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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Rechtssatz
Es trifft nicht zu, daß die begünstigte Besteuerung von Überstunden gemäß § 68 EStG 1972 allgemein voraussetzt, daß bei der Vereinbarung von Pauschalvergütungen auf LÄNGERE ERFAHRUNGEN zurückgegriffen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150001.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.12.2010