RS Vwgh 1990/2/7 86/13/0072

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Veröffentlicht am 07.02.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §19;
EStG 1972 §4 Abs3;

Beachte

Besprechung in: SWK 28/1992, A I 302; ÖStZB 1990, 308;

Rechtssatz

Während auf der Einnahmenseite Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vom Hausverwalter stets im Namen und für Rechnung des Hauseigentümers bezogen werden, verhält es sich auf der Ausgabenseite dann anders, wenn der Hausverwalter Ausgaben im eigenen Namen, wenn auch für Rechnung des Hauseigentümers tätigt. Solche Ausgaben haben nicht den Charakter durchlaufender Posten und sind beim Hauseigentümer erst in jenem Zeitpunkt als Ausgaben zu berücksichtigen, in dem er sie dem Hausverwalter tatsächlich ersetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130072.X02

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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