RS Vwgh 1995/1/17 90/14/0203

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Veröffentlicht am 17.01.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §68;

Rechtssatz

Für die Auffassung, daß Schmutzzulagen nach § 68 EStG 1972 lediglich eine Abgeltung "der Unannehmlichkeit der Verschmutzung" darstellen und nicht (auch) die Funktion einer Geldentschädigung zur Reinigung oder Anschaffung von Arbeitskleidung haben dürfen, besteht nach der Gesetzeslage kein Anhaltspunkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990140203.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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