Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Baumeister Ing. Ronald S***** - neben einer weiteren, von der Nichtigkeitsbeschwerde nicht betroffenen strafbaren Handlung (Verbrechen der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs 2 StGB) - des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Dem Inhalt des Schuldspruchs nach hat er im Jahre 1982 als Geschäftsführer der Firma "B***** S***** GesmbH", (später "S***** Baugesell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Geschäftsführer der P*** & Co GesmbH (im folgenden nur GesmbH) mit dem Sitz in Wien 21., Vohburggasse 2. Gegenstand des Unternehmens war der Fahrzeughandel. Die GesmbH war mit Ablauf des Jahres 1979 überschuldet. Zu diesem Zeitpunkt reichte das Aktivvermögen der GesmbH unter Berücksichtigung stiller Reserven nicht mehr aus, um die echten Geschäftsverbindlichkeiten (ohne Stammkapital und Rücklagen) zu decken. Die Überschuldung war für den B... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war mit Ausnahme der Zeit vom 1.Februar 1983 bis 7. Juni 1983, in welcher ein weiterer Geschäftsführer bestellt war, Alleingeschäftsführer der im Jahre 1978 gegründeten G*** Betriebsgesellschaft mbH. Sein Vater Georg S***-B*** war deren alleiniger Gesellschafter und übertrug ihm im Juni 1983 alle Geschäftsanteile. Auf Grund eines von ihm am 14.Oktober 1983 gestellten Antrages wurde über das Vermögen der Gesellschaft am 17. Oktober 1983 das Konkursverfahren... mehr lesen...
Norm: ABGB §878ABGB §1323 DGmbHG §25StGB §159 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH, der durch ein im § 159 Abs 1 Z 1 StGB unter Strafe gestelltes Verhalten die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft herbeiführte, haftet dem Gesellschaftsgläubiger, der nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft mit dieser kontrahierte, nur für den Ersatz des Vertrauensschadens, nicht aber für das Erfüllungsinteresse. E... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war seit 1979 Geschäftsführerin der F*** Gesellschaft mbH, die Komplementärin der "Bauunternehmung F*** & Co, Bau-, Maurer- und Zimmermeister" (in der Folge als Firma F*** & Co bezeichnet) in Wattens war. Über die Firma F*** & Co und über die F*** Gesellschaft mbH als Komplementärin wurde bereits im Jahr 1979 zu Sa 12/79 des Landesgerichtes Innsbruck ein Ausgleichsverfahren eröffnet; es wurde nach Erfüllung des Ausgleichs am 5. Februar 1980 wie... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaGmbHG §25StGB §159 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 159 Abs 1 Z 1 StGB pönalisiert - anders als die Bestimmung des § 159 Abs 1 Z 2 StGB, die bestimmte Verhaltensweisen des Schuldners mehrerer Gläubiger nach Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit verbietet - die fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit durch den Schuldner mehrerer Gläubiger schlechthin. Ihr Schutzzweck ist daher ein weiterer als der der Vorschri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 11. Oktober 1983, 6 E Vr 2564/81-56, rechtskräftig schuldig erkannt, in Wien in der Zeit von September 1980 bis Jänner 1981 als Dienstgeber Beiträge von Dienstnehmern zur Sozialversicherung in der Höhe von 101.630,12 S einbehalten und dem berechtigten Versicherungsträger, nämlich der WIENER G*** für Arbeiter und Angestellte, vorsätzlich vorenthalten zu haben; er habe hiedurch das Vergeh... mehr lesen...
Begründung: Die erst- und drittbeklagte Partei reichten als Aussteller und Indossanten die von der E*** Gesellschaft mbH (in der Folge nur Fa. E*** genannt) akzeptierten Wechsel vom 29. Juni 1981 bzw. 16. Juni 1981 mit den Verfallstagen 29. September 1981 bzw. 16. September 1981 auf Zahlung der Wechselsummen von S 20.142,89 bzw. S 26.975,-- bei der klagenden Partei zum Diskont ein. Die klagende Partei diskontierte die beiden Wechsel am 26. Juni 1981 bzw. 3. Juli 1981 und zahlte di... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25KO §69
Rechtssatz: Wenn ein Geschäftsführer Sanierungsversuche unternimmt (hier: außergerichtlicher Ausgleich), dann ist zu untersuchen, ob er bei Anwendung jener objektiv zu beurteilenden Sorgfalt, die den Fähigkeiten und Kenntnissen, welche von einem Geschäftsführer in dem betreffenden Geschäftszweig üblicherweise erwartet werden kann, entspricht, und die ein im kaufmännischen Leben erforderliches Eingehen wirtschaftlicher Risk... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25KO §69
Rechtssatz: Der Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsführer verpflichtet ist, ein Insolvenzverfahren zu beantragen, ist dort anzusetzen, wo er nach objektiven Maßstäben erkennen muß, daß eine Sanierung von vornherein nicht aussichtsreich, oder eine zunächst als aussichtsreich beurteilte und begonnene Sanierung wegen eingetretener Umstände, die ex ante nicht einkalkuliert werden konnten, keine Aussicht auf Verwirklichung mehr hat... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war vom 9. Oktober 1975 bis 24. Mai 1979 Geschäftsführer der Firma Ing. Franz R*** Gesellschaft mbH. Die finanzielle Lage dieses Unternehmens verschlechterte sich im Jahr 1978 zusehends, die zum 31. März 1978 erstellte Bilanz 1977/78 wies eine Überschuldung auf, das Stammkapital war zur Gänze aufgebraucht. Diese vom Steuerberater Dr. Georg S*** erstellte Bilanz stand im Herbst 1978 zur Verfügung, spätestens zu diesem Zeitpunkt war dem Beklagten die Übersch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war ab 1. Februar 1972 alleiniger Geschäftsführer der J*** I*** R*** Gesellschaft m.b.H. in Wien 8., Blindengasse 29, über deren Vermögen mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 9. Oktober 1979 das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß des gleichen Gerichtes vom 8. Jänner 1980 der Anschlußkonkurs eröffnet wurde. Er wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 15. Oktober 1980, 1 b E Vr 8882/79, schuldig erkannt, ... mehr lesen...
