RS Vwgh 1992/4/22 87/14/0192

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Veröffentlicht am 22.04.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §68;

Rechtssatz

Entfernungszulagen sind nicht als Zulage nach § 68 EStG 1972 zu besteuern. Gefahren, die unmittelbar durch Handlungen von Personen drohen, wie zB Gefahren im Straßenverkehr, werden durch diese Bestimmung nicht erfaßt (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnig, Einkommensteuerhandbuch, § 68, Tz 23).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987140192.X02

Im RIS seit

22.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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