Norm: ABGB §1295 IIf6GmbHG §21GmbHG §25HGB §277HGB §283
Rechtssatz: Eine Arbeitsaufteilung zwischen mehreren Geschäftsführern bewirkt nicht, dass ein Geschäftsführer sich nur noch auf sein eigenes Arbeitsgebiet beschränken darf und sich um die Tätigkeit der anderen Geschäftsführer nicht mehr zu kümmern braucht. Auch bei einer - zulässigen - Geschäftsverteilung obliegt jedem Geschäftsführer die Pflicht zur Überwachung der anderen. Von den jedem ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18GmbHG §19GmbHG §20 Abs2GmbHG §21GmbHG §25
Rechtssatz: Die Geschäftsführung kann einem Geschäftsführer nicht ganz genommen werden. Sie kann auch nicht so weit reduziert werden, dass der Geschäftsführer mit Vertretung ohne Geschäftsführung, sohin mit Vollmacht ohne Auftrag, dasteht. Eine Vereinbarung, durch die ein Geschäftsführer von jeder Mitwirkung an der Geschäftsführung ausgeschlossen würde, ist unwirksam. ... mehr lesen...
Die klagende Partei erwirkte gegen die Ges. 22. b. H., deren Geschäftsführer der Beklagte seit 12. August 1965 ist, beim Handelsgericht Wien zur GZ 12 Cg 65/74 für die ihr aus der Ausführung von Druckaufträgen erworbene Werklohnforderung ein Anerkenntnisurteil über 873 513.50 S samt Anhang. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 18. Juli 1974, Sa 37/74, wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Ausgleichsverfahren eröffnet. Bei Erfüllung des Ausgleiches erhält die Klägerin 40% ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf6GmbHG §25
Rechtssatz: Die Geschäftsverteilung kann einen Geschäftsführer exculpieren, wenn dieser nach den Umständen des Falles sich auf die ordnungsgemäße Buchführung von dem hiefür zuständigen Geschäftsführer bzw deren Veranlassung und Überwachung verlassen durfte und die wahre Lage nicht kannte. An die Überwachungspflicht des Geschäftsführers, die die Erfüllung der gesetzlich zwingenden Pflichten gegenüber den Gläubigern... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 EGmbHG §25HGB §347
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH hat nicht bloß für die in eigenen Angelegenheiten geübte Sorgfalt einzustehen; der Maßstab der Diligenzpflicht ist vielmehr ein objektiver, wobei diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt werden, die für den Geschäftszweig der GmbH üblicherweise erforderlich sind. Handelt ein Geschäftsführer in Befolgung einer Gesellschafterweisung, wird er - soweit dadurch... mehr lesen...
Norm: DHG §1GmbHG §25HGB §347
Rechtssatz: Die Regelung der Ersatzpflicht des Geschäftsführers im Falle der Verletzung seiner Obliegenheiten behandelt einen besonderen Fall, von dem Dienstnehmer nicht allgemein, sondern nur dann betroffen werden, wenn sie auch gesetzliche Vertreter ihrer Dienstgeberin sind. Mit Rücksicht darauf, dass es sich bei dieser Regelung um eine im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutz der Gläubiger getroffene zwinge... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25
Rechtssatz: Seinen Pflichten kann sich der Geschäftsführer einer GmbH weder durch Untätigkeit noch dadurch entziehen, daß er allenfalls seinen Wirkungskreis nach innen einschränken ließ. Entscheidungstexte 8 Ob 117/78 Entscheidungstext OGH 20.12.1978 8 Ob 117/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Der Beklagte ist Steuerberater und seit 21. Juli 1975 Geschäftsführer der X Ges. m. b. H., über deren Vermögen auf Antrag der nun klagenden Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte am 6. August 1976 der Konkurs eröffnet wurde. Nach dem Rückstandsausweis der Klägerin vom 21. Dezember 1976 schuldet ihr die genannte Ges. m. b. H. an Sozialversicherungsbeiträgen für die in ihrem Betrieb beschäftigt gewesenen Dienstnehmer die Dienstgeber-Anteile für die Zeit vom November 1975 bis A... mehr lesen...
Mit Bauvertrag vom 10. Dezember 1970 erteilte der Kläger der F Ges. m. b. H. und Co.-KG (im folgenden F-KG), deren Kommanditist und geschäftsführender Gesellschafter der Komplementärgesellschaft der Zweitbeklagte war, den Auftrag zur Errichtung eines Hauses auf einem in seinem Eigentum stehenden Grundstück. Mit Schreiben vom 30. Dezember 1970 übersandte die F-KG dem Kläger zur Abtretung seiner Ansprüche gegen die Bausparkasse V aus einem Bausparvertrag ein Formular mit folgendem Inhal... mehr lesen...
