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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs6;Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erfasst die begünstigte Besteuerung des § 67 Abs. 6 EStG 1988 nur solche Bezüge, deren unmittelbare Ursache die Beendigung des Dienstverhältnisses ist; sie müssen für die Beendigung typisch sein (Hinweis E 22. April 1999, 99/15/0065).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000150113.X01Im RIS seit
04.03.2004