Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Ob bereits bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts ein Parteiwille dahingehend vorliegt, gleichzeitig damit auch die Übertragung der Geschäftsanteile zu bewirken, ist eine Frage des Einzelfalls. Entscheidungstexte 6 Ob 59/20z Entscheidungstext OGH 23.04.2020 6 Ob 59/20z Beisatz: Hier bei einer Formulierung der Gesellschaftervereinbarung, wonach „... mehr lesen...
Begründung: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat zwei Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag lautet - soweit im vorliegenden Fall von Belang - wie folgt: „IX. Geschäftsanteile 1.) Die Geschäftsanteile bestimmen sich nach der Höhe der übernommenen Stammeinlage. 2.) Jedem Gesellschafter steht nur ein Geschäftsanteil zu. 3.) Die Geschäftsanteile sind übertragbar, teilbar und vererblich. 4.) Die Gesellschafter räumen sich für jeden Fall der Abtretung von Geschäftsanteilen o... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten am 9. Mai 2007 in einem Aufteilungsverfahren nach den §§ 81 ff EheG einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Die dortige Antragstellerin (Verpflichtete des Exekutionsverfahrens) verpflichtete sich, „ihre Anteile an der M***** GmbH in Tschechien an den Antragsgegner abzutreten und alle dafür erforderlichen Urkunden binnen 14 Tagen nach Vorlage zu fertigen. Die Unterfertigung hat jedenfalls nach tschechischem Recht wirksam zu erfolgen". Die Parteie... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Ist die Abtretung von Geschäftsanteilen im Gesellschaftsvertrag gemäß § 76 Abs 2 GmbHG an weitere Voraussetzungen gebunden, so führt deren Fehlen, solange sie noch erfüllt werden können, zur schwebenden Unwirksamkeit einer dennoch vorgenommenen Abtretung. Sie wird wirksam, wenn die Gesellschaft nachträglich zustimmt. Solange die Rückwirkung einer Genehmigung die Rechtsposition Dritter nicht beeinträchtigt, also ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Die konkludente Genehmigung der Abtretung vinkulierter Geschäftsanteile ist zulässig (so schon 3 Ob 601/90 = ecolex 1991, 394). Für die Zustimmung der Generalversammlung zu den Abtretungsverträgen genügt einfache Mehrheit, wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag der Beklagten bestimmt ist. Bei Einigkeit aller Gesellschafter sind jedoch weder eine Gesellschafterversammlung noch ein schriftliches Beschlussverf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 24 % Mitgesellschafterin der zu FN ***** des Landesgerichts Innsbruck eingetragenen Beklagten, deren Geschäftsführer Fritz U***** ist. Weitere Gesellschafter waren zu 46 % die U***** GmbH (Geschäftsführer ebenfalls Fritz U*****) und zu 30 % die O***** GmbH (Geschäftsführer Friedrich O*****). Laut Punkt VII. des Gesellschaftsvertrags der Beklagten sind ihre Geschäftsanteile zwar teilbar und übertragbar, ihre gänzliche oder teilweise Abtretu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Franz K*****, 2. Richard H*****, vertreten durch Mag. Jörg Tockner und Dr. Stefan Nenning, Rechtsanwälte in Steyr, gegen die beklagte Partei Dr. Erhard Hackl, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte und sein Vater waren zunächst gemeinsam Gesellschafter der Felix H***** GmbH (im Folgenden kurz Gesellschaft). Der Beklagte hielt an der Gesellschaft einen Geschäftsanteil, der einer Stammeinlage von ATS 490.000 entsprach; sein Vater hielt einen Geschäftsanteil, der einer Stammeinlage von ATS 510.000 entsprach. Auf Grund des Abtretungsvertrags vom 23. 10. 2000 erwarb der Beklagte den Geschäftsanteil seines Vaters um den Abtretungspreis von ATS 1. Da... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch eingetragene Gesellschafter der GmbH sind Karl K*****, Karl K***** (mit 25 %), Gabriele K***** und Helga K*****. Über das Vermögen des Gesellschafters Karl K***** wurde mit Beschluss vom 23. 9. 1999 der Konkurs eröffnet. Eine Bekanntmachung, dass dem Masseverwalter ein Gläubigerausschuss beigeordnet worden wäre, enthält die Insolvenzdatei nicht. Das Konkursgericht bewilligte mit Beschluss vom 15. 2. 