Begründung: Mit Notariatsakt vom 2.1.1987 gründete der Beklagte mit der "V***** UnternehmensbeteiligungsgesmbH", welche durch den Geschäftsführer Karl V***** vertreten wurde, die "Peter M***** GesmbH", deren Unternehmensgegenstand das Speditionsgewerbe war. Das Stammkapital von S 500.000,- wurde bar einbezahlt, wobei der Beklagte eine Stammeinlage von S 245.000,-, die Mitgesellschafterin eine solche von S 255.000,- übernahm. In der Folge wurde der Unternehmensgegenstand auf die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei führt gegen Ing.Friedrich B***** zu E 215/93 des Erstgerichtes Fahrnisexekution. Die klagende Ing.Friedrich B***** GmbH macht mit Exszinderungsklage geltend, diese Exekution sei hinsichtlich der im Pfändungsprotokoll unter PZ 11 bis 69 angeführten Gegenstände unzulässig, weil sie durch Abschluß des Kaufvertrags vom 29.9.1992 und tatsächliche Übergabe Eigentum erworben habe. Die beklagte Partei wendete ein, beim behaupteten Kaufvertrag... mehr lesen...
Begründung: Dem Berufungsgericht ist beizupflichten, daß es sich bei den erstgerichtlichen "Feststellungen", wonach der Kläger der Beklagten einen Schaden von S 311.000,- zugefügt habe, weil er keine ausreichende Vorsorge für Gewährleistungsansprüche gebildet, zu Unrecht eine Forderung und nicht abrechenbare Leistungen aktiviert, das Eigenkapital vereinbarungswidrig nicht unverändert ausgewiesen und ein zu positives Bild gezeichnet bzw den Verlust zu gering ausgewiesen habe, um ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Gesellschafterin hat schon deshalb keinen Schadenersatzanspruch gegen den Geschäftsführer, weil sie sich selbst bei der Krisenversammlung aller Gesellschafter gegen einen Konkursantrag ausgesprochen hat und eine Fortsetzung der Geschäfte unter Aufnahme eines Darlehens mit Bürgschaft der Klägerin von allen Gesellschaftern beschlossen worden war. Die verspätete Konkursanmeldung durch den Geschäftsführer kann s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gerhard S*****, die Streitteile und andere Personen gründeten Anfang 1991 zur Förderung der Kultur im Bezirk L***** den "Kulturverein T*****". Gerhard Schodl wurde Obmann, der Beklagte Obmann-Stellvertreter, der Kläger Kassier. Dem ging vor, daß sich der Kläger bereit erklärt hatte, als gewerberechtlicher Geschäftsführer des vom Verein betriebenen Kaffeehauses gegen ein Konsulentenhonorar von S 2.500,-- monatlich aufzutreten. Außerdem vermietete er dem Verei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger strebt als Gesellschafter einer Gesellschaft mbH mit seinem Feststellungsbegehren die Feststellung der Haftung des Geschäftsführers für die Verminderung des Werts des Geschäftsanteils an, die durch die Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen entstanden sei. Ein direkter Anspruch des Gesellschafters gegen den Geschäftsführer bedeutete die Anerkennung der Ersatzfähigkeit mittelbarer Schäden. Der Geschäftsführer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1017ABGB §1295 IIf7bGmbHG §25
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH hat in jedem Fall ein gewisses eigenwirtschaftliches Interesse, daß das von ihm geführte Unternehmen bestehen bleibt. Dieses Interesse ist aber kein unmittelbares eigenwirtschaftliches Interesse, weil es sich - anders als das Interesse am wirtschaftlichen Erfolg, der bei einer Mehrheitsbeteiligung nur formell bei der Gesellschaft, materiell aber beim ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1017ABGB §1295 IIf7bGmbHG §25
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH am Vertragsabschluß eines Dritten mit der GmbH ein haftungsbegründendes wirtschaftliches Eigentinteresse hatte, ist sein Beteiligungsverhältnis an der GmbH (hier: fünfundzwanzig Prozent) maßgebend, auch wenn er ein - nicht ausgenütztes - Aufgriffsrecht besaß und sich mit dem Unternehmen identifizierte. Weder ni... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25StGB §169
Rechtssatz: Die Zerstörung von Gesellschaftsvermögen zum Zwecke des Versicherungsbetruges ist keine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entscheidungstexte 11 Os 114/95 Entscheidungstext OGH 17.10.1995 11 Os 114/95 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 GABGB §1311 IIcGmbHG §25GmbHG §85 Abs1KO §69StGB §159 Abs1
