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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk BRD 1955 impl;Rechtssatz
Die Art (Reihenfolge) der Verrechnung eines mit dem Betrag des Gewinnes aus einem bestimmten Betrieb (hier: Steinmetzbetrieb und Bestattungsbetrieb) übereinstimmenden Veräußerungsgewinnes mit den Ergebnissen anderer Einkunftsquellen hat weit über die Festlegung des Anwendungsbereiches des § 37 EStG 1988 hinausgehende Bedeutung. Im Falle eines negativen Gesamtbetrages der Einkünfte stellt sich etwa die Frage, in welchem Ausmaß in diesem Betrag vortragsfähige Verluste iSd § 18 Abs 6 und 7 EStG 1988 und in welchem Ausmaß nicht vortragsfähige Verluste enthalten sind. Im Falle eines positiven Einkommens kann es darauf ankommen, in welchem Ausmaß Sanierungsgewinne iSd § 36 EStG 1988 (Hinweis: Baumann, SWK 1987 A I 220) oder Einkunftsteile, für die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens einem anderen Staat das Besteuerungsrecht zukommt (Hinweis: Zorn, SWI 1993, 246), vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140011.X08Im RIS seit
13.06.2001