2000 die sofortige Schließung des Unternehmens des Gemei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Reinhold S***** hielt 45 % der Geschäftsanteile an der B***** GesmbH (im Folgenden GesmbH) als Treuhänder des Klägers. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Eva Maria H***** schloss dieser am 5. 11. 1998 mit der Beklagten und deren Ehemann Boris M***** eine Vereinbarung, wonach er sich unter anderem verpflichtete (Pkt III.), seine 45 %-Anteile an der GesmbH um ATS 1,-- an die Beklagte zu übertragen; dies unter den in Pkt V. der Vereinbarung angeführten Bedingungen. Von ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Flossmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Dr. Erich Keber, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei G***** S***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Martin Wolf, Rechtsanw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind die Stifter der zu FN ***** im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch eingetragenen A***** Privatstiftung. Diese wurde mit Stiftungsurkunde vom 19. 9. 1996 gegründet. Im Zuge der Gründung wurde am 19. 6. 1996 auch eine Stiftungszusatzurkunde errichtet. Im Bezug auf beide Urkunden haben sich die Stifter jeweils das Änderungsrecht vorbehalten. Dieses Änderungsrecht kann gemäß Punkt 14.2. der Stiftungsurkunde und Punkt 5.1. der Stiftungszu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und Susan R***** gründeten mit Gesellschaftsvertrag vom 23. 7. 1985 die beklagte GesmbH, wobei die Klägerin Gesellschafterin mit einer einbezahlten Stammeinlage von EUR 25.365 wurde. Nach Punkt 9 des Gesellschaftsvertrages muss eine außerordentliche Generalversammlung außer den in den §§ 36 und 37 GmbHG genannten Fällen ohne Verzug einberufen werden, wenn Gesellschafter, deren Stammeinlagen zusammen mindestens 10 % des Stammkapitals betragen, dies ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Firmenbuchsache der zu FN ***** im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragenen A***** GmbH mit dem Sitz in M*****, über den Revisionsrekurs des Geschäftsführers Erich L*****, vertreten durch Rechtsanwältepartnerschaft DDr. Gerald Fürst KEG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 6. 2000 wurde die "C*****" ***** GmbH (in der Folge: C*****) mit dem Sitz in K***** ins Firmenbuch eingetragen. Alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin war Ursula R*****, die noch vor Eintragung der Gesellschaft ins Firmenbuch in Form eines Notariatsaktes ein an den Kläger gerichtetes Abtretungsanbot hinsichtlich ihres Geschäftsanteiles unterfertigte. Der Kläger nahm das Anbot am 11. 6. 2001 in Form eines Notariatsaktes an, sodass der Kläger al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten gründeten im Jahr 1984 die E***** Handelsgesellschaft mbH, wobei der Zweitbeklagte eine Stammeinlage von 490.000 S, die Erstbeklagte eine solche von S 10.000 übernahm. Im März 1985 schlossen der Zweitbeklagte und der Kläger einen Treuhandvertrag, nach dem der Zweitbeklagte einen Teil des Gesellschaftsanteiles, der einer voll und bar eingezahlten Stammeinlage von S 240.000 entspreche, nunmehr als Treuhänder des Klägers innehalten solle. Der Treuhä... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind miteinander verheiratet; seit 29. April 2003 ist ein Scheidungsverfahren anhängig. Ende der 70-iger Jahre war der Kläger einer der Mitinitiatoren eines Bauprojekts. Er war damals auch Prokurist einer Baufirma, die im Bauträgergewerbe tätig war. Die Baufirma sollte das Bauvorhaben als Generalunternehmerin errichten. Es war absehbar, dass eine begleitende Baukontrolle und die Errichtung von mehreren Personalwohnungen notwendig sein würden. Nach Vorst... mehr lesen...
Begründung: Bereits im November 1988 wurde dem Kläger die Idee der Errichtung eines Golfplatzes in H***** zugetragen. In der Annahme, es handle sich dabei um eine zukunftsträchtige Investition, erklärte sich der Kläger bereit, dieses Projekt maßgeblich mitzufinanzieren. Die G***** Betriebs GmbH, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. 1. 1989 gegründet und am 23. März 1989 in das Firmenbuch eingetragen. Gesellschafter sind Herbert A***** und Kurt G***** mit Anteilen von je 16,8 %, Han... mehr lesen...