Begründung: Einziger Komplementär der Firma Gottfried O*** Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden: KG) war die Firma Gottfried O*** Gesellschaft mbH (im folgenden GesmbH). Die Beklagte war neben ihrer Schwester Gertrud O*** vom 6.4.1978 bis 12.10.1984 alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin der GesmbH. Intern oblag der Beklagten im Bereich des Teilbetriebes Zimmerei die Planung, die Kalkulation, die Übernahme der Aufträge, die Durchführung der Arbeiten und deren Fakturierun... mehr lesen...
Norm: AktG §84GmbHG §10 Abs3GmbHG §25
Rechtssatz: Auf Delikt beruhende Schadenersatzansprüche von Gesellschaftsgläubigern gegen Organe der Gesellschaft sind kein Bestandteil des Vermögens der Gesellschaft und können daher nicht vom Masseverwalter der Gesellschaft geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 8 Ob 543/87 Entscheidungstext OGH 27.08.1987 8 Ob 543/87 Veröff: SZ 60/151 =... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führte in ihrer auf Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Betrages von S 1,950.921,50 s.A. gerichteten Klage im wesentlichen aus, sie mache "insbesondere" einen Anspruch der S*** Aktiengesellschaft in Abwicklung (im folgenden kurz als S*** bezeichnet) gegen die Beklagten als deren ehemalige Vorstandsmitglieder gemäß § 84 Abs 5 AktG als Gläubigerin der Gesellschaft geltend; "derselbe Anspruch"
Gründe: sich auch auf die Bestimmunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Geschäftsführer der Firma ABC-Elektrohandel Gesellschaft m.b.H. (im folgenden Firma ABC genannt) mit dem Sitz in Innsbruck. Am 25.7.1984 wurde ein Antrag, über das Vermögen dieses Unternehmens das Konkursverfahren zu eröffnen, mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Die Firma wurde wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht. Dieses Unternehmen unterhielt in Innsbruck eine Filiale, die unter anderem den Vertrieb v... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25
Rechtssatz: § 25 GmbHG enthält einen allgemeinen Auffangtatbestand für alle Pflichtverletzungen der Geschäftsführer und bestimmt zugleich den für Geschäftsführer geltenden objektiven Sorgfaltsmaßstab. Es geht dabei um die Sorgfalt, die ein ordentlicher Geschäftsmann in verantwortlich leitender Position bei selbständiger treuhändiger Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen einzuhalten hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25
Rechtssatz: Die Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes begründet nicht nur die Rechtswidrigkeit, sondern regelmäßig auch das Verschulden des Geschäftsführers. Entscheidungstexte 3 Ob 521/84 Entscheidungstext OGH 09.01.1986 3 Ob 521/84 Veröff: EvBl 1986/86 S 308 = GesRZ 1986,97 European Case La... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25
Rechtssatz: Oberstes Gebot für eine ordentliche Geschäftsführung ist es, im Rahmen der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, der für die Geschäftsführung verbindlichen Beschlüsse anderer Organe der Gesellschaft und unter der gebotenen Berücksichtigung der Interessen der Öffentlichkeit und der Arbeitnehmer an dem von der Gesellschaft betriebenen Unternehmen den Vorteil der Gesellschaft zu wahren und Schaden von ihr abzuwenden. Daz... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25
Rechtssatz: Die besondere Treuepflicht der Geschäftsführer, verbietet ihnen den Einsatz gesellschaftsrechtlicher Machtbefugnisse zugunsten gesellschaftsfremder Zwecke und die eigennützige Ausnützung der Organstellung auf Kosten der Gesellschaft. Dies steht in der Regel einer Kreditgewährung eines Geschäftsführers an sich selbst oder an einen anderen Geschäftsführer im Wege. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25
Rechtssatz: Zur
Begründung: ihres Schadenersatzanspruches hat die Gesellschaft darzutun, daß ihr Vermögen zweckwidrig beeinträchtigt worden ist und die Möglichkeit eines Zurechnungszusammenhanges zwischen der Vermögenesminderung und einer Handlung oder Unterlassung eines Geschäftsführers besteht. Dem Geschäftsführer obliegt dann die Behauptungslast und Beweislast dafür, daß er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfül... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25
