Der Kläger ist Gesellschafter der GesmbH. Am 4. Mai 1976 richtete die Beklagte nachstehendes Schreiben an den Kläger: "Wie bereits besprochen, beabsichtigen wir durch Kauf eines Geschäftsanteiles von S 1 000,- und durch Übernahme der beabsichtigten Kapitalerhöhung von S 900 000,- insgesamt Geschäftsanteile von S 901 000,- an der X zu erwerben. Nach § 5 des Gesellschaftsvertrages in der gleichzeitig mit der Durchführung der Kapitalerhöhung zu revidierenden Fassung werden Sie für de... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Die Heilung des Formmangels bei Übertragung von Geschäftsanteilen beseitigt die wegen dieses Mangels bestandene Ungültigkeit des gesamten Übernahmevertrages in der Fassung im Zeitpunkt der Errichtung des Notariatsaktes. Entscheidungstexte 5 Ob 560/79 Entscheidungstext OGH 24.04.1979 5 Ob 560/79 Veröff: EvBl 1979/191 S 494 = GesRZ 1979,167 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Das Formerfordernis beruht darauf, dass die Geschäftsanteile nicht zum Gegenstand des Handelsverkehrs werden sollen; insbesondere sollen sie nicht in den Börsenverkehr geraten und nicht zum Gegenstand der Agiotage werden; das Formerfordernis dient außerdem der Beweissicherung. Entscheidungstexte 1 Ob 530/76 Entscheidungstext OGH 18.02.1976 1 Ob 530/76 ... mehr lesen...
Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener Ehegatte Franz P verkauften den Beklagten im Jahre 1967 die Liegenschaft EZ X. Auf den Kaufpreis wurden bisher 90.000 S bezahlt. Die Klägerin behauptet, daß ein Kaufpreis von 180.000 S und dessen Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex 1966 vereinbart worden sei. Aus Gründen der Steuerersparnis sei in den notariellen Kaufvertrag vom 5. 6. 1967 nur ein Kaufpreis von 100.000 S aufgenommen worden. Der Kaufpreis sei seit 1. 6. 1968 fälli... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIjABGB §879 BIInGmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Die Rückforderung des Kaufpreises für die Abtretung eines Geschäftsanteiles wegen Fehlens der Notariatsrechtsform ist nach Vertragserfüllung wegen Sittenwidrigkeit unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 33/69 Entscheidungstext OGH 20.02.1969 1 Ob 33/69 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 IAABGB §883GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Der gerichtliche Vergleich ersetzt die Form des Notariatsaktes bei dem Versprechen, den GmbH - Geschäftsanteil in Zukunft an einen Dritten zu übertragen. Von der Angabe des Rechtsgrundes für den Erwerb des begünstigten Dritten ist die Gültigkeit des Versprechens nicht abhängig (vgl Stanzl, HS 377). Entscheidungstexte 8 Ob 187/62 Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IGmbHG §76 Abs2GmbHG §79 Abs5
Rechtssatz: Eine gegen die einjährige Sperrfirst verstoßende, den Formvorschriften jedoch entsprechende Übertragung von Teilen eines Geschäftsanteils kann durch ein späteres, als Zustimmung aufzufassendes Verhalten aller Gesellschafter nachträglich saniert werden. Entscheidungstexte 7 Ob 52/62 Entscheidungstext OGH 07.02.1962 7 Ob 5... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob eine im Ausland errichtete Urkunde einen Notariatsakt im Sinne der österreichischen Notariatsordnung darstellt und ob damit die im § 76 Abs 2 GmbHG vorgeschriebene Form erfüllt ist, ist im Gesetz nicht so klar gelöst, daß eine offenbare Gesetzwidrigkeit bei der Beurteilung unterlaufen kann. Entscheidungstexte 2 Ob 83/60 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Nur die Übertragungsverpflichtung bezüglich des Geschäftsanteiles einer GmbH bedarf der Notariatsform. Daß auch der Rechtsgrund der Übertragung notariell beglaubigt sei, ist nicht von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 243/57 Entscheidungstext OGH 10.07.1957 3 Ob 243/57 1 Ob 26/59 En... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Nicht nur die Übertragung eines Geschäftsanteiles an einer GmbH durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden, sondern auch eine Vereinbarung oder Verpflichtung, einen solchen Geschäftsanteil (künftig) zu übertragen, bedarf zu ihrer Gültigkeit der Form eines Notariatsaktes. Ohne Notariatsform ist ein derartiges Rechtsgeschäft nicht rechtswirksam, ja gar nicht vorhanden und es kann auch durch einen derartigen Vorgang ein ... mehr lesen...
Norm: ABGB §883ABGB §916 Abs1 Satz2GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Wenn im Notariatsakt über den Verkauf eines Geschäftsanteiles einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein geringerer Kaufpreis als tatsächlich vereinbart angegeben wird, ist das Geschäft gültig, weil das beurkundete Geschäft im verdeckten Geschäft enthalten ist und durch ein formloses Zusatzabkommen in dasselbe jederzeit übergeleitet werden kann. Entscheidungs... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das Klagebegehren, es werde dem Beklagten gegenüber festgestellt, daß der Notariatsakt vom 26. Juni 1950, betreffend die Abtretung eines Geschäftsanteilsteiles im Nennwerte von 2000 S (= 10% des Stammkapitales) der L.-Ges. m. b. H. durch den Beklagten an den Kläger rechtswirksam sei, abgewiesen, unter anderem, weil - wie unbestritten ist - der in dem erwähnten Notariatsakt als Gegenleistung des Klägers beurkundete Kaufpreis von 60.000 S dem zwischen den Parteien ve... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Der Abschluss eines Vorvertrages, der den künftigen Abschluss eines GmbH - Gesellschaftsvertrages zum Gegenstand hat, oder die Vereinbarung über die künftige Abtretung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH bedarf der Notariatsform. Entscheidungstexte 1 Ob 795/52 Entscheidungstext OGH 05.11.1952 1 Ob 795/52 Veröff: HS 2158 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 BGmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: die Abtretung von Anteilen einer österreichischen GmbH im Ausland bedarf der Notariatsform. Entscheidungstexte 3 Ob 240/52 Entscheidungstext OGH 25.04.1952 3 Ob 240/52 Veröff: SZ 25/103 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0045291 Dokumentnu... mehr lesen...