Begründung: Am 9. 2. 1995 vermietete die Mutter des Klägers den Beklagten eine Wohnung, in der ein Bräunungsstudio betrieben wurde. Die Vermieterin verzichtete auf das Recht zur Kündigung für die Dauer von 10 Jahren. In den schriftlichen Mietvertrag wurde unter Punkt IX eingefügt, dass die Vermieterin den Mietern das von diesen übernommene Inventar um 840.000 S verkauft und dass dieser Kaufpreis in monatlichen Raten á 8.000 S ab 1. 2. 1995 zu begleichen ist. Für den Fall der Auflö... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Gesellschafter begehren die Rückabwicklung eines Vertrages über die Abtretung von Geschäftsanteilen durch die Beklagten. Dessen Unwirksamkeit ergebe sich einerseits daraus, dass die gleichzeitig beschlossene, als "Generalvergleich" bezeichnete Nebenabrede, ohne die der Abtretungsvertrag nicht geschlossen worden wäre, nicht wie dieser in der Form eines Notariatsaktes errichtet und daher nichtig sei, weil sich der Oberster Gerichtshof in der Entscheidung 4 O... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 23. 12. 1997 trat der Beklagte dem Kläger einen Geschäftsanteil an einer GmbH unter der Bedingung ab, dass bis zum 28. 2. 1998 schriftliche Zustimmungserklärungen der übrigen Gesellschafter sowie einer Bank vorliegen; der Beklagte verpflichtete sich, alles für den Eintritt der Bedingungen Erforderliche zu veranlassen. Festgehalten wurde, dass der Abtretungsvertrag als nicht geschlossen gelte, wenn die Bedingungen nicht fristgerecht eintreten. Eine sc... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung gilt das Formgebot des Notariatsaktes gemäß § 76 Abs 2 GmbHG sowohl für das Verpflichtungsgeschäft als auch für das Verfügungsgeschäft (6 Ob 241/99f, 6 Ob 241/98d, 7 Ob 2350/96f, 6 Ob 640/91 uva). Entscheidungstexte 5 Ob 41/01t Entscheidungstext OGH 15.05.2001 5 Ob 41/01t 7 Ob 2... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Wird zum Notariatsakt in einer formlosen Nebenabrede zusätzlich ein weiterer Kaufpreis für den Erwerb eines Geschäftsanteils vereinbart, so liegt darin keine Verletzung der Formvorschrift des § 76 Abs 2 GmbHG, die die Nichtigkeit des Geschäfts nach sich zöge. Entscheidungstexte 5 Ob 41/01t Entscheidungstext OGH 15.05.2001 5 Ob 41/01t ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger trat mit Notariatsakt vom 16. 3. 2000 seine Geschäftsanteile an der G***** Gesellschaft mbH zu 25 % an den Erstbeklagten gegen ein Entgelt von S 25.000 und zu 75 % an die Zweitbeklagte gegen ein Entgelt von S 75.000 ab. Der Kläger begehrt vom Erstbeklagten die Bezahlung von S 200.000, von der Zweitbeklagten die Bezahlung von S 600.000 je samt Anhang mit der
Begründung: , dass mit einer mündlichen Nebenabrede zum Notariatsakt ein höherer Kaufpreis vereinbar... mehr lesen...
Begründung: Die vier Beklagten sowie zwei weitere Gesellschafter waren zu je 1/6 Gesellschafter der V***** GmbH, die Bestandnehmerin von Geschäftsräumlichkeiten in 8010 Graz, ***** war. Diese Bestandrechte waren auf Grund des sehr günstigen Mietzinses das wesentlichste Kapital der Gesellschaft. Diese befand sich im Jahre 1990 in finanziellen Schwierigkeiten. Die bereits kurz vor ihrer Pensionierung stehenden Beklagten wollten den Betrieb der GmbH auch nicht mehr weiter führen, s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Dipl. Ing. Helmut H***** (A) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB sowie der Vergehen (B) der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB und (C) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 2 StGB; Vojka Helga R***** (D) des Verbrechens der betrügerischen Krida als Beitragstäterin nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2, 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Treuhänderin des in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften ehemaligen Leiters eines staatseigenen Betriebes Dr. Günther F. hinsichtlich dessen Geschäftsanteil an der in Liquidation befindlichen E***** Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung (in Hinkunft kurz GmbH). Der klagenden Partei wurde mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 22. 9. 1994 zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Judikatsschuld gegen Dr. G... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73FBG §3 Z15GmbHG §76 Abs2HGB §12 Abs2
Rechtssatz: Der Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes auf Überlassung eines Geschäftsanteiles eines verstorbenen Gesellschafters an Zahlungs Statt ersetzt den sonst nach § 76 Abs 2 GmbHG erforderlichen Notariatsakt. Entscheidungstexte 6 Ob 18/00s Entscheidungstext OGH 28.06.2000 6 Ob 18/00s ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch sind als Gesellschafter der I***** GmbH Raimund B*****, Ingrid B*****, Dieter B***** und Martha L***** mit einer Stammeinlage von je 125.000 S eingetragen. Die Stammeinlagen sind voll einbezahlt. Die Gesellschafterin Martha L***** ist am 5. 10. 1998 verstorben. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Mödling vom 20. 5. 1999 wurde deren Geschäftsanteil deren Tochter Ingrid B***** auf teilweisen Abschlag ihrer restlichen Forderung an bezahlten Begräbniskosten vo... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Gesellschafter einer Bergbahnen-GmbH. Pkt 9. 2 deren Gesellschaftsvertrags hat folgenden Wortlaut: "Sofern jedoch eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen insgesamt oder teilweise an andere Personen als an Mitgesellschafter erfolgen soll, so steht den übrigen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht zu. Dieses ist wie folgt zu handhaben: Der abtretungswillige Gesellschafter hat die übrigen Gesellschafter mittels eingeschriebenen Briefes über die Abtretu... mehr lesen...