einer zur Hälfte eingezahlten Stammeinlage von S 25.000 (Schilling fünfundzwanzigtausend). Zweitens: Frau Margarethe H*** tritt hiemit ab und übergibt an Peter S*** und letzterer überni... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Zweck des Formgebotes ist nicht bloß die Immobilisierung der Geschäftsanteile, sondern auch die Nötigung des Interessenten zur reiflichen Überlegung und die möglichst weitgehende Evidenzhaltung der Gesellschafter. Die Einräumung der Gesellschafterstellung als tatsächliche Ausführung des Verpflichtungsgeschäftes darf sich nicht auf eine bloße Leerfloskel beschränken, soll das Formgebot seines Sinngehaltes nicht g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 12.4.1988 trat die Beklagte der Klägerin ihren Geschäftsanteil an der S*** mbH in Linz um den Preis von 100.000 S ab. Dieser Vertrag hat im übrigen nachstehenden Wortlaut: ".......Frau Evelyn P*** ist hiermit Gesellschafterin der S*** Linz, Untere Donaulände 11. Frau Franziska R*** verpflichtet sich, diese Abtretung an einem noch näher zu bestimmenden Zeitpunkt ohne weitere Ansprüche an die S*** oder Frau Evelyn P*** notariell beglaubigen zu ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 AABGB §1392 BGmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Die Abtretung als solche ist ein formloser Konsensualvertrag, der jedoch als kausales Verfügungsgeschäft ein gültiges Grundgeschäft voraussetzt. Die Zession ist daher im allgemeinen an keine Form gebunden; die Einhaltung von Formvorschriften kann aber dann notwendig sein, wenn das Grundgeschäft formbedürftig ist, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Geschäftsanteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die W*** T*** Gesellschaft mbH (im folgenden: Firma W***) hatte im Jahre 1986 den Auftrag, für die H*** KG 373.000 Packungen Schokoladelebkuchen für das Weihnachtsgeschäft 1986 zu erzeugen und zu liefern. Da sie nicht in der Lage war, diese Menge allein in der für die Auslieferung vorgesehenen Zeit von September bis November 1986 zu produzieren, beabsichtigte sie, etwa 2/3 des Aufttragsvolumens von Mai bis Juli 1986 zu erzeugen und die Ware in der Zwischenzeit... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Der Noriatsakt wird durch eine notarielle Beurkundung nach dem Beurkundungsgesetz der BRD (BGBl 1969 I 1513) ersetzt. Entscheidungstexte 6 Ob 525/89 Entscheidungstext OGH 23.02.1989 6 Ob 525/89 Veröff: SZ 62/28 = RdW 1989,191 = ZfRV 1989,223 = ZfRV 1991,47 = GesRZ 1989,225 = IPRax 1990,252 (Kralik, 255) ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Gesellschaft mbH mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Sie war Gesellschafterin einer 1972 in das Handelsregister eingetragenen inländischen Gesellschaft mbH (in der Folge kurz GmbH). Der Geschäftsführer der Klägerin war der zweite Gesellschafter der GmbH. Am 18. April 1975 gab die Klägerin durch ihren Geschäftsführer vor einem Notar in Frankfurt am Main die Erklärung ab, dem Beklagten folgenden Abtretungsvertrag anzubieten: "Die Firma..... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellte das mit S 350.000 bewertete Begehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, seinen Geschäftsanteil an der N***-R*** Gesellschaft m.b.H. an eine vom Kläger namhaft zu machende österreichische Person - Helmut P*** - abzutreten, so daß mit der Rechtswirksamkeit des Urteils diese Person Gesellschafter der genannten Gesellschaft m.b.H. sei (Pkt 1 des Begehrens); weiters strebte der Kläger die urteilsmäßige Verpflichtung des Beklagten an, sämtliche zur hande... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses Wien 1, Gluckgasse 3. Der am 3.7.1985 verstorbene Wilhelm N*** war auf Grund des Vertrages vom 28.6.1963 Mieter des in diesem Hause gelegenen Geschäftslokales, in dem er ein Antiquariat und den Buchhandel betrieb. Die Wilhelm N*** zugestandenen Gewerbeberechtigungen wurden ihm im Jahre 1981 rechtskräftig für immer entzogen. Wilhelm N*** hielt das Geschäft bis zum Jahre 1981 regelmäßig geöffnet, danach öffnete er das Geschäft nur... