Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art7 Abs1;DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4;EStG 1988;StGG Art2;
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 erfaßt idR nur bestimmte Teile von Einkünften. § 2 Abs 2 EStG 1988 ist zu jenen Normen zu rechnen, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer regeln. ... mehr lesen...
Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...
Anläßlich einer über den Zeitraum 1. Jänner 1984 bis 31. Dezember 1986 im Fleischhauereibetrieb des Beschwerdeführers durchgeführten Lohnsteuerprüfung ergab sich nach Ansicht des Prüfers unter anderem eine Nachforderung an Lohnsteuer in Höhe von insgesamt S 1.988,70, weil ab "7/86" Barzuschüsse zur Reinigung der Arbeitskleidung "an die Fleischergesellen ausbezahlt (110,-- mtl.)" worden seien, ohne diese der Lohnsteuer zu unterwerfen. § 26 Abs. 1 Z. 1 EStG 1972 umfasse nicht die Hingab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §26 Z1;EStG 1972 §26 Z3;EStG 1972 §68; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 89/14/0179 3
(Dies bedeutet jedoch nicht, daß dieser sodann grundsätzlich
steuerpflichtige Arbeitslohn nicht nach anderen Bestimmungen
des EStG 1972, zB § 68, einer begünstigten steuerlichen
Behandlung unterliegen kann). Stammrechtssatz Wenn e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68;
Rechtssatz: Für die Auffassung, daß Schmutzzulagen nach § 68 EStG 1972 lediglich eine Abgeltung "der Unannehmlichkeit der Verschmutzung" darstellen und nicht (auch) die Funktion einer Geldentschädigung zur Reinigung oder Anschaffung von Arbeitskleidung haben dürfen, besteht nach der Gesetzeslage kein Anhaltspunkt. European C... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Marktgemeinde behandelte in den Jahren 1985 bis 1988 43,8 % der an ihre (im Krankenhaus beschäftigten) Dienstnehmer bezahlten "Rufbereitschaftsentschädigungen" als steuerfrei. Mit einem an "Krankenhaus z.H. Bürgermeister R., X," gerichteten Haftungs- und Zahlungsbescheid vom 3. Mai 1989 machte das Finanzamt die Haftung für eine Lohnsteuerfehlberechnung von insgesamt S 1,571.850,-- (davon S 1,272.152,48 aus dem Titel der allein beschwerdegegenständlichen "Ruf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beschäftigte in der Zeit vom 1. April 1986 bis 30. Juni 1990 den in F wohnhaften Dienstnehmer H (in der Folge: Dienstnehmer) als Projektleiter für die Errichtung der Textilschule in D. Anläßlich einer Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum vom 1. Jänner 1985 bis zum 30. Juni 1990 stellte der Prüfer fest, daß die Beschwerdeführerin eine dem Dienstnehmer für dessen Fahrten zwischen der Baustelle in D und ihrem Sitz (Büro) in B gewährte monatliche Pauschalfahrtkostenve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §166;EStG 1972 §68;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß die begünstigte Besteuerung von Überstunden gemäß § 68 EStG 1972 allgemein voraussetzt, daß bei der Vereinbarung von Pauschalvergütungen auf LÄNGERE ERFAHRUNGEN zurückgegriffen werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1;AZG §6;EStG 1972 §68;
Rechtssatz: Mit dem Begriff der "Überstunde" nach § 68 EStG 1972 wird an arbeitszeitrechtliche Regelungen angeknüpft. Voraussetzung für die Begünstigung ist somit grundsätzlich, daß das in Rede stehende Entgelt (der über den Grundlohn hinausgehende) Teil einer Entlohung ist, die Gegenleistu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2488/77 E 14. Februar 1978 VwSlg 5227 F/1978 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerbegünstigung für in Überstundenentlohnungen enthaltene Zuschläge für Mehrarbeit kommt nur in Betracht, wenn die genaue Ziffer und zeitliche Lagerung tatsächlich geleisteter Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitse... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1;AZG §6;EStG 1972 §68;
Rechtssatz: Es besteht unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes kein Anlaß, Entschädigungen für Rufbereitschaft in gleicher Weise zu begünstigen wie Arbeitsleistungen im eigentlichen Sinn über die Normalarbeitszeit hinaus. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. (Beschwerdeführerin) übt nach ihren Angaben folgende Tätigkeiten aus: Handel mit Waren aller Art (insbesondere festen und flüssigen Brennstoffen, Treibstoffen und Schmiermittel), Durchführung von Transporten mittels eigener Kraftfahrzeuge, Schad- und Abfallstoffsammlung, - verbringung und - beseitigung sowie Wiedergewinnung verwertbarer Rohstoffe aus diesen Produkten, Reinigung öffentlicher Straßen und Plätze sowie die Beseitigung von Schnee,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68;
Rechtssatz: Entfernungszulagen sind nicht als Zulage nach § 68 EStG 1972 zu besteuern. Gefahren, die unmittelbar durch Handlungen von Personen drohen, wie zB Gefahren im Straßenverkehr, werden durch diese Bestimmung nicht erfaßt (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnig, Einkommensteuerhandbuch, § 68, Tz 23). European Cas... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 12. Oktober 1989 beantragte die Beschwerdeführerin beim Wiener Magistrat die Gewährung einer Wohnbeihilfe für ihre Wohnung in Wien im Gesamtausmaß von 108 m2. Dem Antrag ist zu entnehmen, daß die Beschwerdeführerin mit ihren beiden minderjährigen Töchtern in dieser Wohnung lebt. Der für die Wohnbeihilfe anrechenbare Wohnungsaufwand wurde mit S 2.534,52 angegeben. Die Beschwerdeführerin gab weiters an, daß sie laut einem Vergleich pro Kind S 1.500,-- an Alimenten bezieh... mehr lesen...
