RS Vwgh 2004/1/29 2000/15/0113

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Veröffentlicht am 29.01.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs6;

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erfasst die begünstigte Besteuerung des § 67 Abs. 6 EStG 1988 nur solche Bezüge, deren unmittelbare Ursache die Beendigung des Dienstverhältnisses ist; sie müssen für die Beendigung typisch sein (Hinweis E 22. April 1999, 99/15/0065).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000150113.X01

Im RIS seit

04.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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