Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren verheiratet, sie sind aber auch Gesellschafter der Gertraud B***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in G*****. Das Stammkapital beträgt S 500.000, davon entfallen S 190.000 auf den Beklagten. Alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin ist die Klägerin, der Beklagte ist Prokurist. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Scheidung der Ehe vereinbarten die Streitteile mit Notariatsakt vom 9.5.1988 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitbeklagte Manfred R***** und seine Ehefrau Silvia errichteten mit Notariatsakt vom 3. November 1987 die "R***** & Co. ***** Gesellschaft mbH" mit dem Sitz in St*****. Gegenstand des Unternehmens war die Erzeugung von Damen- und Herrenoberbekleidung aller Art, der Handel mit Textilwaren und die Übernahme von Handelsvertretungen. Manfred R***** wurde im Gesellschaftsvertrag zum Geschäftsführer dieser Gesellschaft bestellt. Das Stammkapital betrug S 500... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin, eine GmbH, über deren Vermögen am 10.4.1990 der Konkurs eröffnet worden war, stellte am 20.10.1990 den Antrag auf Abschluß eines Zwangsausgleiches, zu dem sich der Masseverwalter zustimmend geäußert hat. Die ehemalige Hausbank der Gemeinschuldnerin sei bereit, die Ausgleichsquote mit einem Kredit bis zu S 17,000.000 (vor)zufinanzieren; zufolge dieser Kreditzusage sei die Ausgleichserfüllung garantiert. Bei der Ausgleichstagsatzung am 8.12.1990 modi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am ***** frühere Kaufmann und nunmehrige Bilanzbuchhalter Mag. Michael M***** der Verbrechen der betrügerischen Krida nach dem § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (A/) und des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB (B/) sowie des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z 2 StGB (C/) schuldig erkannt. Darnach hat der Angeklagte in Wien A/ in der Zeit zwischen 13.März 1985 und 22.April 1986 als Einzelkaufmann und a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Peter B*** G*** m b H (in der Folge als Firma B*** bezeichnet) wurde am 6.3.1979 gegründet und am 16.3.1979 ins Handelsregister des Handelsgerichtes Wien eingetragen. Vom 8.10.1979 bis zur Eröffnung des Konkurses über dieses Unternehmen am 24.5.1982 zu S 94/82 des Handelsgerichtes Wien war der Beklagte alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer. Die Firma B*** zahlte die Löhne ihrer Arbeitnehmer bis einschließlich Februar 1982; danach wurden bis zur Konkurs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über die W*** Getränkevertrieb Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden nur KG) wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 19.6.1979 der Konkurs eröffnet, der am 2.2.1983 gemäß § 139 Abs.1 KO aufgehoben wurde. Komplementärgesellschafterin der KG war die W*** Getränkevertrieb Gesellschaft mbH (im folgenden nur GmbH), über die am 12.9.1979 der Konkurs eröffnet und am 6.12.1979 gemäß § 166 Abs.2 KO aufgehoben wurde. Die Beklagten waren zur Einzelvertr... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20GmbHG §25GmbHG §34
Rechtssatz: Von einem Mißbrauch der Vertretungsmacht kann dort nicht gesprochen werden, wo der Vertreter mit Wissen und Willen des Vertretenen, wenngleich zu dessen Lasten, handelt. Dem Geschäftsführer einer GmbH kann also nicht vorgeworfen werden, daß er unter Verletzung seiner Vertretungsmacht hinter dem Rücken der Gesellschaft zu deren Nachteil Geschäfte mache, wenn er damit dem Willen der Gesellschafter ent... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20GmbHG §25GmbHG §34HGB §335
Rechtssatz: Bei der Frage, ob treuwidrige Geschäfte des Geschäftsführers von der GmbH gebilligt werden (durch die Generalversammlung), kommt es auf das Vorhandensein stiller Gesellschafter in diesem Zusammenhang ebensowenig an wie auf sonstige Gläubiger, sind doch "Stillen" nicht Gesellschafter der GmbH, sondern der zwischen ihr und ihnen bestandenen stillen Gesellschaft. Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Linz vom 27. Oktober 1987, 26 Vr 2963/84, Hv 37/86-84, wurden der geschäftsführende Gesellschafter der Beklagten, Ing. Walter G***, des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 12, 146, 147 Abs.3 StGB als Beteiligter und Mag. Kurt G***, der Verantwortliche der Exportabteilung der Beklagten, des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 12, 146, 147 Abs.2 StGB als Beteiligter schuldig gesprochen, weil sie zu dem von den gesc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.August 1946 geborene Baumeister Ing. Ronald S*** des Verbrechens der versuchten Untreue nach den §§ 15, 153 Abs 1 und 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt und hiefür sowie für das vom rechtskräftigen Schuldspruch im ersten Rechtsgang (Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23.Juni 1988, GZ 12 b Vr 6.408/86-69) erfaßte Verbrechen der falschen Beweisaussage nach dem § 288 Abs 2 StGB unter Bedachtnahme gemäß den §§ 3... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25StGB §159 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit (§ 159 Abs 1 Z 1 StGB) setzt die Verletzung der Pflichten als Geschäftsführer voraus und bewirkt daher auch die Haftung nach § 25 Abs 1 und 2 GmbHG. Entscheidungstexte 8 Ob 624/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1990 8 Ob 624/88 Veröff: SZ 63/124 = GesRZ 1990,162 = WBl 1990,348 = e... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25
