Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EStG 1988;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegeben hat, vermag der ASt das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG nicht darzutun, weil der VwGH über das Vorliegen eines Verfahrensmangels erst in seiner Ent über die Beschwerde zu befinden hat. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil VerfahrensrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990130012.A02Im RIS seit
04.05.1990