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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Das Anfallen einer Abfertigung hat die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (iSd Arbeitsrechts) zur Voraussetzung. Die Bezeichnung eines Vertragsverhältnisses als Werkvertrag schließt nicht aus, dass das Vertragsverhältnis als Arbeitsvertrag zu qualifizieren ist. Der Meldung gegenüber der Sozialversicherung kann bloß Indizcharakter beigemessen werden; sie reicht für sich keinesfalls für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001150055.X02Im RIS seit
08.05.2002