Rechtssatz: Die Geschäftsführer trifft als Organe mit treuhänderischer Funktion und besonderer Vertrauensstellung eine besondere Treuepflicht. Sie müssen in allen Angelegenheiten, die daß Interesse der Gesellschaft berühren, allein deren Wohl und nicht ihren eigenen Nutzen im Auge haben. Entscheidungstexte 3 Ob 521/84 Entscheidungstext OGH 09.01.1986 3 Ob 521/84... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25
Rechtssatz: Der Geschäftsführer hat die Gesellschafter auf ein Ungleichgewicht zwischen Kapitalausstattung und Umfang der unternehmerischen Tätigkeit der Gesellschaft eindringlich hinzuweisen. Die Geschäftsführer müssen auch von sich aus darauf bedacht sein, ein solches Ungleichgewicht durch entsprechende Geschäftsführungsmaßnahmen zu vermeiden. Entscheidungstexte 3 Ob 521/... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25
Rechtssatz: Die Geschäftsführer haben ua die Betriebsabläufe soweit in der Hand zu behalten, daß ihnen Fehlentwicklungen erheblichen Ausmaßes nicht verborgen bleiben können. Entscheidungstexte 3 Ob 521/84 Entscheidungstext OGH 09.01.1986 3 Ob 521/84 Veröff: EvBl 1986/86 S 308 = GesRZ 1986,97 European Case Law Ide... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14.3.1975 eröffnete die G*** B***- und W*** mbH (im folgenden kurz G***) als Förderungswerberin nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 bei der klagenden Partei ein Girokonto; in den Kontoeröffnungsvertrag wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen einbezogen. Der G*** war für das Bauvorhaben in der Breitenfurterstraße 518, 1120 Wien, die Wohnbauförderung bewilligt worden. Im Rahmen dieser Förderung überwies das Land... mehr lesen...
Begründung: Mit Leasing-Verträgen vom 14.August 1979 und 13.Mai 1980 leaste die Peter de C & Co Gesellschaft m.b.H. von der Klägerin zwei PKW. Die Leasingraten wurden bis Jänner 1982, wenngleich insbesondere während des Jahres 1980 gelegentlich mit zeitlicher Verzögerung voll bezahlt (zuletzt offenbar durch Peter de C, der die PKW benützte). Da ab Februar 1982 keine Zahlungen mehr erfolgten, strebte die Klägerin nach erfolgloser Mahnung die Rückstellung der PKW an und erreichte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GesmbH nicht abweichend von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes auf einen Verstoß des Geschäftsführers gegen strafrechtliche Normen eingeengt, sondern in Übereinstimmung mit der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes für jeden Fall einer deliktischen Schädigung, insbesondere einer Übertretung von dem Schutz der Gesellsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei wurde am 17.5.1979 gegründet. Gesellschafter waren die Dr.Friedrich C GesmbH in Neulengbach und Maria B. Gegenstand des Unternehmens war unter anderem die Herstellung biologischer Aufbereitungsmittel. Die Zweitbeklagte war vom 27.5.1981 bis 21.12.1982, der Drittbeklagte vom 27.5.1981 bis 7.11.1981 Geschäftsführer der erstbeklagten Partei. Am 2.1.1981 erwarb die erstbeklagte Partei vom Erfinder Horst D die Produktionsformel und -technologi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1016AktG §125AktG §134 ffGmbHG §22. GmbHG §23GmbHG §25
Rechtssatz: Die Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses ist an sich gleichbedeutend mit der Anerkennung der inneren Richtigkeit der Bilanz und würde daher bedeuten, daß die Generalversammlung die Aufnahme eines strittigen Ölgemäldes als Anlagegut und die Art der Bewertung desselben in der Bilanz genehmigte. Trotzdem schließt eine solche Genehmigung durch die neuen Gesellsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3.2.1984 wurde (in der Wohnung des Verpflichteten Maria Anzbach, Hofstatt Nr.57) unter PZ 5 des Pfändungsprotokolles 1 E 1845/82 des BG Neulengbach zugunsten der beklagten Partei, und zwar auf Grund ihrer Exekutionen 1.) 1 E 251/83, 2.) 1 E 1632/83 (im Urteilsbegehren irrtümlich: 1 E 1682/83), 3.) 1 E 1755/83, 4.) 1 E 1756/83 und 5.) 1 E 1987/83 (nicht aber hinsichtlich der in der Klage gleichfalls angeführten Exekutionen 1 E 1845/82 und 1 E 123/83) ein Bild... mehr lesen...