Rechtssatz: Die Haftung nach § 25 Abs 1 GmbHG begründet eine organisationsrechtliche Verantwortung der Geschäftsführer. Eine (reine) Erfolgshaftung trifft die Geschäftsführer im Rahmen des § 25 GmbHG freilich nicht, denn das unternehmerische Risiko trägt die Gesellschaft. Entscheidungstexte 8 Ob 624/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1990 8 Ob 624/88 Veröff: SZ 63/124 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25GmbHG §33HGB §109HGB §114
Rechtssatz: Haben alle Gesellschafter einer schadensbegründenden Handlung gegen die Gesellschaft zugestimmt, so entfällt die Haftung der geschäftsführenden Gesellschafter. Entscheidungstexte 8 Ob 624/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1990 8 Ob 624/88 Veröff: SZ 63/124 = GesRZ 1990,162 = WBl 1990,348 (Dellinger) = RdW 1991,43 ... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahre 1977 von beiden Beklagten gegründete S*** & H*** Gesellschaft mbH, deren alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer sie waren, trat am 29. Jänner 1982 in die ebenfalls aus den beiden Beklagten als Gesellschaftern bestehende OHG mit der Fa. S*** & H*** als persönlich haftende Gesellschafterin ein und die Offene Handelsgesellschaft wurde ohne Firmenänderung in eine GmbH & Co KG derart umgewandelt, daß die beiden Beklagten Kommanditisten wurden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der deutscher Staatsbürger ist, war seit 13.4.1984 bei der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer angestellt (schriftlicher Geschäftsführervertrag vom 7.6.1985) und seit 7.1.1985 neben Josef S*** und Dr.Sonja S*** als selbständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 15 Abs 1 GmbHG) im Handelsregister eingetragen. Eine Ausländerbeschäftigungsbewilligung wurde dem Kläger erst am 14.1.1985 erteilt. Der... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war seit 20. Juni 1975 Geschäftsführerin der Dr.techn.Ernst L*** & Co. Gesellschaft mbH (im folgenden kurz L*** GesmbH genannt) mit dem Sitz in Steyrermühl. Unternehmensgegenstand war im wesentlichen die fabriksmäßige Erzeugung von Maschinen. Die klagende Partei lieferte an die L*** GesmbH am 4.Oktober 1985 und am 16. Dezember 1985 technische Geräte, für die am 15. Oktober 1985 über S 189.600 und am 17. Dezember 1985 über S 613.320 (jeweils inklusive Ums... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25GmbHG §35 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch die Gesellschaft gegen ihre ehemaligen Geschäftsführer unterliegen auch im Fall einer Auflösung der Gesellschaft zufolge Konkurseröffnung und nach Abwicklung des Konkurses dem materiell-rechtlichen Erfordernis eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses. Entscheidungstexte 6 Ob 747/89 Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erste Klägerin ist eine Gesellschaft mbH. Sie war in Konkurs verfallen und damit aufgelöst worden. Der Konkurs ist inzwischen beendet. Die zweite Klägerin hatte aus der Konkursmasse der ersten Klägerin das von dieser betriebene Unternehmen erworben. Die Beklagten waren nacheinander Geschäftsführer der ersten Klägerin. Die Klägerinnen behaupteten eine Reihe von sorgfaltspflichtwidrigen, zum Teil ungetreuen Geschäftsführungsakten des ersten Beklagten und ein... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25KO §69StGB §159
Rechtssatz: Auch wenn der Geschäftsführer einer GmbH nicht strafgerichtlich wegen eines Vergehens nach § 159 StGB verurteilt wurde, hindert dies nicht die Annahme seiner zivilrechtlichen Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft wegen Verstoßes gegen diese Schutzvorschrift; es obliegt dann dem Geschädigten, den zur Herstellung des Tatbestandes erforderlichen Sachverhalt durch Anführung konkreter Tatsachen zu b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 833.624,54 s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , daß ihr die D***-B*** Gesellschaft mbH (in der Folge als Gesellschaft bezeichnet) diesen Betrag an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen schulde. Über das Vermögen der Gesellschaft sei am 31.12.1986 zu S 39/86 des Landesgerichtes Eisenstadt das Konkursverfahren eröffnet worden. Aus der Konkursmasse sei der Klägeri... