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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs6;Rechtssatz
Von einer "freiwilligen Abfertigung" im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988 kann nicht gesprochen werden, wenn eine Zahlung geleistet wird, um den Dienstnehmer zur vorzeitigen Auflösung eines Dienstvertrages zu bewegen. Derartige Zahlungen fallen unter die Bestimmungen des § 67 Abs. 8 EStG 1988 (Hinweis E 18. März 1991, 90/14/0053).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000130028.X06Im RIS seit
02.12.2003Zuletzt aktualisiert am
10.01.2012