RS Vwgh 2003/10/29 2000/13/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs6;
EStG 1988 §67 Abs8;

Rechtssatz

Bei Vorliegen eines der Fälle des § 67 Abs. 8 EStG 1988 hat die Versteuerung mit dem Belastungsprozentsatz - und nicht gemäß Abs. 6 legcit - zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht, wie dies bei Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume und Vergleichssummen in der Regel der Fall sein wird (Hinweis E 18. März 1991, 90/14/0053; E 26. Juli 1995, 92/15/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000130028.X07

Im RIS seit

02.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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