Rechtssatz: War die Hausbank über die Vermögenslage der GmbH ins einzelne genau informiert, begegnete sie dem Vorschlag des Geschäftsführers, den Konkurs zu beantragen mit einer günstigen Fortbestehungsprognose und stellte sie die Kredite nicht fällig, kann dem Geschäftsführer ein Sorgfaltsverstoß für Verletzung von Gläubigerschutzvorschriften nicht angelastet werden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs1 IIf7bABGB §1295 Abs1 IIIf7fABGB §1311 IIcGmbHG §25
Rechtssatz: Nimmt der Geschäftsführer einer GmbH, insbesondere aufgrund eigener Zahlungszusage, das besondere Vertrauen des Geschäftspartner der GmbH in Anspruch, haftet er persönlich für den zufolge unterlassener Aufklärung über die voraussichtliche Konkursreife der Gesellschaft entstandenen Vertrauensschaden. Die Pflicht zur Aufklärung besteht hinsichtlich solcher, dem V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 28.1.1986 beim ersten Zeitlauf für die "Ersten Internationalen H***** FIS-Abfahrtsläufe" um die T***** Meisterschaft für Damen und Herren am H***** in J***** schwer verletzt. Der Kläger, der mit Startnummer 56 gestartet war, geriet nach dem Durchfahren des Zieles über den mit Absperrnetzen abgegrenzten Zielraum hinaus und prallte gegen eine Liftstütze. In der Ausschreibung dieses Rennens traten der T***** Schiverband als "Veranstalter",... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war vom 13. Februar 1985 bis 15. Oktober 1986 Dienstnehmer der C*****Beteiligungs Gesellschaft mbH. In der Zeit vom 11. Juni 1985 bis 20. Oktober 1986 war der Beklagte auch Geschäftsführer der Klägerin. Die Gesellschafter der Klägerin waren H*****H*****, der eine Stammeinlage von S 475.000 übernommen hatte und der Beklagte, der mit S 25.000 beteiligt war. Der Beklagte fungierte diesbezüglich aber nur als Treuhänder der C*****Beteiligungs Gesells... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIfABGB §1295 IIIGmbHG §25
Rechtssatz: Mißbrauchen Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft mbH einer GmbH und Co KG ihre Organstellung, indem sie die KG bewußt als Abschreibungsgesellschaft verwenden, um durch die Verluste der KG die Steuerlast für ihre Gewinne aus anderen Einkünften zu mindern, steht aber diese Möglichkeit einem Kommanditisten, der nicht Gesellschaft der GmbH ist, nicht offen, liegt bei zumindest bedingte... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, der Erstbeklagte und das Ziegelwerk E***** Gesellschaft mbH waren Kommanditisten der mit Gesellschaftsvertrag vom 4.7.1985 gegründeten Ziegelwerk N***** Gesellschaft mbH & Co KG. Nur der Erstbeklagte und das Ziegelwerk E***** Gesellschaft mbH waren Gesellschafter der geschäftsführenden Komplementärgesellschaft. Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft sind die beiden Beklagten. Die Kommanditisten erbrachten ihre Einlage durch Einbringung der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch zwei in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält, wurde der ***** 1931 geborene Kaufmann Herbert N***** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 zweiter Fall StGB (1) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien im September 1988 ein ihm anvertrautes Gut, nämlich einen Bargeldbetrag in der Höhe von 1,015.009,60 S, der ihm ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf6ABGB §1311 IIcGmbHG §25
Rechtssatz: Grundsätzlich steht einem Gesellschafter gegen den Geschäftsführer einer GmbH kein Schadenersatzanspruch deshalb zu, weil dieser den Wert der Stammeinlage rechtswidrig und schuldhaft gemindert habe. Entscheidungstexte 1 Ob 617/91 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 1 Ob 617/91 Veröff: JBl 1992,444 (Ostheim) = SZ 64/160 = RdW 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf6ABGB §1311 IIcGmbHG §25GmbHG §74
Rechtssatz: Bei Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehen besteht eine schadenersatzrechtliche Haftung des Geschäftsführers der GmbH dem Darlehen gewährenden Gesellschafter gegenüber, wenn unter analoger Anwendung des § 74 GmbHG die Voraussetzungen zur Rückzahlung des Darlehens bestanden haben. Entscheidungstexte 1 Ob 617/91 ... mehr lesen...