RS Vwgh 2001/12/18 2001/15/0055

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Veröffentlicht am 18.12.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

ABGB §1151;
EStG 1988 §67 Abs3;
EStG 1988 §67 Abs6;
FamLAG 1967 §41 Abs4 litb;

Rechtssatz

Das Anfallen einer Abfertigung hat die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (iSd Arbeitsrechts) zur Voraussetzung. Die Bezeichnung eines Vertragsverhältnisses als Werkvertrag schließt nicht aus, dass das Vertragsverhältnis als Arbeitsvertrag zu qualifizieren ist. Der Meldung gegenüber der Sozialversicherung kann bloß Indizcharakter beigemessen werden; sie reicht für sich keinesfalls für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001150055.X02

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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