RS Vwgh 1988/11/14 87/12/0173

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Veröffentlicht am 14.11.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
72/13 Studienförderung

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §41 Abs4;
EStG 1972 §67;
EStG 1972 §68;
EStG 1972 §69;
StudFG 1983 §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Steuerfreiheit von Bezügen nach § 67 Abs 1 oder § 68 Abs 1 EStG sowie die Versteuerung von Bezügen mit den festen Sätzen des § 67 oder § 68 EStG oder mit den Pauschsätzen des § 69 EStG ändern nichts daran, daß es sich auch bei diesen Bezügen um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 4 Abs 1 StudFG handelt (Hinweis E 19.9.1977, 1276/77, VwSlg 9386 A/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120173.X01

Im RIS seit

14.11.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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