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf6ABGB §1311 IIcGmbHG aF §25GmbHG aF §85KO §69StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Personen, dir trotz Kenntnis der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Gläubiger einer GmbH geworden sind, gehören nicht zu den durch die Schutznormen begünstigten Personen; der vollinformierte Gläubiger, der nach der Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens mit dem nachmaligen Gemeinschuldner kontrahiert, handelt vielmehr auf eigene Gefahr. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf6ABGB §1311 IIcGmbHG aF §25GmbHG aF §85KO §69StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ein Gläubiger, der erst durch die Annahme eines vor der (verspäteten) Einleitung eines Ausgleichsverfahrens gestellten Anbotes nach der Eröffnung des Ausgleiches Gläubiger der nachmaligen gemeinschuldnerischen Gesellschaft geworden ist, ist aber, wenn ihm seine Unkenntnis von der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens nicht zugerechnet werden kann, vom Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte und sein am 19.Dezember 1984 verstorbener Vater Georg F*** sen. waren die Gesellschafter und Geschäftsführer der im Jahr 1977 gegründeten Georg F*** Internationale Spedition und Lagerhaus GmbH (kurz GmbH) mit dem Sitz in Salzburg. Vom Stammkapital der Gesellschaft von S 1,500.000 übernahm Georg F*** sen. eine Stammeinlage von S 1,200.000, die er durch Einbringung seines bereits im Jahr 1913 gegründeten, seit dem Jahr 1972 allerdings in stetem Nied... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH (im folgenden Gesellschaft genannt). Die klagende Partei verlangt von ihm mit der am 23. April 1986 eingebrachten Klage die Bezahlung von S 279.988,55 sA. Er habe als Geschäftsführer der Gesellschaft laufend Waren bestellt, die auch geliefert worden seien. Auf Grund dieser Bestellungen, die "de facto" von ihm gemacht worden seien, sei in der Zeit vom 5. April bis 1. August 1983 in mehreren Rechnungen der Betrag vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Geschäftsführer der Ing. P*** Baugesellschaft mbH. Diese war Komplementärin der Ing. P*** Baugesellschaft mbH & Co KG. Mit dem Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 23.3.1984, Sa 26/84-2, wurde über das Vermögen der Ing. P*** Baugesellschaft mbH & Co KG das Ausgleichsverfahren eröffnet und Dr. Johannes J*** zum Ausgleichsverwalter bestellt. In der Tagsatzung vom 9.5.1984 verbesserte die Ausgleichsschuldnerin den Ausgleichsvorschlag da... mehr lesen...
Norm: GmbHG §24GmbHG §25
Rechtssatz: Auf Ansprüche der Gesellschaft nach § 24 Abs 3 GmbHG, die aus einem Verstoß des Geschäftsführers gegen ein ihm obliegendes Wettbewerbsverbot im Sinne des § 24 Abs 1 GmbHG abzuleiten sind, ist nicht die Verjährungsvorschrift des § 25 Abs 6 GmbHG anzuwenden; derartige auf Zahlung von Geld gerichtete Leistungsansprüche im Sinne des § 24 Abs 3 GmbHG unterliegen vielmehr der im § 24 Abs 4 GmbHG vorgesehenen zeitl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Als selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführer der Klägerin sind seit 7. Juni 1984 der Beklagte und Dkfm. Walter P*** im Handelsregister eingetragen. Ein Aufsichtsrat ist bei der Klägerin nicht bestellt. Mit seinem mit "Hannes F***" gefertigten Schreiben vom 26. April 1985 (Beilage A), bei der Klägerin eingelangt am 3. Mai 1985, teilte der Beklagte der Klägerin zu Handen Dkfm. P*** mit: "...... Ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, daß ich die Geschäftsf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IAktG §84GmbHG §25
Rechtssatz: Eine dem § 84 Abs 5 AktG entsprechende Vorschrift, wonach ein Ersatzanspruch der Gesellschaft gegen die Vorstandsmitglieder (§ 84 Abs 2) auch von den Gläubigern der Gesellschaft geltend gemacht werden kann, und dieser Ersatzanspruch gemäß § 84 Abs 6 AktG in fünf Jahren verjährt, fehlt im GmbHG. Vom Vorliegen einer planwidrigen, vom Gesetzgeber nicht gewollten Gesetzeslücke kann hier nicht gesproch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 3. August 1987 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei aus dem Titel des Schadenersatzes, gestützt auf die Bestimmungen des § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB, § 114 ASVG und § 69 Abs 2 KO, die Verpflichtung der Beklagten zur Bezahlung des Beitragsrückstandes von S 125.466,71 zum 30. Juli 1987. Sie brachte hiezu vor, die P***** MaschinenhandelsgmbH habe in ihrem Betrieb Dienstnehmer beschäftigt, die nach den Bestimmungen des ASVG sozi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1970 wurde von der Familie G*** das Textilunternehmen Bernhard A*** erworben und unter der Firma "G*** & Co" als offene Handelsgesellschaft fortgeführt. Zum 1.November 1980 erfolgte eine Ausgliederung des Produktionsbereiches und dessen Einbringung in die Firma "G*** & Co, Textilwarenproduktions-Aktiengesellschaft" (im folgenden: Produktions-AG), sowie eine Umwandlung der G*** & Co OHG in die "Bernhard A***", G*** & Co Gesellschaft mbH... mehr lesen...