Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68;
Rechtssatz: Arbeiten, die ihrer Art nach grundsätzlich weder die Gewährung einer Schmutzzulage noch einer Erschwerniszulage iSd § 68 EStG 1972 rechtfertigen, rechtfertigen solche steuerbegünstigte Zulagen auch dann nicht, wenn sie vorübergehend, infolge äußerer, durch die betreffende Arbeit selbst in keiner Weise bedingte Einflüsse unter unangenehm... mehr lesen...