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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/15/0122 E 31. Oktober 2000 RS 2Stammrechtssatz
Nach der stRsp des VwGH erfasst die begünstigte Besteuerung des § 67 Abs 6 EStG 1988 nur solche Bezüge, deren unmittelbare Ursache die Beendigung des Dienstverhältnisses ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000130028.X05Im RIS seit
02.12.2003Zuletzt aktualisiert am
10.01.2012