Norm
ABGB §1392 ARechtssatz
Die Abtretung als solche ist ein formloser Konsensualvertrag, der jedoch als kausales Verfügungsgeschäft ein gültiges Grundgeschäft voraussetzt. Die Zession ist daher im allgemeinen an keine Form gebunden; die Einhaltung von Formvorschriften kann aber dann notwendig sein, wenn das Grundgeschäft formbedürftig ist, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH stehenden Vereinbarungen bedürfen hingegen keines Notariatsaktes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0032570Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2020