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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs6;Rechtssatz
Bei Vorliegen eines der Fälle des § 67 Abs. 8 EStG 1988 hat die Versteuerung mit dem Belastungsprozentsatz - und nicht gemäß Abs. 6 legcit - zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht, wie dies bei Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume und Vergleichssummen in der Regel der Fall sein wird (Hinweis E 18. März 1991, 90/14/0053; E 26. Juli 1995, 92/15/0104).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000130028.X07Im RIS seit
02.12.2003Zuletzt aktualisiert am
10.01.2012