RS Vwgh 2002/3/27 99/13/0027

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Veröffentlicht am 27.03.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

EStG 1988 §67 Abs6;
KommStG 1993 §15 Abs1;
KommStG 1993 §5 Abs2 litb;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Dass Urlaubsabfindungen bzw Urlaubsentschädigungen nicht kommunalsteuerpflichtig sind, ist bereits für den Zeitraum der hier in Streit stehenden Tatzeiten im Jahr 1997 objektiv nicht mehr vertretbar gewesen (Hinweis E 19.12.2001, 99/13/0035).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999130027.X01

Im RIS seit

17.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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