Index: L83009 Wohnbauförderung WienL83049 Wohnhaussanierung Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §2 Z14 litb;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §2 Z15;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §26 Abs5;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §27 Abs1 Z2;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §27 Abs3; ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielt als Lehrerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Mai 1988 erhielt sie vom Stadtschulrat für Wien eine Nachzahlung für die Zeit vom Jänner 1985 bis Juni 1988 in Höhe von insgesamt S 112.730,80, von der Lohnsteuer im Ausmaß von insgesamt S 39.122,40 einbehalten wurde. Die Lohnsteuer war aufgegliedert in Lohnsteuer "LFD" S 2.913,80 und Lohnsteuer "FIX" S 36.208,60. Mit der Begründung: , die Besteuerung entspreche nicht § 67 Abs. 8 EStG, beantragte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §67;EStG 1972 §68; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 46;
Rechtssatz: Dem durchschnittlichen AbgPfl ist die genaue Kenntnis darüber, wie und in welcher Höhe die einzelnen Lohnbestandteile - insbesondere unter Berücksichtigung der zahlreichen und durchaus nicht einfachen Sonderr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr provisorischer Beamter im steiermärkischen Landesdienst. Er beantragte für dieses Jahr die Eintragung eines steuerfreien Betrages auf der Lohnsteuerkarte für erhöhte Werbungskosten. Diese erblickte er in der Erbringung der von seinem Dienstgeber erwarteten, jedoch nicht vergüteten 273,8 Überstunden im Wert von S 42.264,93. Bei den erwähnten Überstunden handle es sich um jene, um die die mit der Mehrleistungszulage vergüteten sechs Überstunden pro... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §68; Beachte Siehe jedoch:
86/13/0180 E 20. Mai 1987 VwSlg 6222 F/1980 RS 1;
Besprechung in:
AnwBl 1987/7, S 359;
ÖStZB 1990, 352;
Rechtssatz: Überstundenleistungen, die vom Arbeitgeber nicht vergütet werden, sind keine Werbungskosten (Hinweis E 20.5.1987, 86/13/0180). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §68; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 352;
Rechtssatz: AusfzF der Nichtanerkennung unbezahlter Überstunden als Werbungskosten gem § 16 Abs 1 EStG 1972 an Hand des Einkommensbegriffes, der Gewinnermittlungsvorschriften, der Überschußrechnung, des § 16 Abs 1 Z 8... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §41 Abs4;EStG 1972 §67;EStG 1972 §68;EStG 1972 §69;StudFG 1983 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Steuerfreiheit von Bezügen nach § 67 Abs 1 oder § 68 Abs 1 EStG sowie die Versteuerung von Bezügen mit den festen Sätzen des § 67 oder § 68 EStG oder mit den Pauschsätzen des § 69 EStG ändern nichts daran, daß es sich auch bei ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 89;
Rechtssatz: Der für die Steuerbegünstigung von Erschwerniszulagen maßgebende Vergleich mit den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen ist im Rahmen der jeweiligen Berufssparte zu ziehen. Der Vergleichsrahmen darf allerdings nicht zu eng gezogen werden. So wäre es beispielsweise unzulässig, Anst... mehr lesen...