RS Vwgh 1990/5/4 AW 90/13/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990130012.A01

Im RIS seit

04.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten