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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16;Rechtssatz
Die Reihenfolge der Saldierung der einzelnen, zum Einkommen führenden Komponenten (im wesentlichen Betriebseinnahmen, Einnahmen, Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) hat weit über die Festlegung des Anwendungsbereiches des § 37 EStG 1988 hinausgehende Bedeutung. Nach der Systematik des Einkommensteuerrechts steht am Beginn der Einkommensermittlung die Ermittlung des Ergebnisses der einzelnen Einkunftsquelle (zB Betrieb).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140011.X01Im RIS seit
13.06.2001