RS Vwgh 2003/10/29 2000/13/0028

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Veröffentlicht am 29.10.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/15/0122 E 31. Oktober 2000 RS 2

Stammrechtssatz

Nach der stRsp des VwGH erfasst die begünstigte Besteuerung des § 67 Abs 6 EStG 1988 nur solche Bezüge, deren unmittelbare Ursache die Beendigung des Dienstverhältnisses ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000130028.X05

Im RIS seit

02.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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