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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs6;Rechtssatz
Nach der stRsp des VwGH erfasst die begünstigte Besteuerung des § 67 Abs 6 EStG 1988 nur solche Bezüge, deren unmittelbare Ursache die Beendigung des Dienstverhältnisses ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998150122.X02Im RIS seit
09.02.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013