Der klagende Sozialversicherungsträger begehrt die Verurteilung der beiden Beklagten zur ungeteilten Hand, einen Betrag von 96 303.98 S samt Anhang zu bezahlen. Die Beklagten seien seit 6. Oktober 1971 Geschäftsführer der Sch. Heizungsbau-Gesellschaft m. b. H. Diese Gesellschaft schulde nach dem zur Zahl 809 138 2 geführten Konto der Klägerin für "November, Rest, Dezember 1973, Jänner, Feber und März 1974" vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt 138 985.17 S; darin s... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10GmbHG §25
Rechtssatz: Nach dem Entstehen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet jeder Geschäftsführer nur der Gesellschaft gegenüber, eine Haftung des Geschäftsführers dem einzelnen Gesellschafter gegenüber wird im Gesetz nicht statuiert. Entscheidungstexte 6 Ob 575/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 6 Ob 575/77 Veröff: SZ 50/51 = EvBl 1977/240 S 554 = NZ... mehr lesen...
Mit ihrer am 13. Dezember 1976 eingebrachten Klage begehrten die vier klagenden Parteien (J O Gesellschaft m. b. H. und drei ihrer Gesellschafter), den Beklagten J O schuldig zu erkennen, jede Geschäftsführertätigkeit für die J O Gesellschaft m. b. H. zu unterlassen; sie stellten das Eventualbegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, jede Alleinvertretung der J O Gesellschaft m. b. H. ohne Mitwirkung eines weiteren Geschäftsführers zu unterlassen. Die klagenden Parteien beantragt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIAASVG §114GmbHG §25
Rechtssatz: Beginn der Verjährung des Ersatzanspruches des SVT gegen den Geschäftsführer einer GmbH, der einbehaltene Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorsätzlich nicht abführte (unabhängig von der Einbringlichkeit der Beitragsschuld bei der GmbH und von der strafgerichtlichen Verurteilung des Geschäftsführers nach § 114 ASVG) bei Kenntnis des SVT von Schadenseintritt und Person des Schädigers. ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25KO §1KO §83KO §115
Rechtssatz: Schadenersatzansprüche der in Konkurs verfallenen GmbH gegen ihren Geschäftsführer sind Teil des Massevermögens, zu dessen Geltendmachung der Masseverwalter berufen ist (so schon HS 365/33). Entscheidungstexte 5 Ob 38/72 Entscheidungstext OGH 11.04.1972 5 Ob 38/72 Veröff: SZ 45/46 = EvBl 1972/272 S 521 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf6GmbHG §25StGB §161 Abs1
Rechtssatz: Wer bei Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH gegen die Gläubiger gerichtete strafbare Handlungen begeht, haftet persönlich gegenüber den Gläubigern für den Schaden. Entscheidungstexte 6 Ob 159/69 Entscheidungstext OGH 02.07.1969 6 Ob 159/69 Veröff: SZ 42/104 = EvBl 1970/63 S 100 = JBl 1972,141 (vgl aber Osth... mehr lesen...
Die Beklagte war Geschäftsführerin und Gesellschafterin der S.- GmbH., über deren Vermögen mit Beschluß des HG. Wien vom 14. November 1967 der Konkurs eröffnet wurde, wodurch die Gesellschaft aufgelöst wurde. Die Konkursgläubiger dritter Klasse gingen völlig leer aus; es besteht keine Hoffnung, daß an diese Gläubiger irgendeine Quote zur Ausschüttung gelangen könnte. Die Beklagte wurde wegen Vergehens der fahrlässigen Krida strafgerichtlich rechtskräftig verurteilt, u. zw. unter ander... mehr lesen...
Norm: GmbHG §19GmbHG §25
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH ist als deren Bevollmächtigter anzusehen und haftet nur der Gesellschaft für die Verletzung seiner Obliegenheiten, nicht auch gegenüber einzelnen Gesellschaftern. Entscheidungstexte 5 Ob 135/64 Entscheidungstext OGH 11.06.1964 5 Ob 135/64 Veröff: JBl 1965,90 8 ObA 182... mehr lesen...
Norm: AktG §118GmbHG §25GmbHG §39 Abs4
Rechtssatz: Der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH darf bei der Feststellung der Bilanz und des Geschäftsberichtes, auch wenn ihn selbst betreffende Bemängelungen erhoben sind, mitstimmen. Dagegen besteht kein Stimmrecht für den geschäftsführenden Gesellschafter beim Entlastungsbeschluss sowie bei der Beschlussfassung über die Prozessführung wegen Ansprüche aus seiner Geschäftsführung und bei Besc... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Klage auf Nichtigerklärung des am 28. Februar 1947 gefaßten Gesellschaftsbeschlusses, durch den die Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 1945, abschließend ohne Gewinn und Verlust, ausgesprochen wurde, abgewiesen, das Berufungsgericht gab dem Klagebegehren Folge. Entscheidungsgründe: des Berufungsgerichtes: Zuzugeben ist aber der Rechtsrüge der Berufung, daß der Generalversammlungsbeschluß (der Gesellschafterbeschluß: § 34, Abs. 1 GmbHG... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25
Rechtssatz: Zur Auslegung des § 25 GmbHG. Entscheidungstexte 3 Ob 189/24 Entscheidungstext OGH 27.03.1924 3 Ob 189/24 Veröff: SZ 6/122 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0059551 Dokumentnummer JJR_19240327_OGH0002_0030OB00189_2400000_001 mehr lesen...