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIGmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Das Formgebot des § 76 Abs 2 GmbHG findet auf den Treuhandvertrag und die dem Treuhänder und dem Treugeber daraus typischerweise erwachsenden Verpflichtungen - so etwa für die im Regelfall auch ohne besondere Abrede im Treuhandvertrag aus § 1009 ABGB folgende Rückübertragungsverpflichtung des Treugebers - keine Anwendung (unter Bezugnahme auf Lessiak "Formgebundenheit der Übertragung von GmbH-Anteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist mit einem Anteil von 53 % Kommanditist der "T***" Mineralölprodukte-Großhandel Martin M*** & Co, Wien 1., Singerstraße 27 (in der Folge: "T***" genannt) und gleichzeitig alleiniger Gesellschafter und alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer der Martin M*** GesmbH (im folgenden: "M*** GesmbH"), die ihrerseits mit einem Anteil von 5 % Komplementärin der "T***" ist. Die Zweitklägerin ist mit einem Anteil von 42 % die zweite Kommanditistin de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 22. November 1985 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihr je eine Abschrift der aufgestellten Jahresabschlüsse für die Jahre 1981 bis 1984 zuzusenden. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 30. Mai 1986 stellte die klagende Partei den Zwischenantrag auf Feststellung, daß sie mit einem Geschäftsanteil, dem eine übernommene und zur Gänze bar eingezahlte Stammeinlage ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, in die Unterfertigung eines bestimmt angeführten Vertrages über die Abtretung eines Geschäftsanteiles der WTU W***-S*** mbH, mit dem Sitz in Wien entsprechend einer zur Gänze bar einbezahlten Stammeinlage von 500.000 S an den Kläger um den vereinbarten Abtretungspreis von 1,-- S einzuwilligen. Die Rechtsnachfolger des am 6.4.1985 verstorbenen alleinigen Gesellschafters WTU W***-S*** mbH, Kurt R***, hätte... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIGmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Bei der fiduziarischen Treuhand bewirkt die Beendigung des Treuhandverhältnisses grundsätzlich nicht automatisch den Rückfall des Treugutes an den Treugeber, sondern nur die Verpflichtung des Treuhänders zur (Rück-)Übereignung beziehungsweise (Rück-)Zession. Entscheidungstexte 5 Ob 516/86 Entscheidungstext OGH 24.06.1986 5 Ob 516/86 Ve... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 10.11.1983 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 2,578.576,04 S samt Anhang. Sie brachte vor (ON 1): Die Kur- und Sporthotel "A***" Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden kurz A*** KG genannt) schulde ihr einen Kreditbetrag von 25 Mill.S, welche Forderung durch den Konkurs über das Vermögen dieser Schuldnerin (S 45/81 des Erstgerichtes) uneinbringlich sei. Der Beklagte habe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 85, KG Goritschitzen, bestehend aus den Grundstücken 2/4 Wiese und 262 Baufläche. Die Nordseite des Grundstückes grenzt an die Wörthersee-Süduferstraße. Cirka 70 m westlich befindet sich der Parkplatz des Strandbades Maiernigg. Vom oberen Teil des Grundstückes ist ein Blick auf den Wörthersee und die Badeanlage Maiernigg möglich. Der Beklagte besitzt unmittelbar am See noch ein weiteres Grundstück mit einem Bootsha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30.September 1981 fanden in Thaur, Tirol, Besprechungen zwischen dem Kläger als Gesellschafter der Firma T*** AG & CO. Transport- und Speditionsgesellschaft mbH Innsbruck und Franz L*** als Geschäftsführer der Firma B*** & L*** Gesellschaft mbH Wien über den Erwerb der Geschäftsanteile des Klägers an der Firma T*** AG & CO. Transport- und Speditionsgesellschaft mbH statt. Der Beklagte war diesen Gesprächen als Rechtsfreund des Klägers beigezogen... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Die Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH erfordert einerseits ein gültiges Rechtsgeschäft als Rechtsgrund und andererseits gemäß § 76 Abs 2 GmbHG einen Notariatsakt als sachenrechtlichen Übertragungsakt (Reich - Rohrwig, Das österreichische GmbH - Recht 626). Entscheidungstexte 3 Ob 544/85 Entscheidungstext OGH 11.09.1985 3 Ob 544/85 Veröff: N... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Der Notariatsakt ist nur für das Verfügungsgeschäft, nicht für das Verpflichtungsgeschäft vorgeschrieben. Neben den im Notariatsakt enthaltenen Vereinbarungen sind auch die nicht in Form des Notariatsaktes getroffenen Vereinbarungen im Rahmen des Verpflichtungsgeschäftes gültig und wirksam. Entscheidungstexte 3 Ob 544/85 Entscheidungstext OGH 11.09.1985 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 30.5.1979 traten der Kläger und seine Ehefrau dem Herbert B von ihren Geschäftsanteilen an der Firma A & CO Holzhandels-Gesellschaft mbH (HRB 111 Bruck a.d. Mur des Kreisgerichtes Leoben) einen Teil ihrer Geschäftsanteile, der insgesamt dem Betrag von 750.000 S der übernommenen Stammeinlagen entspricht, ab. In diesem Abtretungsvertrag erklärten der Kläger und seine Ehefrau u.a., daß ihnen nach Bezahlung des vereinbarten Abtretungspreises... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung am 10. 4. 1981 waren folgende Personen an der S***** Ges.m.b.H. & Co KG beteiligt; Komplementärin war die S***** Ges.m.b.H., Kommanditisten waren der Erstkläger, der Zweit-, Viert-, Fünft-, Sechst- und Siebentkläger sowie die vier Beklagten mit Kommanditeinlagen von je einer Million Schilling, der Drittkläger Günther H***** mit einer Kommanditeinlage von S 500.000,--, Dr. Harald S***** mit einer Kommanditeinlage vo... mehr lesen...
Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels (Titelgerichtes) vom 1. 2. 1982 wurde zugunsten der betreibenden Partei Dr. Reinhard H zur Sicherung des Betrages von 50 651.70 S sA die Exekution durch Pfändung des der verpflichteten Partei als Gesellschafterin der S-GesmbH zustehenden Geschäftsanteiles entsprechend einer voll und bar eingezahlten Stammeinlage von 100 000 S bewilligt und durch Zustellung des Leistungsverbotes an die genannte Gesellschaft und des Verfügungsverbotes an die verpflic... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Rückzahlung der teils von ihm und teils von seinen Bürgen bezahlten Teile der Kaufpreise für Gesellschaftsanteile an der D Gesellschaft mbH (im folgenden kurz: GmbH) und der D Gesellschaft mbH & Co. KG (im folgenden kurz: KG) sowie für Forderungen der beklagten Partei und L-W Gesellschaft mbH & Co. KG (im folgenden kurz: L-W) gegen die KG in der Höhe von 1 312 673.20 S sA ua. mit der Begründung: , daß alle Kaufverträge unwirksam seien, weil sie eine Einhei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Gesellschafterin der "S*****" Kraftwagenbetriebsgesellschaft m. b. H. (in der Folge kurz GmbH genannt), deren Stammkapital 700.000 S beträgt, mit einem Geschäftsanteil entsprechend einer voll einbezahlten Stammeinlage von 300.000 S. Am 15. 9. 1977 wurde in der Kanzlei des Rechtsanwaltes Dr. Ernst Haderer eine sodann in einem unter anderem auch von den Streitteilen unterfertigten Amtsvermerk festgehaltene Vereinbarung geschlossen, wonach der Kläg... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: § 76 Abs 2 Satz 2 GmbHG kann sinnvoll nur dahin verstanden werden, dass nicht nur die Verpflichtung zur künftigen Abtretung eines Geschäftsanteiles, sondern ebenso auch die Verpflichtung, einen solchen Anteil künftig zu übernehmen, der Form des Notariatsaktes bedarf. Entscheidungstexte 4 Ob 517/80 Entscheidungstext OGH 15.04.1980 4 Ob 517/80 Veröff... mehr lesen...