Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §68;Rechtssatz
Für die Auffassung, daß Schmutzzulagen nach § 68 EStG 1972 lediglich eine Abgeltung "der Unannehmlichkeit der Verschmutzung" darstellen und nicht (auch) die Funktion einer Geldentschädigung zur Reinigung oder Anschaffung von Arbeitskleidung haben dürfen, besteht nach der Gesetzeslage kein Anhaltspunkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1990140203.X02Im RIS seit
20.11.2000